Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia

Den Vertrag bzw. die Nutzungsbedingungen und alle vergleichbaren Dokumente die im Zusammenhang mit den von der Verwaltung genutzten Panorama-Aufnahmen stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia [#193867]
Datum
30. Juli 2020 22:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag bzw. die Nutzungsbedingungen und alle vergleichbaren Dokumente die im Zusammenhang mit den von der Verwaltung genutzten Panorama-Aufnahmen stehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Ei…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. August 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
2. September 2020 07:42
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ [#193867] [#193867]
Datum
7. September 2020 23:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193867/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193867.pdf Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ [#193867] [#193867]
Datum
8. September 2020 10:37
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in Die Bearbeitung Ihrer An…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
8. September 2020 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Bearbeitung Ihrer Anfrage befindet sich noch in der Abstimmung. Diese hat sich aufgrund von Urlauben verzögert. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich werde mich darum bemühen, die Abstimmung abzuschließen und Ihnen baldmöglichst eine Beantwortung Ihrer Anfrage zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
22. September 2020 21:17
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Ihre letzte Antwort ist nun bereits etwa 2 Wochen her. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Kommunalverwaltung Köln
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Informationsa…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
23. September 2020 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Informationsantrag gerichtet auf die Vorlage des Vertrages über die Aufnahme und Lieferung der 3_D-Aufnahmen und weiterer Dokumente lehne ich hiermit nach§ 8 Abs.1 IFG NRW wegen darin enthaltener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens ab. Der Vertrag beinhaltet die Konditionen, die Durchführung der Befahrung und Art und Weise der Zurverfügungstellung der Panorama-Aufnahmen an die Stadt. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Betriebsgeheimnisse betreffen alle Konditionen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmt werden können. Dazu gehören unter anderem Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten oder Bezugsquellen. Erfasst sein können auch Preiskalkulationen. Auch konkrete Vertragsgestaltungen können als Geschäftsgeheimnis geschützt sein (vgl. OVG Münster NVwZ 2012, 902); Erfasst sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch dann, wenn sie bei der informationspflichtigen Stelle liegen. Nur so ist sichergestellt, dass die betreffenden Stellen keinen – ggf. unfreiwilligen – Beitrag zur Wettbewerbsverfälschung liefern; § NRWIFG § 8 entfaltet damit drittschützende Wirkung, erfüllt durch seine wettbewerbsschützende Wirkung aber zugleicht eine objektivrechtliche Schutzfunktion zugunsten der Allgemeinheit ( Kommentierung Beck-OK Gersdorf/Paal Rdnr. 3-8 zu § 8 IFG NRW) Wegen derartiger für den Vertragspartner in dem Vertrag enthaltener sensibler Daten, bei deren Kenntnis durch ein Konkurrenzunternehmen ein wirtschaftlicher Schaden droht, kann der Vertrag nicht Gegenstand eines IFG-Informationsbegehrens sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ [#193867] [#193867]
Datum
23. September 2020 10:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193867/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie vollumfänglich abgelehnt wurde. Es sind sicherlich nicht alle Teile des Vertrages schutzbedürftig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193867.pdf Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ [#193867] [#193867]
Datum
23. September 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [ges…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020
Datum
24. September 2020 15:59
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang zu dem mit der Cyclomedia Deutschland GmbH geschlossenen Vertrag über Panorama-Aufnahmen vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 _____ Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 23.9., welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie den Antrag unter Hinweis auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nach § 8 IFG NRW abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführung um Stellungnahme. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Dazu sind dem Antragsteller die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, welche die öffentliche Stelle zu ihrer Entscheidung bewogen haben, mitzuteilen. Dabei orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung "die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben". Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. Soweit hier bereits die Vertragsgestaltung, d.h. die Vereinbarungen zur Durchführung der Befahrung und Art und Weise der Zurverfügungstellung der Aufnahmen, ein Geschäftsgeheimnis beinhalten, wäre dies näher zu erläutern. Auch der durch die Offenlegung entstehende wirtschaftliche Schaden müsste präzisiert werden: Inwiefern könnte sich die Wettbewerbssituation der Cyclomedia Deutschland GmbH durch die Offenbarung des Geschäftsgeheimnisses nachhaltig verschlechtern? Schließlich wäre noch zu prüfen, ob und inwieweit die durch § 8 IFG NRW ausgenommenen Inhalte des Vertrags zu schwärzen wären und im Anschluss ein teilweiser Zugang erfolgen müsste. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867]
Datum
18. Oktober 2020 20:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang zu dem mit der Cyclomedia Deutschland GmbH geschlossenen Vertrag über Panorama-Aufnahmen vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 ------------------------------ Sehr [geschwärzt], es ist nun ein knapper Monat vergangen und ich habe, trotz ihrer klaren Aufforderung, keine Antwort der Stadt erhalten. Ich bitte Sie die der Stadt eine Frist zur Beantwortung zu setzen bzw. das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193867 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 --------------------…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867]
Datum
25. Oktober 2020 14:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 ------------------------------ Sehr geehrteAntragsteller/in es ist nun eine weitere Woche vergangen und ich habe, trotz Ihrer klaren Aufforderung, keine Antwort der Stadt erhalten. Ich bitte Sie die der Stadt eine Frist zur Beantwortung zu setzen bzw. das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 Antrag auf vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020
Datum
11. November 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Mein Auskunftsersuchen vom 24.9. ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 --------…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 [#193867]
Datum
24. November 2020 12:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 ------------------------------ Sehr geehrteAntragsteller/in es sind nun weitere (fast) zwei Wochen vergangen und ich habe, trotz Ihrer klaren Aufforderung, keine Antwort der Stadt erhalten. Ich bitte Sie die der Stadt eine Frist zur Beantwortung zu setzen bzw. das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Kommunalverwaltung Köln
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
23. Dezember 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den zwischen der Stadt Köln und der Fa. Cyclomedia geschlossenen Vertrag zur Bereitstellung der Panoramabilder. Der Vertrag ist zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers um einige wenige Passagen gekürzt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005, Az. 6 B 59.04) sind "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ... im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann. Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet . Entsprechende Passagen mit Preisinformationen sind deshalb geschwärzt. In analoger Anwendung §8 Satz 1 IFG NRW sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, wenn durch die Offenbarung wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Die Preisinformationen sind dazu geeignet, den Anbieter im Wettbewerb gegenüber Konkurrenten zu benachteiligen und können deshalb nicht übermittelt werden. Ich hoffe, hiermit Ihrem Anliegen entsprochen zu haben. Im Auftrag [geschwärzt] Stadt Köln Amt für Informationsverarbeitung Kompetenzzentrum Geoinformationssysteme Enggasse 2 50668 Köln Hausanschrift: Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Tel.: [geschwärzt] Email: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
23. Dezember 2020 19:34
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Vertrages. Da die Anlagen ebenfalls Vertragsbestandteil sind, bitte ich diese auch zu übersenden. Da die gesetzliche Frist zur Bearbeitung der Anfrage bereits um 113 Tage überschritten ist, bitte ich um eine zeitnahe Bearbeitung. Die Stadt Köln schreibt in ihrem Handbuch vor, dass nach drei Wochen zumindest ein Zwischenbescheid erstellt werden muss in dem der Grund für die Verzögerung genannt wird. Dies wurde bei meiner Anfrage bisher offenbar versäumt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
13. Januar 2021 20:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich noch keine Antwort auf meine letzte Nachricht erhalten. Diese liegt bereits drei Wochen in der Vergangenheit. Ich bitte darum mir einen Zwischenbescheid mit der Begründung für die lange Bearbeitungszeit auszustellen, so wie es das Handbuch der Stadt Köln vorschreibt. "(1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen. (3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Kommunalverwaltung Köln
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr geehrteAntragsteller/in bedingt durch di…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
14. Januar 2021 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bedingt durch die Betriebsferien und die erweiterten Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus konnten leider nicht alle Aufgaben in dem gewohnten Maß abgearbeitet werden. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist auch deshalb erschwert, weil zur Prüfung , ob evtl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, der Auftragnehmer mit einzuschalten ist. Ich muss sie deshalb leider noch um etwas Geduld und um Verständnis bitten, dass unter den derzeitigen Umständen sich die Beantwortung von Anfragen ggf. verzögert. mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr geehr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
6. Februar 2021 13:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von der Stadt Köln in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Ich warte noch immer auf die Zusendung der Anlagen des Vertrages. Da sich auch mit Corona keine derart hohe Verzögerung rechtfertigen lässt, entsteht auch bei dieser Anfrage der Eindruck, dass der Stadt eine fristgemäße Bearbeitung gleichgültig ist. Ich bitte Sie daher das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr <&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
16. Februar 2021 21:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr << Anrede >> es ist nun wieder mehr als eine Woche vergangen. meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von der Stadt Köln in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 168 Tage überschritten. Ich warte noch immer auf die Zusendung der Anlagen des Vertrages. Da sich auch mit Corona keine derart hohe Verzögerung rechtfertigen lässt, entsteht auch bei dieser Anfrage der Eindruck, dass der Stadt eine fristgemäße Bearbeitung gleichgültig ist. Ich bitte Sie daher das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr <&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
23. Februar 2021 07:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr << Anrede >> es ist nun wieder eine Woche vergangen. meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von der Stadt Köln in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten. Ich warte noch immer auf die Zusendung der Anlagen des Vertrages. Da sich auch mit Corona keine derart hohe Verzögerung rechtfertigen lässt, entsteht auch bei dieser Anfrage der Eindruck, dass der Stadt eine fristgemäße Bearbeitung gleichgültig ist. Ich bitte Sie daher das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr <…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
7. März 2021 23:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über Panorama-Aufnahmen der Firma Cyclomedia“ vom 30.07.2020 (#193867) wurde von der Stadt Köln nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Ich bitte sie abermals um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020 Ihr Antrag vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 __________…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 30.7.2020
Datum
22. März 2021 15:39
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag vom 30.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8176/20 ________________________________ Sehr Antragsteller/in ich habe gerade mit Herrn Merz telefoniert, der mir zugesagt hat, dass Sie innerhalb einer Woche die Anlagen zum Vertrag erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867] Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage befinde…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193867]
Datum
29. März 2021 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage befinden sich im Anhang die entsprechenden Anlagen des Vertrags. Mit freundlichen Grüßen