Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses mit KIJ

Anfrage an: Stadt Jena

- „Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses“ zwischen der Stadt Jena und KIJ vom 9./16. November 2021 mit einem Gesamtinvestitionszuschuss in Höhe von 85 Mio. €

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - „Vertra…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses mit KIJ [#260727]
Datum
12. Oktober 2022 18:19
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- „Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses“ zwischen der Stadt Jena und KIJ vom 9./16. November 2021 mit einem Gesamtinvestitionszuschuss in Höhe von 85 Mio. €
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260727/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese ist am 12.10.2022 bei der Stadt Jena…
Von
Stadt Jena
Betreff
Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses mit KIJ [#260727]
Datum
19. Oktober 2022 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese ist am 12.10.2022 bei der Stadt Jena eingegangen.  Und wir werden Ihnen zeitnah dazu weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihres Antrags auf Aktenauskunft erhalten Sie anbei den Vert…
Von
Stadt Jena
Betreff
Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses mit KIJ [#260727]
Datum
10. November 2022 17:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihres Antrags auf Aktenauskunft erhalten Sie anbei den Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses zwischen der Stadt Jena und dem Eigenbetrieb der Stadt Kommunale Immobilien Jena (KIJ) vom 16.11.2021. Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung der Stadt mit ihrem Eigenbetrieb, deren Notwendigkeit sich aus den Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts ergab. Der Eigenbetrieb der Stadt, KIJ, ist unter anderem für die Bewirtschaftung der kommunalen Immobilien zuständig und fungiert daher als deren Eigentümer. Der Großteil der Umsatzerlöse des Eigenbetriebes ergibt sich damit aus Mietzahlungen der Stadt. Neben der Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten der Immobilien enthielten die Mietzahlungen bis zum Haushaltjahr 2020 auch einen Abschreibungsanteil. Durch die Strukturierung der Stadtverwaltung in eine Kernverwaltung und die vier Eigenbetriebe ergaben sich hierbei Schwierigkeiten im Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. §1 (2) Nr. 16 ThürGemHV-Doppik). Diese bezieht sich nur auf den Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Liquidität der Eigenbetriebe. Durch die Mietzahlung inklusive Abschreibungsanteil wird dieser in dem Zusammenhang sonst neutrale Posten (bezogen auf den Stadtverbund) operativ im Kernhaushalt zahlungswirksam und belastet damit die dauernde Leistungsfähigkeit. Durch die Entfernung der Abschreibungskomponente aus den Mietzahlungen der Stadt an KIJ und die Separierung in die Investzuschussvereinbarung war es der Stadt Jena gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde möglich, diese aus dem operativen Cashflow herauszulösen und im investiven Cashflow auszuweisen. Dadurch konnte der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit erzielt und die haushalterische Benachteiligung der effizienten Organisationsstruktur der Stadtverwaltung überwunden werden. Die Maßnahme ist insgesamt aufwandsneutral, da der Gewährung des Investitionszuschusses die Minderung der Mietzahlungen der Stadtverwaltung an KIJ in gleicher Höhe entgegensteht.

Dokumente