Vertrag zu Historikerkommission des BMEL

- Den Vertrag des Ministeriums mit den ForscherInnen der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die am 20. Juli 2016 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Vertrag de…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag zu Historikerkommission des BMEL [#23650]
Datum
23. Juni 2017 10:22
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Vertrag des Ministeriums mit den ForscherInnen der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die am 20. Juli 2016 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni 2017, mit dem Sie die Zusendung "des …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Vertrag zu Historikerkommission des BMEL [#23650]
Datum
28. Juni 2017 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni 2017, mit dem Sie die Zusendung "des Vertrags des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit den ForscherInnen der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeslandwirtschaftsministeriums" beantragen. Ihr Schreiben werte ich als Antrag nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Da Ihr Antrag personenbezogene Daten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 betrifft, ist den sechs Mitgliedern der Historikerkommission als Drittbetroffenen gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da Daten Dritter betroffen sind, ist Ihr Antrag zudem nach § 7 Absatz 1 Satz 2 zu begründen. Ihre Einschätzung, dass es sich bei der Anfrage um eine einfache und somit gebührenfreie Auskunft handelt, trifft leider nicht zu. Nach einer überschlägigen Kostenkalkulation sind Gebühren in einer Höhe von ca. 60 € gemäß. § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erwarten. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. In diesem Falle bitte ich um eine Begründung des Antrags sowie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Ergänzend weise ich darauf hin, dass Sie zur Unabhängigen Historikerkommission auch Informationen auf der Internetseite des BMEL finden: http://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/Historikerkommission_Zwischenbericht.html?nn=310768 Mit den einzelnen Mitgliedern der Kommission hat das BMEL jeweils Verträge geschlossen, die auf das Mandat der Historikerkommission Bezug und außerdem eine Honorarvereinbarung beinhalten. Mit freundlichen Grüßen