bmi-gmbl-vertrag-2014.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag zu Vertrieb des Gemeinsamen Ministerialblatts (GMBl)

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li J '/.34- U:LO:.l/14/ : I Verlagsvertrag Zwischen der Bundesrepublik Deutschland • vertreten durch das Bundesministerium des Jnnem dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innem Brühler Straße 3, 53119 Bonn -Konzessions geberin- und der Firma: Wolters Kluwer Deutschland GmbH Luxemburger Straße 449 50939 Köln vertreten durch -Verlag- wird folgender Konzessionsvertrag über Schriftleitung, Herstellung, technische Produktion und Vertrieb (einschl. online Bereitstellung) des Gemeinsamen Ministerialblattes für das Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin (in der Folge Herausgeber genarint), - H erausgeb er- geschlossen: Seite I von 6 Seilen /:
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B 17.34- 0202114/ � 1 Verlagsvertrag Inhaltsverzeichnis § 1 - Vertragsgegenstand . . . . § 2- Rechte §3 - .. ...... Anzeigen . .. ......... . ............. . ..... .. ... . .. . . . .. . . ... ....... ... . . ... .. ............. ... . . ... ... . . . .. . . ...... ... .2 . ; .............................................................................................................................3 ................... ........................................ ................................. ...................... ............... § 4- Bezug, Bezugspreis . . . ... . .......... . . § S - Freistücke, Sonderdn1cke . .. . . .... . . . . . ... . ... .. ... . . . . ....... . .. . ... . .......... . ...... . . .. .. .. . .. .. . . . .. ... . . .. . .... . . . . ... . .. . 3 . .. .. .. ... . . ... ..... .. . ... .. . ... . . . .. . . . ... . .. .. . 3 . . . .. ... .. .. . . .. ... .... ... .. .. .. . 3 .. .. .. . . .. . . . § 6- Abrechnung mit dem Herausgeber..........................................................................................4 § 7- Laufzeit des Vertrages, Kündigung... . .. . ..... . ... . ... . . .. . .. . ...... . . .. .. . ... . . .. . . .. . . .. ...... . . . . . .. .. ... .. . . . ... 5 ... . . . . § 8 -Kündigung und Fristlose Kündigung . . .. . .. . . . . ... . . . .. . . . .... .. . .. . .. ..... .. . . .. .... . . . 5 . . . . . ... . . .. . . .. . . . .. . .. .. . . ... . . . § 9- Abwicklung bei Vertragsende . ... ... ... .. .... ......... ; ................................................................... S . . . . § I 0 - Sonstiges ............................................................................................................................... 6 §1 (1) - Vertragsgegenstand Dem Verlag wird eine Dienstleitungskonzession für Herstellung, Veröffentlichung und Vertrieb des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl) erteilt. Die Leistung des Verlages umfasst Redaktion. Lektorat, Druck, V er s and Online-Bereitstellung und Vertrieb des GMBl gemäß den Angaben der A lagen "Leistungsbeschreibung" und "Preisliste". , n (2) Die Konzcssionsgeberin garantiert keine bestimmte Mengen oder Auftragsvolumina. (3) Ve1tragsbestandteile sind, ergänzend zu diesen Bestimmungen, das Angebot vom 25.07.2014, mit der dazugehö igen Leistungsbeschreibung und P e i sl iste das die Auftragnehmerin einge eicht hat. die A l lge mei nen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innem (AGB) in der Fassung vom 03. Februar 2014 sowie danach insbesondere auch die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOLIB Ausgabe 2003). r r (4) , r Im Fall von Widersprüchen gilt fol gend e Reihen fo lge : 1. Leistungsbeschreibung und Preisliste 2. Dieser Vertrag 3. Die Allgeme inen G eschäftsbedingungen des B es chaffungsamte s des (AGB) in der Fassung vom 03. Februar 2014 4. Allgemeine Vertragsbedingungen fiir die Ausführung von Leistun gen (VOL/B Ausgabe 2003 ) Bundesministeriums des lnnem . 5. Das Angebot des Verlages (5) Allgemeine Geschäftsbedingungen de s Verlages sind Seite 2 von 6 Seiten a sgeschlo ssen u . I ·I I,
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ti 1 /,j4 - ULUL/14/ : 1 Verlagsvertrag § .2 -Rechte ( 1) Herausgeber des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl) ist das Bundesministerium des Innem. (2) Der Herau sgeber ist allei niger Inhaber aller Rechte an dem GMBI. Er räumt dem V erlag für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und V erbreitung für alle Auflagen und Ausgaben (gedruckte Ausgaben · und die dazugehörige Online-Version) ein. § 3 Anzeigen - Stellenausschreibungen der Ministerien und Bu n desbeh örden werden in einer Beilage zwn Gemei nsam en Ministerialblatt veröffentlicht. Anzeigen dürfen nicht in das GMBI au fgenomm en werden. Der Verlag ist berechtigt, Prospekte seiner Verlagswerke auf seine Kosten beiz u fii gen §4 (I) - . Bezug, Bezugspreis Die gedruckte Ausgabe des GMBl kann über den Buchhandel und über den Verlag bezogen werden. (2) Das GMBI wird vom Verlag in einer Online-Datenbank Hir jedermann zugänglich im I nternet gegen Download-, Lizenz-, Mehrplatzlizenzgcbühr bereitgestel1t. Der Verlag stellt die Online-Version d es GMBI den Nutzern des Informations- und Bib l i o theksport a l des Bundes als Online-Oatenhank kostenfrei zur Verfügung , . (3) Der Bezugspreis bzw. die Download-, Lizenz-, Mehrplatzlizenzgebühr für das GMBl wird (4) Der im gegenseitigen Einvernehmen von Herausgeber und Verlag festgesetzt. Preis fiir den Einzelstücken wird im gegenseitigen Einvern ehmen von nach Umfang der Ausgabe festgesetzt. Der Verl ag ist Verkaufvon Herausgeber und Verlag j e berechtigt, nach Abschluss jedes Jahrgangs, für den Verkauf älterer Jahrgänge und von Einzelstücken, die zum Zeitpunkt d es Verkaufs aktuellen Preise zu berechnen. § 5- Freistücke, Sonderdrucke ( 1) Der Verlag stellt dem Herausgeber von jeder gedruckten Ausgabe des GMBI eine zu vereinbarende Anzahl (siehe Absatz 2) von Freistücken, einschließl ich der jährlichen Inhaltsverzeichnisse und Sachregister, nach Wahl des Herausgebers zur Verfügung. Der Verlag übernimmt aufseine Kosten nach Angabe des Herausgebers die Versendung der Stücke; die im unentgeltlichen Zeitschriftenaustausch abgegeben werden müssen. Diese Stücke werden auf die zu liefemden Freistücke angerechnet. (2) Die Anzahl der Freistücke beträgt zu Vertragsbeginn 450 Exemplare. Die jeweils erforderliche Anzahl wird in Abstimmung zwischen Herausgeber und Verlag festgelegt. Seit.: 3 von 6 Seiten
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B 17.34-0202/14/: 1 Verlagsvertrag (3) Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Sonderausgaben des GMBl oder einzelner Teile davon d rucke n zu lassen, insbesondere, Einzelteile des GMBI als "Amtliche Ausgabe" durch den Ve rl ag vertreiben zu lassen; hierüber sind von Fall zu Fall besonde re Vereinbarungen zu treffen. (4) Ferner verpflichtet sich der Verlag, für die vom Herausgeber ge forderten Sonderdrucke von Teilen des GMBl, sofern der Satz unverän d ert Verwendung findet, die Druckvorl agen kostenfrei zu liefern. § 6 - Abrechnung mit dem Herausgeber (1) Der Verlag übernimmt die Bezahlung aller Ko sten für die Redaktion und Lekto rat , die tedmische H erst ellu ng und den Versand der gedr uckten Ausgabe, die Bereitstellung, Verwaltung und Support d e r Online-Datenbank des GMBl ei ns ch ließl i ch der damit (2) zusammenhängenden Intern et- und Postgebühren. Von de n Einnalunen aus Abonnements, den Ei nnahmen aus dem Verkaufvon. Einzelnummern und den Download-. Lizenz-, und Mehrplatzlizenzgebühren stehen dem Verl ag 25% für Verlagskosten (Werbung, Vertrieb, Gemeinkosten, Gewinn, Wagnis u.a.) zu. (3) Der Verlag legt dem Herausgeber vierteljährlich ei ne detailiierte Abreclumng vor, in der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Überschüsse, die dem Verlag von den Gesamteinnahmen nach Abzug der Ausgaben nach Ab s. I, und von V erlagskosten nach Abs. 2 verbleiben, hat der Verlag zum S chl uss eines Haushaltsjahres an den Herausgeber abzuführen. Sofem die Einnalunen nicht ausreichen, um die Ausgaben einschließlich Verlagskosten zu decken, darf das irmerhalb eines Kalendervierteljahres ent stan den e Defizit mit den Überschüssen bis zum Ende des Haushaltsjahres vom V erl ag verreclmet werden. Sofern ein solche r Au s g l ei ch nicht möglich erscheint, ist de r Verlag berechtigt, mit dem Herausgeber Verhandlungen über eine Erhöhung des Bezugspreises zu führen. (4) Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten bis zum 31.03.2 016. { 5) jährlich eine Erhöhung ihre r Preise für die teclmische Herstellung beantragen. Der Antrag muss In den Folgejahren ka1m der Verlag zum Ausgleich fiir gestiegene Kosten einmal s chriftli ch erfolgen. Die KonzessionsgebeTin kann dem Antrag entsprechen, wenn durch aktuelle Mittei lungen des Bundesverbandes Druck un d Medien über rechnerische Au swirkungen auf die 11Kosten- und Leistungsgrundlagen" eine entsprec hen de Die Preiserhöhung wird wirksam, wenn die Konzessionsgebetin dieser schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt spätestens innerhalb von 6 Woche n nach Ei ng ang des vollständigen Antrags. Ko stensteigerung belegt ist. (6) In den Folgejahren können Papierpreisänderungen auf A ntrag berücksi chtigt werden, wenn sich der Einkau fspreis um mehr als 5% verändert. Die Preisänderung muss vom Verlag mit Vorlage der bish erigen Papierrechnungen und drei aktuellen Vergleichsangeboten ihre r Papierlieferanten belegt werden. Der Verlag ist zur Reduzierung der P api erprei se verpflichtet, wenn sich ihre EiDk auf&1Jrei s e um mehr als 5% reduzieren. Die Preiserhöhung wird wirksam, wenn die Konzessio nsgebeTin dieser schriftli ch zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt späteste ns innerhalb von 6 Wo chen nach Eingang des vollständigen Antrags. Seite 4 von 6 Seit<:n
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ti l/.j4- Ul..U.L./14/ : 1 Verlagsvertrag (7) Die A b wicklung der Stellenausschreibungen erfol gt zwischen dem Verlag und den Ministerien beziehungsweise nachgeordneten Stellen direkt. Insoweit stehen dem Verlag auch von diesen Einnahmen gemäߧ 6 Abs. 2 25% für Verlagskosten (Werbung, Vertrieb, G eme inkoste n , Gewinn, Wagnis u.a.) zu. § 7 - Laufzeit des Vertrages, Kündigung (1) Dieser Vertrag wird für die Veröffentli chung des· GMBI in der Zeit vom zum (2) 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019 geschlos sen . Di eser Vertrag kann von beiden Teilen mit halbjährl icher Frist zum S�hluss eines Kalenderhalbjahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. § 8 - Kiindigung und Fristlose Kündigung ( 1) Die Konzessionsgeberin hat bei Nichteinigung über die P rcis �n passung das Recht, innerhalb von 6 Wochen n ach Zugang d es schriftlichen Antrages über die Preisanpassung den Vertrag zu kündig en. Der Vertrag endet mit Ablaufdes dritten Monats n ach Zugan g der Kündigung bei dem Verlag. Der Zugang ist zu bestätigen (vgl. § 4). (2) Die Konzessionsgeberin ist zur Kündigung des Vertragesjederzeit mit sofortiger Wirkung aus wi chtigem Grund berecht i gt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn a) si ch der Verlag im Zuge der Begründung oder Durchfiihnmg des Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteil i gt hat. Dies umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dtitten über die Abga be oder N icht ab ga be von Angeb oten, über zu tordemde Preise, über die En trichtun g einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder s onstige Abgaben) sowie über die Fest legung der Empfehlung von Preisen, b) der Verlag Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder trotz Ahm ahnung mehnnals fahrlässig ve rl etzt hat, c) über das Vennögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist, ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt ist oder die Voraussetzungen dafi.ir erfüllt sind. d) der Verlag ei ner von ihm übernommen en vertragswesentlichen Ve rpflichtung (z.B. § 3, 4, 5, 6, 7 dieses V ertrages -insbesondere wenn in den einschlägigen Fällen keine Abstimmung erzielt werden kann) nic h t rechtzeitig oder son st nicht wiP vereinbart n achkommt. § 9- Abwicklung bei Vertragsende (l) Die Abonnenten-Adressen für die gedruckte Ausgabe des GMBI müssen bei � gekauft werden Vertragsbeginn vom Verlag zum Stückpreis vo (voraussichtlich ß). Die Adressen gehen in das Ei gent u m des Verlages über und der aktuelle Adressenbestand wi rd bei Vertragsende zum gleichen Stückpreis an den nachfolgenden Verlag verkauft. Seite 5 Vl>n 6 S•ilen
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tl 11 .:54 - U:LU2/ 14/ ; I Verlagsvertrag (2) Nach FertigstellUng einer jeden Ausgabe des GMBI werden die Druckdaten filr einen evtl . Nachdruck oder bis zum Abruf vom Verlag fachgerecht aufbewahrt. Nach Abruf -spätestens bei Vertragsende-werden diese Unterlagen vom Verlag fachgerecht verpackt und frei Haus an die vom Herausgeb er genannte Adresse angeliefert. Alle bei der Bearbeitung des Auftrages erstellten Daten gehen in das Eigenturn des Herausg ebers über. (3) (4) Der Datenbestand der Online-Datenbank des GMBI (Online Versionen aller bisher erschienen GMBl) sowie die Adressdaten der Nutzer der Online-Datenbank (Abonnem ents und Einzelabrufe) gehen in das Ei gentum des H erausgebers über und werden auf gee i gneten Datenträgern übergeben. Die Kosten für di e Übergabe und Übereignung der Dru c kunterl agen, des Datenbestandes der Onl ine-Daten bank sowie für di e Adressdaten der Nutzer der Online-Datenbank werden durch die quartalsweise abgerechneten Verlagskosten abgegolten. § 1 0 - Sonstiges (I) Änderungen dieses Vertrages so wie dieser Abrede bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und sind nur mit Zustimmung des Beschaffungsamtes des BMI zul ässig. (2) Zur Beseitigung von Problemstellungen, die sich während ergeben und die ggf. zu Änd erungen der vertraglichen Vereinbarungen führen können, ist mit dem 1'.'r der Auftragsabwicklung des BMI Verbi ndun g aufzun�hmen. (Kontakt. • (3) Gerichtsstand ist Bonn. (4) Sollten eine oder m ehrer e Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werd en , so 6 soll d ad u rch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werden. Die V ertragspart eien werden im Rahmen des Zumutbaren nach Treu un d Glauben die unwirksame Bestimmu ng durch eine ihr im rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg ·möglichst nahekommende Regel un g ersetzen. Köln, den 1}./l D. ·1Lr Bonn, den �'J. 10. ( t.t Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Im Auftrag Seite 6 voll 6 Seiten I /L
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