Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi"

Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Jena zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vert…
An Friedrich-Schiller-Universität Jena Details
Von
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Betreff
Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17446]
Datum
3. August 2016 22:28
An
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Jena zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Evi Denz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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