Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi"

Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Weimar zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vert…
An Bauhaus-Universität Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17447]
Datum
3. August 2016 22:30
An
Bauhaus-Universität Weimar
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit dem Hersteller des Literaturverwaltungsprogramms "citavi", der die Universität Weimar zur Bereitstellung einer citavi-Campusliszenz für Studierende berechtigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Evi Denz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bauhaus-Universität Weimar
Sehr geehrte Anfragende, aufgrund der in Ihrer Anfrage vom 03. August 2016 behandelten Problematik (s.u.) gehen…
Von
Bauhaus-Universität Weimar
Betreff
Re: Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17447]
Datum
25. August 2016 08:07
Status
Sehr geehrte Anfragende, aufgrund der in Ihrer Anfrage vom 03. August 2016 behandelten Problematik (s.u.) gehen wir von einer Anfrage nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz aus. Einen Bezug zum Thüringer Umweltinformationsgesetz oder zum Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation können wir nicht erkennen. Generell müssen wir Sie bitten, bei Anfragen Ihre Identität nachzuweisen. Die Bauhaus-Universität Weimar hat einen Vertrag über die Bereitstellung des Literaturverwaltungsprogrammes Citavi abgeschlossen. Im Vertrag ist Vertraulichkeit vereinbart, daher ist eine Weitergabe nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Bauhaus-Universität Weimar
Sehr geehrte Anfragende, aufgrund der in Ihrer Anfrage vom 03. August 2016 behandelten Problematik (s.u.) gehen w…
Von
Bauhaus-Universität Weimar
Betreff
AW: Vertrag zum Literaturverwaltungsprogramm "citavi" [#17447]
Datum
29. August 2016 09:57
Status
Sehr geehrte Anfragende, aufgrund der in Ihrer Anfrage vom 03. August 2016 behandelten Problematik (s.u.) gehen wir von einer Anfrage nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz aus. Einen Bezug zum Thüringer Umweltinformationsgesetz oder zum Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation können wir nicht erkennen. Generell müssen wir Sie bitten, bei Anfragen Ihre Identität nachzuweisen. Die Bauhaus-Universität Weimar hat einen Vertrag über die Bereitstellung des Literaturverwaltungsprogrammes Citavi abgeschlossen. Im Vertrag ist Vertraulichkeit vereinbart, daher ist eine Weitergabe nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen