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Vertrag zum Verkauf des 6178 qm großen Erbbaurechtsgrundstücks Spielbudenplatz 5-13/Taubenstr. 22/Kastanienallee14, Flurstück 974 der Gemarkung St. Pauli-Süd, an den Erbbauberechtigten

Vertrag über den Verkauf des 6178 qm großen Erbbaurechtsgrundstücks Spielbudenplatz 5-13/Taubenstr. 22/Kastanienallee14, Flurstück 974 der Gemarkung St. Pauli-Süd, an den Erbbauberechtigten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2013
  • Frist
    7. Januar 2014
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zum Verkauf des 6178 qm großen Erbbaurechtsgrundstücks Spielbudenplatz 5-13/Taubenstr. 22/Kastanienallee14, Flurstück 974 der Gemarkung St. Pauli-Süd, an den Erbbauberechtigten [#5142]
Datum
5. Dezember 2013 15:57
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vertrag über den Verkauf des 6178 qm großen Erbbaurechtsgrundstücks Spielbudenplatz 5-13/Taubenstr. 22/Kastanienallee14, Flurstück 974 der Gemarkung St. Pauli-Süd, an den Erbbauberechtigten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 Sehr geehrtAntra…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013
Datum
10. Dezember 2013 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 05.12.2013, hier eingegangen am 06.12.2013. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. Wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens in unserem Haus. In Ihrem Antrag bitten Sie um Zusendung des Vertrages über den Verkauf des 6178 qm großen Erbbaurechtsgrundstücks Spielbudenplatz 5-13 / Taubenstr. 22 / Kastanienallee 14, Flurstück 974 der Gemarkung St. Pauli-Süd, an den Erbbauberechtigten. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG). Ich möchte Sie ferner auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in den jeweils geltenden Fassungen erhoben werden. Eine Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn eine teilweise Ablehnung Ihres Antrages erfolgt. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen der genannten Gebührenordnung zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 15,- bis 500,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Gebühr sich nach den investierten Arbeitsstunden und dem Stundenarbeitslohn des mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiters richten wird (zurzeit für Mitarbeiter des höheren Dienstes 58,- Euro und für solche des gehobenen Dienstes 45,- Euro). Bitte teilen Sie uns bis zum 23.12.2013 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung / Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werden wir von einer Gebührenerhebung absehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Carolin Weinkauf Abteilung Steuerung & Service Referat Steuerungsmanagement Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142] Seh…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142]
Datum
10. Dezember 2013 15:35
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang sende ich meine Wohnadresse. Vor endgültiger Bearbeitung bitte ich um Konkretisierung der der dann fälligen Gebühren von 15,00 - 500,00 EURO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 Sehr geehrtAntra…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013
Datum
7. Januar 2014 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Aus bisher unbekannten Gründen hat uns Ihre Antwort vom 10.12.2013 nicht per E-Mail erreicht. Daher war uns eine schnellere Antwort nicht möglich. Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass es im Vorwege nicht möglich ist, die Gebührenhöhe weiter zu konkretisieren. Der entstehende Arbeitsaufwand lässt sich in Ihrem Fall nicht genau vorhersehen. Ich kann Ihnen allerdings schon jetzt mitteilen, dass Sie mit einer Gebühr in Höhe von 100 - 500 Euro rechnen können. Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten möchten. Um weitere Zeitverzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, direkt an das absendende Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu antworten. Gleichzeitig bitten wir Sie auch noch einmal um Übersendung einer zustellungsfähigen Anschrift. Auch für den Fall, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, wären wir Ihnen für eine kurze Antwort dankbar. Mit freundlichen Grüßen Carolin Weinkauf Abteilung Steuerung & Service Referat Steuerungsmanagement Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142] Seh…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142]
Datum
24. Januar 2014 16:32
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Eingrenzung der Kosten von 15,- bis 500,- EURO auf 100,- bis 500.- Euro ist nicht hilfreich. Trotzdem halte ich an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142] Sehr…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142]
Datum
29. Januar 2014 14:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben Sie in Ihrer letzten Antwort nicht, wie erbeten, eine zustellungsfähige Adresse übersandt. Wir bitten Sie dies nachzuholen, damit wir schnellstmöglich Ihre Anfrage abschließen und Ihnen die Antwort zukommen lassen können. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Carolin Weinkauf Abteilung Steuerung & Service Referat Steuerungsmanagement Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg

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AW: WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142] …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.12.2013 [#5142] [#5142]
Datum
29. Januar 2014 15:04
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtAntragsteller/in meine zustellungsfähige Postanschrift habe ich Ihnen bereits mit meiner Mail vom 10. Dezember 2013 15:35:57 mitgeteilt. Hier ist sie erneut im Anhang. Da ich hier als Fraktionsvorsitzender der Fraktion PIRATEN im Bezirk Hamburg-Mitte anfrage, können sie auch die Postanschrift der Fraktionsgeschäftsstelle verwenden: Fraktion PIRATEN Spaldingstraße 210 20097 Hamburg ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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