Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg und Bezirksamt Pankow

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Bitte senden sie mir den Kooperationsvertrag zwischen der Anlage Blankenburg und dem Bezirksamt Pankow der Laut Pressemitteilung vom 05.01.2012 von Frau Ines Landgraf und Frau Christine Keil (Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management) unterzeichnet wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg und Bezirksamt Pankow [#60159]
Datum
6. März 2019 09:46
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir den Kooperationsvertrag zwischen der Anlage Blankenburg und dem Bezirksamt Pankow der Laut Pressemitteilung vom 05.01.2012 von Frau Ines Landgraf und Frau Christine Keil (Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management) unterzeichnet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg u…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg und Bezirksamt Pankow [#60159]
Datum
3. Mai 2019 21:43
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg und Bezirksamt Pankow“ vom 06.03.2019 (#60159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Pankow
Informationsfreiheitsanfrage Sehr geehrteAntragsteller/in am 09.05.2019 habe ich Ihre E-mail vom 06.05.2019 erhal…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage
Datum
9. Mai 2019 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in am 09.05.2019 habe ich Ihre E-mail vom 06.05.2019 erhalten, in der Sie sich auf eine nicht beantwortete Informationsfreiheitsanfrage vom 06.03.2019 berufen. Ihre E-mail zur nicht bearbeiteten Anfrage wurde aufgrund der wenig konkreten Adresse (Poststelle) erst über mehrere Mitarbeiter, die jeweils die Zuständigkeit prüfen mussten an mich weiter geleitet. Ihre Anfrage vom 06.03.2019 hat mich bisher leider noch nicht erreicht. Um Sie schnellstmöglich bearbeiten zu können bitte ich Sie, Ihre Anfrage noch einmal direkt an die Abteilung SE Facility Management Sachgebiet Erholungsanlagen E-mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsanfrage [#60159] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertra…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage [#60159]
Datum
3. August 2019 11:23
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zur Kooperation der Anlage Blankenburg und Bezirksamt Pankow“ vom 06.03.2019 (#60159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte senden sie mir den Kooperationsvertrag zwischen der Anlage Blankenburg und dem Bezirksamt Pankow der Laut Pressemitteilung vom 05.01.2012 von Frau Ines Landgraf und Frau Christine Keil (Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management) unterzeichnet wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Pankow
Antw: AW: Informationsfreiheitsanfrage [#60159] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage h…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: AW: Informationsfreiheitsanfrage [#60159]
Datum
5. August 2019 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage hat mich leider bisher nicht erreicht, daher kann ich aufgrund Ihrer E-mail vom 03.08.2019 nur vermuten, dass Sie den von Ihnen benannten Vertrag einsehen möchten. Wie Ihnen schon im Zusammenhang mit mehreren anderen Anfragen mitgeteilt wurde haben Sie die Möglichkeit hier einen Termin zur Akteneinsicht zu vereinbaren. Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung können Sie gern vorbeikommen. Tel.: (030) 90295-8163 Mit freundlichen Grüßen