Vertrag zur (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen

Anfrage an: Stadt Erfurt

Antrag nach dem ThürIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Ihren Ratsinformationssystem ist zu erfahren, dass die Zeitungsgruppe Thüringen und auf technischer Seite Plenum-TV Erfurt für die (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen verantwortlicht sind.

1.) Bitte senden Sie uns den Vertrag zwischen der Stadt Erfurt und diesen beiden Firmen zu. Sofern Sie hierbei erst das Einverständnis Dritter einholen werden, widerspreche ich schon mal der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten, da ich hierzu keinerlei Rechtfertigung sehe.
2.) Unter welchen Rechten (Urheber-, Nutzungsrechte, ...) wird das Videomaterial veröffentlicht? Im Zeitalter des ThürIFG, IWG & zukünftigen ThürTG würden wir uns natürlich das Material als Open Data wünschen und eine möglichst einfache Nachnutzung dieses Materials zum Wohle der Allgemeinheit zu erreichen.
3.) Wo ist ein Archiv der Videos der letzten Jahre zu finden?
4.) Unter http://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=251334&type=do ist eine Stellungnahme des damaligen TLfDI zu finden. Wie hat sich diese Einschätzung über die Jahre seit dem ThürIFG, IWG und der DSGVO verändert? Hat die Stadt Erfurt hier erneut eine Einschätzung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz __und die Informationsfreiheit__ eingeholt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihren Ratsinformationssystem ist zu erfahren, dass d…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zur (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen [#35355]
Datum
30. Dezember 2018 15:12
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihren Ratsinformationssystem ist zu erfahren, dass die Zeitungsgruppe Thüringen und auf technischer Seite Plenum-TV Erfurt für die (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen verantwortlicht sind. 1.) Bitte senden Sie uns den Vertrag zwischen der Stadt Erfurt und diesen beiden Firmen zu. Sofern Sie hierbei erst das Einverständnis Dritter einholen werden, widerspreche ich schon mal der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten, da ich hierzu keinerlei Rechtfertigung sehe. 2.) Unter welchen Rechten (Urheber-, Nutzungsrechte, ...) wird das Videomaterial veröffentlicht? Im Zeitalter des ThürIFG, IWG & zukünftigen ThürTG würden wir uns natürlich das Material als Open Data wünschen und eine möglichst einfache Nachnutzung dieses Materials zum Wohle der Allgemeinheit zu erreichen. 3.) Wo ist ein Archiv der Videos der letzten Jahre zu finden? 4.) Unter http://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=251334&type=do ist eine Stellungnahme des damaligen TLfDI zu finden. Wie hat sich diese Einschätzung über die Jahre seit dem ThürIFG, IWG und der DSGVO verändert? Hat die Stadt Erfurt hier erneut eine Einschätzung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz __und die Informationsfreiheit__ eingeholt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Erfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Auf Grund des Jahreswechsels und der dami…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Vertrag zur (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen [#35355]
Datum
7. Januar 2019 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Auf Grund des Jahreswechsels und der damit verbundenen Urlaubszeit kann Ihre Anfrage erst seit heute bearbeitet werden. Ich möchte Sie darum bitten, die von Ihnen gesetzte Frist auf den 07.02.2019 zu verlängern. Vielen Dank für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Erfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu 1) hängt der Vertrag mit entsprechenden Schwärzungen, die mit dem Vertragspartner …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Vertrag zur (Live-)Übertragung von Stadtratssitzungen [#35355]
Datum
6. Februar 2019 15:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu 1) hängt der Vertrag mit entsprechenden Schwärzungen, die mit dem Vertragspartner abgestimmt worden sind, dieser Mail an. zu 2) die Bildrechte liegen beim Auftraggeber, hier der Mediengruppe Thüringen. zu 3) die Videos werden nach Auskunft der ausführenden Firma plenum-tv auf deren Server für 1 Jahr gespeichert bzw. über den plenum-tv-VideoPlayer abruffähig vorgehalten und anschließend gelöscht. Zu 4) Es wurde im Juli 2016 erneut eine Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeholt. Zitat: "... teile ich Ihnen mit, dass die Liveübertragung öffentlicher Sitzungen des Erfurter Stadtrates durch die Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH nach erneuter datenschutzrechtlicher Prüfung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) weiterhin als zulässig anzusehen ist." (Schreiben vom 15.07.2016/AZ: 368-11/2016.2) Mit freundlichen Grüßen