Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH

eine Kopie des Vertrages der Bundeswehr und der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf u. München.

Die Zenithmedia GmbH berät nach eigenen Aussagen die Bundeswehr in allen medialen Belangen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2013
  • Frist
    31. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Kopie des V…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
26. Juli 2013 11:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Kopie des Vertrages der Bundeswehr und der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf u. München. Die Zenithmedia GmbH berät nach eigenen Aussagen die Bundeswehr in allen medialen Belangen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre u.a. Anfrage hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
30. Juli 2013 10:25
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre u.a. Anfrage hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erreicht. Mein Referat ist für die Kooperation mit der Agentur Zenithmedia zuständig. Der hierfür zuständige Mitarbeiter befindet sich allerdings bis zur 34. KW nicht im Dienst, so dass Ihre Anfrage erst ab diesem Zeitraum bearbeitet werden kann. Nach der notwendigen Prüfung werden wir uns dann umgehend mit Ihnen in Verbidnung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Steffen Stoll Fregattenkapitän _______________________ BAPersBw II 1 PersG Referatsleiter Marketing & Beratung Brühler Straße 309 50968 Köln Tel.: 0221- 9371- 4356 Fax: 0221- 9371- 4596 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ----- Weitergeleitet von Steffen Stoll/SKB/BMVg/DE am 30.07.2013 09:57 ----- Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 26.07.2013 20:25:59 Bitte antworten an Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Kopie des Vertrages der Bundeswehr und der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf u. München. Die Zenithmedia GmbH berät nach eigenen Aussagen die Bundeswehr in allen medialen Belangen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie Ihnen am 30.07.2013 mitgeteilt wurde, hat Ihre Anfrage das Bundesamt fü…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
12. August 2013 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie Ihnen am 30.07.2013 mitgeteilt wurde, hat Ihre Anfrage das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erreicht. Die Ihnen am 23.07.2013, 06.08.2013 sowie 07.08.2013 von der Agentur Zenith zugegangenen Informationen haben uns ebenfalls erreicht. Nach Rückkehr des zuständigen Mitarbeiters wird Ihr Anliegen vollumfänglich geprüft. Dieser wird Ihnen dann umgehend einen formellen Bescheid bzgl. Ihrer Anträge zukommen lassen. Wir bitten Sie bis dahin von Nachfragen abzusehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Berthold Buttler Hauptmann ----- Weitergeleitet von Steffen Stoll/SKB/BMVg/DE am 07.08.2013 09:38 ----- Steffen Stoll FK PersABw GrpPersG Dez 2 Tel.: 3500 4356 Fax: 3500 4596 30.07.2013 10:25 An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BAPersBw II <<E-Mail-Adresse>> BAPersBw II 1.2 <<E-Mail-Adresse>> Dr. Peter <<E-Mail-Adresse>> Helmar <<E-Mail-Adresse>> Thema: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre u.a. Anfrage hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erreicht. Mein Referat ist für die Kooperation mit der Agentur Zenithmedia zuständig. Der hierfür zuständige Mitarbeiter befindet sich allerdings bis zur 34. KW nicht im Dienst, so dass Ihre Anfrage erst ab diesem Zeitraum bearbeitet werden kann. Nach der notwendigen Prüfung werden wir uns dann umgehend mit Ihnen in Verbidnung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Steffen Stoll Fregattenkapitän _______________________ BAPersBw II 1 PersG Referatsleiter Marketing & Beratung Brühler Straße 309 50968 Köln Tel.: 0221- 9371- 4356 Fax: 0221- 9371- 4596 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ----- Weitergeleitet von Steffen Stoll/SKB/BMVg/DE am 30.07.2013 09:57 ----- Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 26.07.2013 20:25:59 Bitte antworten an Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Kopie des Vertrages der Bundeswehr und der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf u. München. Die Zenithmedia GmbH berät nach eigenen Aussagen die Bundeswehr in allen medialen Belangen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmed…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
13. September 2013 11:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH" vom 26.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmed…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
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Betreff
AW: AW: WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
13. September 2013 11:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH" vom 26.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmed…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
13. September 2013 11:51
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH" vom 26.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2013
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Informationsanforderung über den Stand Ihrer Anfrage bezüglich Vertrag …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: AW: AW: WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH
Datum
16. September 2013 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Informationsanforderung über den Stand Ihrer Anfrage bezüglich Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH ist am 13.09.2013 bei BAPersBw, ADSB eingegangen. Sie wurde heute, 15.09.2013, zuständigkeitshalber an das zuständige Referat II 1.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet. Ihre ursprüngliche Anfrage vom 06.08.2013 zu diesem Thema, die bei ADSB BAPersBw eingegangen war, wurde am 07.08.2013 zuständigkeitshalber an das Referat II 1.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet. Darüber hat Sie Herr Hauptmann Ludwig per EMail am 08.08.2013 in Kenntnis gesetzt. Für eine telefonische Rückfrage stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seyfried Fregattenkapitän Hausanschrift: Militärringstrasse 1000 50737 Köln Postanschrift: 50737 Köln Telefon: 0221-9571-6710 Fax: 0221-9571-6709 AW: AW: AW: WG: AW: Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 13.09.2013 11:52 Uhr Die E-Mail wurde nur an <<E-Mail-Adresse>> gesendet. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag zwischen Bundeswehr und Zenithmedia GmbH" vom 26.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>