Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg

Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzentrum Duisburg über die Kooperation im Bereich Kardiologie. Der Vertrag bestand von ca. 2007 bis zum 31.12.2012.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg [#18505]
Datum
23. Oktober 2016 12:11
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzentrum Duisburg über die Kooperation im Bereich Kardiologie. Der Vertrag bestand von ca. 2007 bis zum 31.12.2012.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das zuständige Fachamt weitergeleitet wurde. Mi…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg [#18505]
Datum
24. Oktober 2016 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das zuständige Fachamt weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg [#18505]
Datum
15. Dezember 2016 22:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg“ vom 23.10.2016 (#18505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antwort: Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg [#18505]
Datum
26. April 2017 22:21
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg“ vom 23.10.2016 (#18505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 153 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Antwort: Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg [#18505]
Datum
12. September 2017 22:13
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen dem Klinikum Duisburg und dem Herzzentrum Duisburg“ vom 23.10.2016 (#18505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 292 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>