Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

In Ergänzung zur Anfrage "https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-der-stadt-hamburg-und-der-hamburg-top-level-domain-gmbh/#nachricht-19320" habe ich folgende Fragen:

(1) Ich erbitte die Offenlegung der Anlage D zu dem o.a. Vertrag

(2) Ich erbitte den aktuellen Anteil der Stadt Hamburg an der Gesellschaft "HAMBURG Top-Level-Domain GmbH".

(3) Eine kurze Erklärung für die Berechnungsgrundlage / Preisgestaltung der Domaingebühren für die TLD (.hamburg). Aktuelle Jahresgebühren von mehr als € 50,- für Privatnamen ohne offiziellen Werbecharakter sind nicht nachvollziehbar. Der im o.a. Vertrag angeführte "Werbenutzen" solchen Domains wird dadurch konterkariert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2018
  • Frist
    20. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH [#26177]
Datum
17. Januar 2018 13:15
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Ergänzung zur Anfrage "https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-der-stadt-hamburg-und-der-hamburg-top-level-domain-gmbh/#nachricht-19320" habe ich folgende Fragen: (1) Ich erbitte die Offenlegung der Anlage D zu dem o.a. Vertrag (2) Ich erbitte den aktuellen Anteil der Stadt Hamburg an der Gesellschaft "HAMBURG Top-Level-Domain GmbH". (3) Eine kurze Erklärung für die Berechnungsgrundlage / Preisgestaltung der Domaingebühren für die TLD (.hamburg). Aktuelle Jahresgebühren von mehr als € 50,- für Privatnamen ohne offiziellen Werbecharakter sind nicht nachvollziehbar. Der im o.a. Vertrag angeführte "Werbenutzen" solchen Domains wird dadurch konterkariert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen beantragte Auskunft betrifft einen vor Inkrafttreten des HmbTG geschlos…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH [#26177]
Datum
2. Februar 2018 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen beantragte Auskunft betrifft einen vor Inkrafttreten des HmbTG geschlossenen Vertrag, der eine Geheimhaltungsvereinbarung enthält. Insofern hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gemäß § 17 Abs. 2 HmbTG zunächst mit dem Vertragspartner Nachverhandlungen mit dem Ziel der Freigabe der Informationen zu führen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß der geltenden Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hmb. GVBl. 2013, S. 456) eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Die Anlage zu dieser Gebührenordnung enthält Gebührenrahmen, die von 15,- bis 500,- Euro reichen (ggf. zzgl. Kosten für Kopien o. ä.). Die Bemessung der Gebühr innerhalb der Gebührenrahmen richtet sich im Einzelfall insbesondere nach dem für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Aufwand. Für den Gebührenbescheid bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen