Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

den Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH.

Laut Website der genannten GmbH gibt es seit März 2012 einen Kooperationsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg zum Betrieb der neuen Top-Level-Domain .hamburg. Dieser sichere der Stadt Hamburg regelmäßige Einnahmen zu und berücksichtige die Interessen der Stadt und der Hamburger Öffentlichkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2014
  • Frist
    12. August 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH [#6700]
Datum
11. Juli 2014 17:29
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der HAMBURG Top-Level-Domain GmbH. Laut Website der genannten GmbH gibt es seit März 2012 einen Kooperationsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg zum Betrieb der neuen Top-Level-Domain .hamburg. Dieser sichere der Stadt Hamburg regelmäßige Einnahmen zu und berücksichtige die Interessen der Stadt und der Hamburger Öffentlichkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Antragsteller/in, entsprechend Ihrem Antrag…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
11. August 2014 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, entsprechend Ihrem Antrag vom 11.07.2014 übermittele ich Ihnen anliegend den Kooperationsvertrag. Dabei handelt es sich um einen vor Inkrafttreten des Transparenzgesetzes geschlossenen sog. Altvertrag mit Geheimhaltungsklausel. Der Vertragspartner hat jedoch auf Nachfrage der Senatskanzlei einer Übermittlung zugestimmt. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass gegenwärtig über einige Änderungen des Kooperationsvertrags verhandelt wird, die sich nicht substanziell auswirken dürften. Wann es zu einer Unterzeichnung der Änderungen kommen kann, ist derzeit nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#6700] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#6700]
Datum
11. August 2014 15:33
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übermittlung. Sie schreiben, es gebe eine Zustimmung für die "Übermittlung". Schließt dies eine Veröffentlichung, wie sie für gewöhnlich auf der Plattform "frag-den-Staat" stattfindet mit ein? Im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit plane ich zudem, aus dem Inhalt zu zitieren. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Senatskanzlei Hamburg
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#6700] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich hab…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#6700]
Datum
12. August 2014 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe mit dem Vertragspartner nochmals Rücksprache gehalten. Wir stimmen einer Veröffentlichung auf "frag-den-Staat" zu. Beste Grüße Konrad Hildebrandt Leiter der Abteilung IT-Wirtschaft, Telekommunikation, Neue Medien Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei Amt Medien Hermannstr. 15, 20095 Hamburg Tel.: +49 40 428 31 2565 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.hamburg.de/senatskanzlei