Vertrag zwischen Euler Hermes AG und BMWK zur Prüfung der Übernahme von Garantien für Ungebundene Finanzkredite

Den Vertrag zwischen dem BMWK und Euler Hermes AG der die Prüfung des Geschäfts siehe unten umfasst. Danke

"Im September 2022 wurde seitens der Bundesregierung eine Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UFK) i. H. v. 800 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren an Trafigura Pte Ltd (Singapur) gewährt. Im Gegenzug soll Trafigura die deutsche Industrie über fünf Jahre mit 500 000 Tonnen Nichteisenmetallen beliefern. Im Oktober 2022 gewährte die Bundesregierung eine Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit i. H. v. 3 Mrd. US-Dollar mit einer Laufzeit von vier Jahren an Trafigura Pte Ltd, (Singapur). Im Gegenzug verpflichtet sich Trafigura über einen Zeitraum von vier Jahren substantielle Gasmengen in das europäische Gasnetz einzuspeisen und nach Deutschland zu liefern.

Die Anträge zur Übernahme von Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) werden im Auftrag der Bundesregierung von der Euler Hemes AG als Mandatarin des Bundes bearbeitet, geprüft und zur Entscheidung vorbereitet. Die Entscheidung über die Übernahme einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite (UFK-IMA) getroffen. Den Vorsitz des UFK-IMAs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), weitere Mitglieder sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)."

Quelle: BT Drucksache 20/5172

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag zwischen dem BMWK und Eul…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen Euler Hermes AG und BMWK zur Prüfung der Übernahme von Garantien für Ungebundene Finanzkredite [#268146]
Datum
19. Januar 2023 14:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag zwischen dem BMWK und Euler Hermes AG der die Prüfung des Geschäfts siehe unten umfasst. Danke "Im September 2022 wurde seitens der Bundesregierung eine Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UFK) i. H. v. 800 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren an Trafigura Pte Ltd (Singapur) gewährt. Im Gegenzug soll Trafigura die deutsche Industrie über fünf Jahre mit 500 000 Tonnen Nichteisenmetallen beliefern. Im Oktober 2022 gewährte die Bundesregierung eine Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit i. H. v. 3 Mrd. US-Dollar mit einer Laufzeit von vier Jahren an Trafigura Pte Ltd, (Singapur). Im Gegenzug verpflichtet sich Trafigura über einen Zeitraum von vier Jahren substantielle Gasmengen in das europäische Gasnetz einzuspeisen und nach Deutschland zu liefern. Die Anträge zur Übernahme von Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) werden im Auftrag der Bundesregierung von der Euler Hemes AG als Mandatarin des Bundes bearbeitet, geprüft und zur Entscheidung vorbereitet. Die Entscheidung über die Übernahme einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite (UFK-IMA) getroffen. Den Vorsitz des UFK-IMAs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), weitere Mitglieder sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)." Quelle: BT Drucksache 20/5172
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268146/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Hier: Eingangsbestätigung Bezug: Ihr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
26. Januar 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hier: Eingangsbestätigung Bezug: Ihr Antrag vom 19.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 19.01.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VC2 - „Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung“ zuständig. Sie begehren mit Ihrem Antrag die Herausgabe des Vertrages zwischen dem BMWK und der Euler Hermes AG bzgl. der Prüfung des Geschäfts, das eine Garantie der Bundesregierung für ungebundene Finanzkredite an Trafigura Pte Ltd (Singapur) zum Gegenstand hat. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Die Gebühren dürften sich im Rahmen zwischen EUR 60 bis 300 bewegen. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV festhalten wollen, bitte ich um Darlegung der Gründe der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen