Vertrag zwischen FZJ und FH Aachen zur Ausbildung von Mathematisch-Technischen Softwareentwickler*innen

der zwischen Forschungszentrum Jülich und FH Aachen geschlossene Vertrag über die Ausbildung von Mathematisch-technischen Softwareentwickler*innen am Forschungszentrum Jülich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der zwischen Forsch…
An Forschungszentrum Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen FZJ und FH Aachen zur Ausbildung von Mathematisch-Technischen Softwareentwickler*innen [#209063]
Datum
19. Januar 2021 11:44
An
Forschungszentrum Jülich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der zwischen Forschungszentrum Jülich und FH Aachen geschlossene Vertrag über die Ausbildung von Mathematisch-technischen Softwareentwickler*innen am Forschungszentrum Jülich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209063/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Forschungszentrum Jülich
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage zu dieser E-Mail übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben zu Ihr…
Von
Forschungszentrum Jülich
Betreff
Ihre Anfrage: Vertrag zwischen FZJ und FH Aachen zur Ausbildung von Mathematisch-Technischen Softwareentwickler*innen [#209063]
Datum
27. Januar 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
995,1 KB
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage zu dieser E-Mail übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage auf Informationszugang vom 19. Januar 2021. Im Ergebnis weisen wir die von Ihnen geltend gemachten Auskunftsansprüche zurück. Das Forschungszentrum Jülich GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts und nimmt im Rahmen der Ausbildung von Mathematisch-Technischen Softwareentwickler*innen keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahr und ist daher nicht als informationspflichtige Stelle im Sinne der Gesetze IFG, UIG und VIG anzusehen. Einer Veröffentlichung dieser E-Mail auf dem Internet-Portal <https://fragdenstaat.de> https://fragdenstaat.de wird ausdrücklich widersprochen. Mit freundlichen Grüßen,