Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- den Vertrag zwischen der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und der Alinto SA zwecks dem E-Mail-Adressen-Angebot von Bremen-Mail.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich erkläre mich mit dem Schwärzen von persönlichen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden, so dass ein möglicherweise ansonsten notwendiges Drittbeteiligungsverfahren entfällt.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag zwisch…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
20. April 2017 18:11
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag zwischen der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und der Alinto SA zwecks dem E-Mail-Adressen-Angebot von Bremen-Mail. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich erkläre mich mit dem Schwärzen von persönlichen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden, so dass ein möglicherweise ansonsten notwendiges Drittbeteiligungsverfahren entfällt. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Mail hier im Haus an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
24. April 2017 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Mail hier im Haus an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und bin mit den Kolleginnen und Kollegen bezüglich Ihrer Anfrage im Gespräch. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 20.4.2017 bei der Senatorin für Finanzen einen Antrag auf Aktenauskunft…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Antrag nach dem Brem IFG- Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
19. Mai 2017 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 20.4.2017 bei der Senatorin für Finanzen einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) gestellt. Sie haben um Auskunft zum Vertrag zwischen der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und der Alinto SA gebeten. Sie haben sich auch mit dem Schwärzen von persönlichen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklärt, mit der Begründung, dass ein möglicherweise ansonsten notwendiges Drittbeteiligungsverfahren entfallen würde. Zwischenzeitlich habe ich Ihren Antrag geprüft. Hier handelt es sich um einen Lizenzvertrag, sodass sich der Vertrag insgesamt auf die Gewährung von Rechten bezieht. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Entscheidung über Schwärzung ohne die Anhörung des Dritten zu treffen. Dazu kommt, dass die Firma Alinto ihren Sitz in Frankreich hat. Insofern wird es notwendig, dass Übersetzungen des Schriftverkehrs erfolgen. Es ist abzuklären, ob die Firma mit der Veröffentlichung einverstanden ist bzw. welche Bereiche des Vertrages ggf. wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu schwärzen sind. Ich weise jetzt schon darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Höhe der Lizenzgebühr fiskalische Interessen Bremens entgegenstehen. Aufgrund der Komplexität gehe ich von einem erheblichen Verwaltungsaufwand aus, sodass der Kostenrahmen zwischen € 150 und 360 liegen wird. Der Vertrag zwischen der WFB und der Alinto AG betrifft die Rechte Dritter. Insofern ist nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Brem IFG der Antrag von Ihnen zu begründen. Es handelt sich hier um einen umfangreichen und komplexen Fall mit Drittbeteiligung, sodass die Fristen gem. § 7 Abs. 6 BremIFG nicht zur Anwendung kommen. Bitte beachten Sie, dass nach § 8 BremIFG vor Gewährung des Informationszugang dem Dritten erst die Entscheidung bekannt zu geben ist, sodass dieser ggf. auch Rechtmittel einlegen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Antrag aufrecht erhalten bleibt. Für diesen Fall reichen Sie bitte auch die Begründung nach. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Bearbeitung von Anträgen nach dem BremIFG ist durchaus keine simple Aufga…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Brem IFG- Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
19. Mai 2017 23:56
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Bearbeitung von Anträgen nach dem BremIFG ist durchaus keine simple Aufgabe. Hierbei tun sich gegebenenfalls ungeahnte rechtliche Schwierigkeiten auf. Daher möchte ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom 19.05.2017 folgendes mitteilen: Gemäß Ihrer Aussage handelt es sich um einen Lizenzvertrag zwischen Ihrer Behörde und Alinto SA. Bremen-Mail wurde also Alinto SA überlassen. Daher schließt der Kunde auch einen Vertrag nach französischem Recht mit Alinto SA ab und nicht mit Ihrer Behörde. Hierdurch ist die Notwendigkeit zur Anhörung von Dritten merkwürdig. Der Lizenzvertrag ging von Ihrer Behörde aus, so dass vielmehr ausschließlich die Interessen Ihrer Behörde betroffen sein können. Ansonsten würde der Vertrag von Seiten von Alinto SA ausgehen. Alinto SA bietet eine deutschsprachige Internetseite sowie einen deutschsprachigen Kundendienst an. Ebenso kommunizierte Ihre Behörde in der Vergangenheit mit der Firma Alinto SA in Englisch. Möglicherweise sogar, ohne dass ich hiervon weiß, deutschsprachig. Eine Übersetzng von und nach französisch ist also folglich nicht nötig oder sinnvoll. Beide Seiten sprechen englisch und vermutlich sogar deutsch. Ich möchte kurz auf § 6 Absatz 3 Satz 1 und 2 BremIFG hinweisen. Eine Kontaktierung der Firma zwecks Klärung, welche Teile des Vertrages Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthält, ist nicht notwendig. Sollten keine entsprechenden Kennzeichnungen vorhanden, so sind keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vorhanden. Unklar ist, ob eben solche überhaupt vorliegen können, wenn der Lizenzvertrag von der Behörde aus geht und nicht von Alinto SA. Ferner ist § 1 Absatz 2a BremIFG hier zu beachten. Mir ist nicht klar, inwieweit sich die Notwendigkeit einer Drittbeteiligung oder Begründung ergeben sollte, sofern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten geschwärzt werden, vgl. § 7 Absatz 3 BremIFG: Ich habe den dazu notwendigen Schwärzungen zugestimmt. § 7 Abs. 1 Satz 3 Brem IFG ist als Grundlage für eine Anforderung einer Begründung meinerseits nicht einschlägig, da die angeführte Stelle keine Aussagen zu einer Begründung tätigt. Vermeintlich ist hier § 7 Absatz 2 Satz 3 BremIFG gemeint. Auch dieser ist nicht einschlägig, da ich im Vorfeld dem Schwärzen der schützenswerten Daten zugestimmt habe. Diese sollen folglich nicht herausgegeben werden. Folglich ist keine Begründung zur Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und des Antragstellenden und dem Geheimhaltungsinteresse des Dritten notwendig. Ohne eine zu tätigende Abwägung entfällt entsprechend die zwingend notwendige Voraussetzung, nämlich die Begründung zum Abwägen beider Seiten. Die Entscheidung ist dem Dritten nur mitzuteilen, sofern überhaupt Daten eines Dritten betroffen sind. Dies ist hier nicht gegeben, da die Daten des Dritten geschwärzt und nicht herausgegeben werden sollen. Dass der gesamte Lizenzvertrag der Geheimhaltung unterliegt, ist offenkundig nicht gegeben. Wie bereits am Anfang dargestellt, ist überhaupt fraglich, ob Geheimhaltungsinteressen Dritter in diesem Fall vorliegen können, wenn der Lizenzvertrag seitens Ihrer Behörde ausging. Sollten Sie die Rechtsauffassung vertreten, dass einer Veröffentlichung der Höhe der Lizenzgebühr fiskalische Interessen Bremens entgegenstehen, so bitte ich Sie dies ausreichend zu begründen. Eine Tatsachenbehauptung, die einen entsprechend teilweise oder gänzlichen Versagensgrund darstellt, bedarf stets einer konkreten Begründung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 BremIFG. Ich würde Sie bitten, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit mit Frau Ehrlich, zuständig für die Koordinierung von Anfragen nach dem BremIFG in Ihrer Behörde, zusammentun. Abschließend bedanke ich mich für Ihre E-Mail und für die Einhaltung der gesetzlichen Frist. Ich werde Sie zwecks weiterer Absprache in dieser Angelegenheit im Laufe der nächsten Woche anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte zudem um Klarstellung folgender Sache: Sie schrieben, dass ich eine…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Brem IFG- Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
20. Mai 2017 00:08
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte zudem um Klarstellung folgender Sache: Sie schrieben, dass ich einen Antrag bei der Senatorin für Finanzen hinsichtlich des Vertrags gestellt habe. Wurde/wird mein Antrag nun von der Senatorin für Finanzen oder von Ihrer Behörde, also dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, bearbeitet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um kurze Bestätigung hinsichtlich Empfang und Bearbeitung meiner be…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
30. Mai 2017 16:00
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um kurze Bestätigung hinsichtlich Empfang und Bearbeitung meiner beiden Schreiben vom 19.05.2017 sowie 20.05.2017 in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 19.05. und 20.05. Mails zu dem oben genannten Antrag an Frau Dr. Lübben …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
31. Mai 2017 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 19.05. und 20.05. Mails zu dem oben genannten Antrag an Frau Dr. Lübben geschickt, die mir zur Kenntnis weitergeleitet wurden. Für den Antrag ist das Wirtschaftsressort zuständig und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vertrag zwischen WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Alinto SA zwecks Bremen-Mail [#21121]
Datum
31. Mai 2017 12:55
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
IFG- Vertrag Alinto Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 20.4.2017 bei der Senatorin für Finanzen einen Antr…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
IFG- Vertrag Alinto
Datum
13. Juni 2017 12:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,5 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 20.4.2017 bei der Senatorin für Finanzen einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) gestellt. Sie haben um Auskunft zum Vertrag zwischen der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und der Alinto SA gebeten. Mit Mail vom 19.5.2017 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Herausgabe und Schwärzung nicht ohne die Anhörung des Dritten/Alinto zu treffen ist. Die Firma Alinto hat nun der Weitergabe des geschwärzten Vertrages an Sie zugestimmt. Der erbetene Vertrag liegt dieser Mail als Anlage bei. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG- Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme auf Ihr Schreiben vom 13.06.2017 S…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG- Vertrag Alinto [#21121]
Datum
6. Juli 2017 14:09
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme auf Ihr Schreiben vom 13.06.2017 Stellung. Leider war es mir aufgrund beruflicher und privater Termine nicht möglich früher Stellung zu nehmen. Ich erfreue mich sehr, dass Ihre Behörde mittlerweile den Vertrag mir zukommen ließ, insbesondere wo die Gebührenfrage scheinbar auch hinfällig wurde. Leider wurden wichtige Informationen geschwärzt. So beispielsweise Euro-Beträge. Verzinsungen und die Nutzerzahl. Ich würde Sie in dieser Angelegenheit bitten, darzulegen, inwiefern diese Schwärzungen rechtlich notwendig waren. Es handelt sich hierbei vermutlich um Schwärzungen von Geschäftsgeheimnissen. Daher möchte ich auf die Leitsätze des Urteils 7 C 18.08 des BVerwG vom 28.05.2009 (https://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280509U7C18.08.0) hinweisen: Demnach fehlt es Ihnen, als Unternehmen/Rechtsträger, am berechtigten Interesse der Geheimhaltung dieser Informationen. Denn zum einen steht Ihr Bremen-Mail-Angebot mit keinem Dritten in Konkurrenz. Schließlich ist Ihr Angebot insoweit einmalig, dass es sich hier um eine staatlichen E-Mail-Provider mit der einzigartigen bremen.de-Domain handelt. Weiterführend fehlt es den genannten Informationen an Aktualität und künftiger Brisanz. Selbst wenn in unbestimmter Zukunft bremen.de erneut den Lizenznehmer wechselt, so wären die Konditionen und die Ausgangslage (Benutzerzahl, Infrastruktur, finanzieller Wert, mögliche Interessenten, usw.) anders. Es ist also ausgeschlossen, dass die damaligen Zahlen von Mitte 2013 für die Zukunft von Relevanz sind. Hierzu gibt es auch ein weiteres Urteil. Gerne verlinke/nenne ich Ihnen dieses bei Bedarf. Angesichts dieser neuen Sachlage gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um einen kleinen Irrtum handelt und ich würde mich freuen, wenn auch diese Stellen mir ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich mögen personenbezogene Daten oder Unterschriften geschwärzt bleiben. Daran hätte ich sowieso kein Interesse. Ganz herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Automatische Antwort: IFG- Vertrag Alinto [#21121] Ich bin am 17.7.2017 wieder im Büro zu erreichen. In dringenden…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Automatische Antwort: IFG- Vertrag Alinto [#21121]
Datum
6. Juli 2017 14:09
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 17.7.2017 wieder im Büro zu erreichen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Averwerser (Te.: 0421-361-8846 oder <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >> da Frau Dr. Lübben leider längerfristig im Urlaub…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
6. Juli 2017 14:26
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da Frau Dr. Lübben leider längerfristig im Urlaub ist, bitte ich Sie um Bearbeitung meines nachfolgenden Anliegens. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme auf Ihr Schreiben vom 13.06.2017 Stellung. Leider war es mir aufgrund beruflicher und privater Termine nicht möglich früher Stellung zu nehmen. Ich erfreue mich sehr, dass Ihre Behörde mittlerweile den Vertrag mir zukommen ließ, insbesondere wo die Gebührenfrage scheinbar auch hinfällig wurde. Leider wurden wichtige Informationen geschwärzt. So beispielsweise Euro-Beträge. Verzinsungen und die Nutzerzahl. Ich würde Sie in dieser Angelegenheit bitten, darzulegen, inwiefern diese Schwärzungen rechtlich notwendig waren. Es handelt sich hierbei vermutlich um Schwärzungen von Geschäftsgeheimnissen. Daher möchte ich auf die Leitsätze des Urteils 7 C 18.08 des BVerwG vom 28.05.2009 (https://www.bverwg.de/entscheidungen/...) hinweisen: Demnach fehlt es Ihnen, als Unternehmen/Rechtsträger, am berechtigten Interesse der Geheimhaltung dieser Informationen. Denn zum einen steht Ihr Bremen-Mail-Angebot mit keinem Dritten in Konkurrenz. Schließlich ist Ihr Angebot insoweit einmalig, dass es sich hier um eine staatlichen E-Mail-Provider mit der einzigartigen bremen.de-Domain handelt. Weiterführend fehlt es den genannten Informationen an Aktualität und künftiger Brisanz. Selbst wenn in unbestimmter Zukunft bremen.de erneut den Lizenznehmer wechselt, so wären die Konditionen und die Ausgangslage (Benutzerzahl, Infrastruktur, finanzieller Wert, mögliche Interessenten, usw.) anders. Es ist also ausgeschlossen, dass die damaligen Zahlen von Mitte 2013 für die Zukunft von Relevanz sind. Hierzu gibt es auch ein weiteres Urteil. Gerne verlinke/nenne ich Ihnen dieses bei Bedarf. Angesichts dieser neuen Sachlage gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um einen kleinen Irrtum handelt und ich würde mich freuen, wenn auch diese Stellen mir ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich mögen personenbezogene Daten oder Unterschriften geschwärzt bleiben. Daran hätte ich sowieso kein Interesse. Ganz herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Mail an das Fachreferat weitergeleitet, …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
7. Juli 2017 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Mail an das Fachreferat weitergeleitet, aufgrund der Urlaubszeit bitten wir aber um Geduld. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr << Antragsteller:in >> mit EMail vom 06.07.2017 baten Sie die …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
12. Juli 2017 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit EMail vom 06.07.2017 baten Sie die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Fr. Ehrlich, um Bearbeitung Ihrer weitergehenden Anfrage aus einer Anfrage nach § 1 Abs. 1 des BremIFG. Ihre Anfrage betrifft einen zwischen der bremen.online GmbH und der Alinto SA geschlossenen Vertrag über Lizenzrechte an der Mailadresse @bremen.de . Die Bearbeitung dieses Vorgangs liegt nun im Justiziariat der Behörde. Auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 20.04.2017 war Ihnen mit EMail von Fr. Dr. Lübben vom 13.06.2017 der betreffende Vertrag übersandt worden. Sie hatten sich in Ihrer EMail vom 20.04.2017 ausdrücklich mit der Schwärzung von persönlichen Daten oder von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklärt, in der Erwartung, so vor allem ein formales Drittbeteiligungsverfahren der Alinto SA als Vertragspartnerin vermeiden zu können. Daher konnte Ihnen nach erfolgter entsprechender Schwärzung der Vertrag auch ohne die Festsetzung von Gebühren für die Auskunftserteilung zur Verfügung gestellt werden. Geschwärzt wurden die Teile, die von der Firma Alinto als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse angesehen werden. Wenn Sie nun in Ihrer weitergehenden Anfrage vom 06.07.2017 darauf abstellen, dass Ihnen auch die geschwärzten Beträge, Verzinsungssätze und Nutzerzahlen zugänglich gemacht werden müssten, ist dies hier nun zumindest im Hinblick auf die fiskalischen Interessen der Freien Hansestadt Bremen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Alinto SA als Vertragspartnerin zu prüfen; darüber hinaus sind weitere mögliche Versagungsgründe im Sinne der §§ 3 bis 6 BremIFG zu prüfen. In Bezug auf die Interessen der Alinto SA als Betroffene ist das Drittbeteiligungsverfahren im Sinne des § 8 BremIFG durchzuführen; da es sich bei der Alinto SA um eine französische Firma handelt, können hier insbesondere erforderliche Übersetzungsleistungen ins/vom Französischsprachige/n notwendig werden. Insgesamt resultiert daraus voraussichtlich ein deutlich höherer Zeit- und Kostenaufwand als bisher; auf die bereits erfolgte Darlegung der Komplexität und des Aufwands in diesem Fall aus der EMail von Fr. Dr. Lübben an Sie vom 19.05.2017 verweise ich insoweit ausdrücklich. Ich bitte daher um Ihre Rückmeldung in Textform, ob das Prüf- und das Drittbeteiligungsverfahren hier eingeleitet werden soll. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.07.…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
17. Juli 2017 20:46
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.07.2017 in dieser Angelegenheit. Ich werde hier vorerst einige Absprachen tätigen müssen, bevor ich Ihnen meinen Wunsch zum weiteren Vorgehen äußern kann. Ich bitte insoweit um Verständnis hierfür. Währenddessen bitte ich Sie um Erläuterung, inwieweit aus Ihrer Sicht Übersetzungsleistungen ins oder vom Französischen nötig sind. Ihre Behörde kommunizierte in der Vergangenheit in Englisch (oder ggf. sogar in Deutsch) mit der Firma Alinto SA. Es dürfte also mit dem Englischen als Kommunikationssprache keine kostenpflichtige, externe Übersetzung notwendig sein, da ich davon ausgehe, dass Sie bzw. Ihre Behörde dies beherrscht. Ergänzend bitte ich um konkrete Benennung der Rechtsgrundlage (Paragraphen), aufgrund welcher Sie es für möglich erachten, solche Übersetzungsleistungen dem Antragsteller in Rechnung zu stellen. Ich bedanke mich für Ihre Mühen in dieser Angelegenheit und wünsche noch eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlic…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
19. Juli 2017 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich werde ich Ihren Wunsch zum weiteren Vorgehen abwarten. Mein Hinweis auf mögliche Auslagen (§ 10 Abs. 3 BremIFG) bezog sich darauf, dass ich derzeit nicht absehen kann, ob und ggf. in welchem Umfang diese im weiteren Verfahren erforderlich werden könnten. Es ist richtig, dass im Vorfeld mit der Alinto SA auch in englischer Sprache kommuniziert wurde. Im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche Rechtsverbindlichkeit von Aussagen gegenüber der Alinto SA könnte eventuell im weiteren Verfahrensverlauf jedoch der Fall eintreten, dass durch eine französische Übersetzung das korrekte Verständnis verifiziert werden müsste. So weit eine solche Übersetzungsleistung dabei der Alinto SA obliegt, würden entsprechende Auslagen für meine Behörde natürlich nicht anfallen. Vorsorglich habe ich Sie jedoch auf diese Möglichkeit von Auslagen hinzuweisen. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.0…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
21. Juli 2017 01:13
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.07.2017 in dieser Angelegenheit. Wie Sie bereits richtig angemerkt haben, sind Auslagen gemäß § 10 Absatz 3 BremIFG in jedem Fall zu erstatten. Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz gibt es jedoch keine Auslagen wie Übersetzungsleistungen. Auslagen sind gemäß dem BremIFG Kopien der Informationen auf beispielsweise Papier, Datenträgern wie CDs oder auch Filmkopien. Nicht genannt sind Übersetzungsleistungen oder überhaupt Leistungen dieser Art. Diese sind schlicht keine Auslagen: Es fehlt die Rechtsgrundlage, um Übersetzungen dem Antragsteller in Rechnung zu stellen. Es ist äußerst fraglich, ob man unter Übersetzungsleistungen Auslagen im herkömmlichen Sinne verstehen mag. Selbst wenn man dies im sprachlichen Sinne bejaht, so ist diese Sichtweise nicht von der anzuwendenden Gebühren- und Auslagenverordnung nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz gedeckt. Ungeachtet dessen, dass ich Ihre Intention grundsätzlich nachvollziehen kann, hoffe ich, dass wir übereinstimmend feststellen können, dass selbst bei für Ihre Behörde anfallenden Übersetzungsleistungen die rechtliche Grundlage fehlt, um sie Antragstellern nach dem BremIFG in Rechnung zu stellen. Falls Sie weiterhin hieran festhalten möchten, so bitte ich Sie die konkreten Paragraphen sowie konkrete Stellen in der entsprechenden Gebühren- und Auslagenverordnung zu benennen, die Ihrer fachlichen Meinung nach Übersetzungsleistungen als Auslagen definiert sowie deren genauen Höhe bestimmt.Mir sind solche leider nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung; da mögliche Übersetzung…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
24. Juli 2017 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung; da mögliche Übersetzungskosten als Auslagen nicht explizit im Kostenverzeichnis der betreffenden Kostenverordnung aufgeführt sind, würden solche Kosten im vorliegenden Fall nicht als Auslagen veranschlagt werden. Ich bitte um Ihre Mitteilung, ob das Prüf- und Drittbeteiligungsverfahren mit der Alinto SA gemäß § 8 BremIFG hier eingeleitet werden soll. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >> ich werde Sie voraussichtlich Anfang nächster…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
28. Juli 2017 15:25
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich werde Sie voraussichtlich Anfang nächster Woche anrufen und bitte bis dahin abzuwarten. Ich glaube, dass eine persönliche Unterhaltung über diese Angelegenheit schneller zielführender ist und auch für beide Seiten angenehmer ist, aufgrund der Komplexität dieses Sachverhaltes. Ich musste mich leider kurzfristig und unerwartet um ein anderes fristgebundenes Verfahren kümmern, so dass ich Ihnen nicht eher eine Entscheidung nennen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121] Sehr geehrtAntragsteller/in ich erwarte gerne Ihren Anruf und möchte Sie dazu sch…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: IFG-Vertrag Alinto [#21121]
Datum
28. Juli 2017 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich erwarte gerne Ihren Anruf und möchte Sie dazu schon einmal darauf hinweisen, dass ich vom 02.08.2017 bis einschließlich 08.08.2017 im Urlaub sein werde. Mit freundlichen Grüssen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu uns…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA
Datum
10. August 2017 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserem Telefonat vom 31.07.2017 teile ich Ihnen mit, dass es hier -unabhängig von der Frage, ob die Alinto SA, bzw. die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vor/bei Vertragsabschluss über die Kennzeichnung von möglichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommuniziert haben- bei der in meiner EMail an Sie vom 12.07.2017 dargestellten Vorgehensweise bleiben wird. Da hier aktuell ein Sachverhalt vorliegt, bei dem der betroffene Vertragspartner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend macht, bin ich zunächst gehalten, das Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 BremIFG durchzuführen. Sofern Sie, wie im Telefonat vom 31.07.2017 mitgeteilt, letztlich nur die Offenlegung des Gesamtbetrages der Linzenzgebühren (Ziffer 4, Absatz 1, 1. Satz des Vertrages) einfordern, könnte das Drittbeteiligungsverfahren auf diese Fragestellung konzentriert werden. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Mitteilung, ob und zu welchen Punkten das Drittbeteiligungsverfahren hier eingeleitet werden soll. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA [#21121] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA [#21121]
Datum
10. August 2017 20:31
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 10.08.2017. Ich verstehe Ihre Rückhaltung bei der Äußerung zu meiner Frage, ob Ihre Behörde ein Versäumnis beim § 6 Absatz 3 Satz 1 und 2 begangen hat und den Vertragspartner damals nicht darüber hingewiesen hat. Ihre Behörde leidet unter ernstzunehmenden prozessualen und rechtlichen Schwächen im Hinblick auf das BremIFG. Dies wurde in der Vergangenheit bereits durch andere Anfragen sowie Gerichtsverfahren ersichtlich. Leider ergeben sich hieraus rechtliche Probleme, die ich nicht zu verantworten vermag: Es werden jetzt erst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht, die vorher Ihnen als Behörde unbekannt waren. Dies ist zwar unschön und gut, dass dies mittlerweile bekannt ist, aber aus rechtlicher Sicht hat dies für Sie und mich gemäß BremIFG in meinem Antrag keinerlei Bedeutung. Denn und das möchte ich hier sehr deutlich klarmachen: Sie möchten nun etwas tun, was bereits 2013 hätte geschehen müssen und zwar aus Ihrer Pflicht als Behörde heraus, gemäß dem BremIFG. Nun wandeln Sie durch Ihre gewünschte Aktion eine nicht-individuelle Pflicht-Leistung Ihrer Behörde in eine individuelle Leistung für meinen Antrag um. Dies müsste ich, so wie Sie es ja auch vorhätten, in Form von Gebühren bezahlen. Dabei hätte Ihre Behörde dies bereits von sich aus tun müssen und zum aktuellen Sachstand stellen wir fest, dass Ihnen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt sind. Folglich können Sie gemäß § 6 Absatz 3 letzter Satz BremIFG keine Drittbeteiligung durchführen, weil Ihnen die sachlichen Voraussetzungen hierzu fehlen. Ich betone nochmal: Was Sie als Sachbearbeiterin und insbesondere als verantwortungsbewusste Mitarbeiterin tun, halte ich persönlich für sehr lobenswert. Wenige Sachbearbeiter/-innen arbeiten mit einem Weitblick auf Konsequenzen und Folgen ihres Handelns. Es steht jedoch fest, dass Versäumnisse Ihrer Behörde in der Vergangenheit zwangsweise Folgen für die jetzige Sachlage haben. Dies ist nicht mehr durch Ihren jetzigen Versuch zu heilen oder nachzuholen. Selbst, wenn Sie es gerne würden. Ich rege Ihnen daher an, dass Sie lieber vorsorglich Ihre Vertragspartner entsprechend nachträglich informieren und zwar bevor weitere Anträge nach dem BremIFG durch mich oder andere Bürger/-innen eingehen. Denn wenn wir beide ehrlich zueinander sind: Das BremIFG ist Ihrem Hause gänzlich unbekannt und die rechtlichen und prozessualen Voraussetzungen wurden nie erfüllt. Dies muss nun nachgeholt werden, auch wenn man sich dagegen sträubt. Leider muss ich nämlich, auch wenn ich es ungern tue und es für eine Zeitverschwendung Ihrer- und meinerseits empfinde, sonst wieder bei Verfahrensfehlern klagen. Ich habe erst letzte Woche Geld aus Ihrer Behörde, aufgrund von einer Klage wegen dem BremIFG, erhalten und ich hoffe nicht, dass zwischen Abschluss der letzten Klage und einer neuen Klage wirklich nur wenige Wochen liegen werden. Das Verwaltungsgericht Bremen würde es Ihnen danken. Ich werde mich ferner mit Dritten hierzu rechtlich beraten und das weitere Vorgehen planen. Ich bitte darum das weitere Vorgehen (Drittbeteiligung) zu pausieren/nicht zu beginnen und zu warten bis ich diesbezüglich wieder auf Sie zurückkomme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA [#21121] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunftsersuchen nach BremIFG - Vertrag bremen.online - Alinto SA [#21121]
Datum
30. August 2017 15:24
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück und betrachte sie als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>