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Vertrag

Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".

Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich WDR ausgewählt.

Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den WDR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt.

Mich interessieren Bedingungen, unter denen WDR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob WDR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag [#188398]
Datum
7. Juni 2020 19:46
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich WDR ausgewählt. Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den WDR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt. Mich interessieren Bedingungen, unter denen WDR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob WDR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 188398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188398 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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