Verträge Autobahn GmbH

die Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn GmbH als Liste. Die Liste sollte eine kurze Erklärung der Vertragsinhalte enthalten.
Ich erbitte diese Liste auch für die Verträge zwischen Autobahn GmbH und den Bundesländern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verträge zwis…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Autobahn GmbH [#227940]
Datum
7. September 2021 11:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn GmbH als Liste. Die Liste sollte eine kurze Erklärung der Vertragsinhalte enthalten. Ich erbitte diese Liste auch für die Verträge zwischen Autobahn GmbH und den Bundesländern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227940/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht Sehr Antragsteller/in das in der Anlage beigefügte Sch…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht
Datum
15. September 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das in der Anlage beigefügte Schreiben erhalten Sie vorab. Das Originalschreiben geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940] Sehr << Anrede >> vielen Dan…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940]
Datum
17. September 2021 14:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Hinweis auf die verstreichende Frist. Können Sie mir bitte mitteilen welche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Dritter hier ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben könnte? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227940/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer mit der u…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940]
Datum
28. September 2021 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer mit der u.a. Mail gestellten Frage teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Ihrem Antrag vom 07.09.2021 baten Sie um Zusendung zu folgenden Informationen: "die Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn GmbH als Liste. Die Liste sollte eine kurze Erklärung der Vertragsinhalte enthalten. Ich erbitte diese Liste auch für die Verträge zwischen Autobahn GmbH und den Bundesländern." Schützenswerte Interessen gem. § 8 Abs. 1 IFG sind personenbezogene Daten (§ 5 IFG), geistiges Eigentum (§ 6 S. 1 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse(§ 76 S. 2 IFG). Das schutzwürdige Interesse ist schon dadurch indiziert, dass sich der von Ihnen beantragte Informationszugang auf geschützte Belange des Dritten, hier der Autobahn GmbH des Bundes, bezieht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus den Vertragsinhalten selbst, Rückschlüsse auf personenbezogene Daten, geistiges Eigentum oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Autobahn GmbH des Bundes möglich sind. Daher kann die Autobahn GmbH des Bundes ein legitimes Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben (§ 8 Abs. 1). Der Sache nach ist die Schutzwürdigkeit der Autobahn GmbH des Bundes mit ihrer Betroffenheit identisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940] Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 0…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht [#227940]
Datum
28. Oktober 2021 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 07.09.2021 baten Sie um Zusendung zu folgenden Informationen: "die Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn GmbH als Liste. Die Liste sollte eine kurze Erklärung der Vertragsinhalte enthalten. Ich erbitte diese Liste auch für die Verträge zwischen Autobahn GmbH und den Bundesländern." Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Schreiben vom 15.09.2021 hatten wir Sie über die erforderliche Drittbeteiligung informiert. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass die Bearbeitung Ihres Antrages noch läuft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bescheiden. Für Ihre Geduld bedanke ich mich ausdrücklich! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Bescheid [#227940] Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 07.09.2021 …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Bescheid [#227940]
Datum
4. November 2021 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 07.09.2021 erhalten Sie anbei vorab den Bescheid und die erbetenen Informationen zu Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn GmbH als Liste. Der Bescheid im Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen