Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln

hiermit bitte ich um die Bereitstellung aller Verträge zur Nutzung der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln durch die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt GmbH.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ich u…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
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Betreff
Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
27. August 2019 13:58
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich um die Bereitstellung aller Verträge zur Nutzung der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln durch die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie eine Liste der Landebrücken der …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
29. August 2019 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie eine Liste der Landebrücken der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH (KD). Diese Informationen sind gebührenfrei. Anders verhält es sich mit der Übermittlung der Pachtverträge zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Köln und der KD. Da hier nach § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das schutzwürdige Interesse der KD Ihr Informationsinteresse überwiegt, bitte ich um Ihr Verständnis, dass die KD vor der Herausgabe der gewünschten Informationen hierzu ihre Einwilligung geben muss. Die KD hat nach Zugang der Anfrage die Möglichkeit innerhalb der Frist eines Monats diese erteilen. Die von Ihnen gewünschte Bereitstellung der Verträge kann deshalb nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Anfrage erfolgen. Aufgrund des anfallenden Bearbeitungsaufwandes weise vorsorglich darauf hin, dass es sich hier nicht um eine einfache Anfrage handelt, sondern nach Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetztes (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) je nach Aufwand ein Gebührenbetrag in Höhe von 30,- bis 250,- Euro anfallen wird. Ich bitte um Mitteilung bis zum 06.09.2019, ob die an Sie übersandten Informationen ausreichend sind. Sollte dies nicht der Fall sein wird erst dann das WSA Köln die KD um eine Einwilligung zur Bereitstellung der Verträge bitten und Ihre Anfrage gebührenpflichtig. Des Weiteren widerspreche ich ausdrücklich der Veröffentlichung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte. Für die Beantwortung von Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der ersten Information. Diese wäre jedoch noch nic…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
30. August 2019 12:35
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der ersten Information. Diese wäre jedoch noch nicht ausreichend für mich, so dass ich um die Bereitstellung der Verträge bitte. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in soeben habe ich die KD um Einwilligung zur Bereitstellung der Verträge gebeten. Mi…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
30. August 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in soeben habe ich die KD um Einwilligung zur Bereitstellung der Verträge gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in der juristische Vertretung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH hat …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
2. Oktober 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der juristische Vertretung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH hat für ihre Mandantschaft die Drittbeteiligung beantragt, welche eine aufschiebende Wirkung hat. Bis die Begründung hierfür vorliegt, bitte ich um Ihr Verständnis, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage vorerst ruht. Sobald ich nähere Informationen habe, Sie zeitnah darüber informieren. Für die Beantwortung von Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die (teilweise) geschwärzten Nutzungsverträge der "Köln-…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Verträge der Rhein-Anlegestellen auf dem Stadtgebiet Köln [#165252]
Datum
17. Oktober 2019 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die (teilweise) geschwärzten Nutzungsverträge der "Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH" mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln. Der Gebührenbescheid wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt. Für die Beantwortung von Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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