Verträge der Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK

den aktuellen Vertrag, denn die Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Antragsteller/in ich möchte…
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge der Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK [#210062]
Datum
29. Januar 2021 09:07
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den aktuellen Vertrag, denn die Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210062/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr geehrte Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingegangen und wurde zuständig…
Von
Staatsanwaltschaft Hamburg
Betreff
WG: Verträge der Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK [#210062]
Datum
1. Februar 2021 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,1 KB


Sehr geehrte Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingegangen und wurde zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz abgegeben. Mit freundlichem Gruß,

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Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr geehrte Antragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationsgewährung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz …
Von
Staatsanwaltschaft Hamburg
Betreff
AW: Verträge der Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H.BECK [#210062]
Datum
1. Februar 2021 14:19
Status
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3,1 KB


Sehr geehrte Antragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationsgewährung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Es gibt keinerlei Verträge, welche die Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem Verlag C.H. Beck oHG über die Nutzung der Datenbank beck-online geschlossen hat. Mithin gab es im Jahr 2020 auch keine Rechnungen des Verlages C.H. Beck oHG, die der Staatsanwaltschaft Hamburg für die Nutzung der Datenbank beck-online gestellt wurden. Für die gesamte Hamburger Justiz (zu der auch die Staatsanwaltschaft Hamburg gehört) hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz einen zentralen Vertrag (nebst späterer Ergänzung hinsichtlich des Umfangs der für die Nutzung verfügbaren Inhalte) über die Nutzung von beck-online geschlossen und erhält hierzu zentral die Rechnungen des Verlages. Dieser Vertrag könnte gemäß § 7 Abs. 4 Hmb. Transparenzgesetz erst nach Beteiligung des Verlages C.H. Beck oHG bereitgestellt werden, da in ihm auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Verlages enthalten sind. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 Hmb. Transparenzgesetz würde sich die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag entsprechend auf (maximal) zwei Monate verlängern. Im Hinblick auf den anfallenden Aufwand für die erforderliche Vornahme von Schwärzungen zu dem voraussichtlich nur in Auszügen bereitstellbaren Vertrag würde eine Gebühr in Höhe von 150 Euro erhoben werden (§ 13 Abs. 6 Hmb. Transparenzgesetz iVm. § 2 Abs. 2 Gebührengesetz). Ich bitte Sie um Mitteilung, wie weiter zu Ihrem Antrag verfahren werden soll. Mit freundlichem Gruß,