Verträge des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK

den aktuellen Vertrag, denn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Vert…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK [#210063]
Datum
29. Januar 2021 09:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Vertrag, denn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210063/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2824 Sehr geehrte Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ih…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Verträge des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK [#210063]#2824
Datum
29. Januar 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2824 Sehr geehrte Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Des weiteren betrifft Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne von §§ 5, 6 IFG, weswegen er begründet werden muss (§ 7 Abs.1 S.2 IFG). Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Antragsteller/in zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wünsche bitte eine Antwort an me…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Verlag C.H.BECK [#210063]#2824 [#210063]
Datum
29. Januar 2021 09:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wünsche bitte eine Antwort an meine E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Ich bezweifle, dass mein Antrag Daten Dritter umfasst. Dennoch ändere ich meinen Antrag wie folgt: Bitte senden Sie mir eine Aufzählung der Module zu, die das BMI in der Datenbank Beck-Online abonniert hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210063/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>