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Verträge Elbphilharmonie

Veträge, nebst Anlagen und weiteren Vereinbarungen sowie das Anlagenverzeichnis im Zusammenhang mit dem Bau der Elbphilharmonie.

Insbesondere:
Rahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007
zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH, CommerzLeasing und Immobilien AG, Hochtief Construction AG, ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG und Skyliving GmbH & Co. KG

Leistungsvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007
zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co.

Nachträge (Nachtragsvereinbarungen) zum Leistungsvertrag:
- Nachtrag Nr. 1 (30.3.2007, Vereinbarung zu dessen Wirksamkeit am 29.6.2007)
- Nachtrag Nr. 2 (23.10.2007)
- Nachtrag Nr. 4  (26.11.2008)

Einredeverzichtserklärung
Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG
sowie

Forderungskaufvertrag
zwischen ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG
und Bayerische Landesbank

Vertrag über die Übertragung von Miteigentumsanteilen
zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und Skyliving GmbH & Co. KG

Pachtvertrag
zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG

Architektenvertrag
zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2012
  • Frist
    11. April 2013
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Elbphilharmonie
Datum
6. Oktober 2012 14:08
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Veträge, nebst Anlagen und weiteren Vereinbarungen sowie das Anlagenverzeichnis im Zusammenhang mit dem Bau der Elbphilharmonie. Insbesondere: Rahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007 zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH, CommerzLeasing und Immobilien AG, Hochtief Construction AG, ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG und Skyliving GmbH & Co. KG Leistungsvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007 zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Nachträge (Nachtragsvereinbarungen) zum Leistungsvertrag: - Nachtrag Nr. 1 (30.3.2007, Vereinbarung zu dessen Wirksamkeit am 29.6.2007) - Nachtrag Nr. 2 (23.10.2007) - Nachtrag Nr. 4  (26.11.2008) Einredeverzichtserklärung Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG sowie Forderungskaufvertrag zwischen ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG und Bayerische Landesbank Vertrag über die Übertragung von Miteigentumsanteilen zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und Skyliving GmbH & Co. KG Pachtvertrag zwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG Architektenvertrag zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner
Dies ist eine Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Margedant, Jochen
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.10.2012 Seh…
Von
Behörde
Betreff
Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
8. Oktober 2012 17:44
Status
Warte auf Antwort
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.10.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Antrag, dessen Eingang ich gerne bestätige. Die Prüfung Ihres Antrags erfolgt an Hand der Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbZG). Da es sich bei den von Ihnen angefragten Verträgen um sog. Altverträge handelt, über deren Inhalt die Vertragsparteien teilweise Vertraulichkeit vereinbart haben bzw. die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, haben wir in einem ersten Schritt die Vertragspartner der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, einer Freigabe dieser ersuchten Vertragswerke zuzustimmen. Auf Grund der Datenmenge versuchen wir den auch von Ihnen angeregten Weg einer kostensparenderen Veröffentlichung im Internet zu wählen. Daher haben wir die Vertragsbeteiligten ferner gebeten, auch einer Veröffentlichung zustimmen bzw. um Erläuterung gebeten ob bzw. in welchem Umfang durch die beabsichtigte Veröffentlichung Interessen Dritter betroffen sein können. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung Ihres Antrags noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz - trotz der von uns geplanten Veröffentlichung im Internet (s.o.)- Gebühren anfallen können. Abschließend möchte ich Sie bitten, mir eine verantwortliche Rechtsperson als Ansprechpartner zu benennen. Mit freundlichen Grüßen     Jochen Margedant   Kulturbehörde Leiter Projektgruppe Elbphilharmonie Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 428 24 215, Fax 040/ 428 24 220   <<E-Mailadresse>>  
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Da hier eine Geheimhaltung zwischen den V…
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
12. Oktober 2012 16:59
An
Empfängername
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Da hier eine Geheimhaltung zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde findet selbstverständlich §17 HmbTG mit seinen Fristen hier Anwendung. Wir wünschen ihnen für die Gespräche mit den Partnern viel Erfolg und hoffen dass diese schnell zu einer Einigung im Sinne des Gesetzes führen. Über evtl. entstehende Kosten würden wir Sie weiterhin bitten uns diese vorab mitzuteilen. Antragsteller ist die Initiative "Antragsteller/in Antragsteller/in", welche von Mehr Demokratie, Transparency International sowie den Chaos Computer Club gegründet wurde. Während der Volksinitiative haben Gregor Hackmack, Gerd Leilich und Michael Hirdes als Vertrauenspersonen für die Initiative gehandelt. Das Transparenzgesetz sieht im Grunde jedoch in Anlehnung an Urteile des BVerwG zum UIG auch die Auskunftsberechtigung für nichtrechtsfähige Vereinigungen vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie bereits einige Informationen unter http://www.elbphilharm…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
9. Januar 2013 11:55
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie bereits einige Informationen unter http://www.elbphilharmonie-erleben.de/de/vertraege/ veröffentlicht haben. Nach einer ersten Übersicht fehlen neben den von ihnen angemerkten Informationen zu den Wohnbereichen und dem Vertrag zur Übertragung von Miteigentumsanteilen. Ebenfalls fehlt der Architektenvertrag zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner. Leider sind ihre Informationen allesamt in einem nicht Maschinenlesbaren Format, wie das HmbTG es in §10 Abs. 5 vorsieht. Ich würde Sie bitten alle Informationen entsprechend per Antwort hier zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in der Nachricht am 09.01.2013 festgestellt, haben Sie die Anfrage bisher…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
15. April 2013 16:53
An
Empfängername
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in der Nachricht am 09.01.2013 festgestellt, haben Sie die Anfrage bisher nicht beantwortet. Bezüglich der bereits veröffentlichten Informationen möchten wir auf § 12 Abs. 6 HmbTG verweisen. Der Antrag beinhaltet eine Anfrage nach dem Architektenvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und der Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner. Dieser ist weder als Antwort auf die Anfrage noch in den oben genannten Veröffentlichungen auf http://www.elbphilharmonie-erleben.de/de/vertraege/ zu finden. Sie baten in ihrer E-Mail vom 08.10.2012 um Verständnis, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Diese haben wir gerne aufgebracht. Inzwischen sind über 6 Monate vergangen. Damit ist die Frist für die Beantwortung der Anfrage gemäß §17 HmbTG verstrichen. Bitte informieren Sie uns umgehend über den Stand der Anfrage. Wir hoffen, dass wir unsere Informationsanfrage nicht gerichtlich durchsetzen müssen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Margedant, Jochen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Mail vom 15. April 2013 kann ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen mit der…
Von
Behörde
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
6. Mai 2013 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Mail vom 15. April 2013 kann ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen mit der ARGE Generalplaner eine Einigung über den weiteren Umgang mit dem von Ihnen erbetenen "Altvertrag" erreicht wurde. Der Generalplaner hat der Veröffentlichung nach Wirksamwerden der Neuordnung zugestimmt, soweit diese unter Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erfolgt. Mit freundlichen Grüßen     Jochen Margedant   Kulturbehörde Leiter Projektgruppe Elbphilharmonie Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 428 24 215, Fax 040/ 428 24 220   <<E-Mail-Adresse>>  

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Verstehen wir das richtig, dass Sie mit der Neuordnung …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 610.2012 : Verträge Elbphilharmonie
Datum
8. Mai 2013 16:39
An
Empfängername
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Verstehen wir das richtig, dass Sie mit der Neuordnung den sogenannten Nachtrag 5 meinen? Warum soll eine entsprechende Veröffentlichung erst nach dem Wirksamwerden stattfinden? Gibt es etwas, dass die Öffentlichkeit vorher nicht erfahren soll? Hiermit fordern wir Sie erneut auf, die angefragten Verträge zu veröffentlichen. Dies ist seit über einem Monat fällig. Im Gesetz heißt es zu der Veröffentlichung von Altverträgen: "Kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten keine Einigung erzielt werden, so werden die Informationen gewährt, wenn das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt." (§ 17 Abs. 2 Satz 2 HmbTG). Diese sechs Monate sind abgelaufen und nach ihrer Schilderung liegt eine Einigung bisher nicht vor. In der Rechtsgüterabwegung kommen wir eindeutig zu dem Schluss, dass das Informationsinteresse klar erheblich überwiegt. Daher schreibt das Transparenzgesetz die Herausgabe vor, unabhängig von der Einschätzung der ARGE Generalplaner. Kommen Sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.