Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner

* Rahmenvertrag und Einzelverträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik über Beratung und Unterstützung zu Fragen des Elterngeldes, des Elterngeldrechners sowie der Schätzergebnisse (vgl. Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 27.08.2019, Az. Z26-0760/149*73);
* Notizen zu Beratungen mit dem Fraunhofer-Institut in diesem Zusammenhang;
* das Lasten- und Pflichtenheft des Elterngeldrechners zur Ermittlung der Ergebnisse der Elterngeldschätzung;
* die Schätzergebnisse der letzten Elterngeldschätzung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Rahmenvertrag und Einzelve…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
26. Oktober 2019 20:34
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Rahmenvertrag und Einzelverträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik über Beratung und Unterstützung zu Fragen des Elterngeldes, des Elterngeldrechners sowie der Schätzergebnisse (vgl. Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 27.08.2019, Az. [geschwärzt]*[geschwärzt]); * Notizen zu Beratungen mit dem Fraunhofer-Institut in diesem Zusammenhang; * das Lasten- und Pflichtenheft des Elterngeldrechners zur Ermittlung der Ergebnisse der Elterngeldschätzung; * die Schätzergebnisse der letzten Elterngeldschätzung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informations…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
8. November 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden Anfrage. Vor der Herausgabe der von Ihnen erbetenen Informationen ist nach § 8 Abs. 1 IFG ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, weil Ihr Antrag schutzwürdige Interessen des Fraunhofer-Instituts berührt. Auch enthalten die angeforderten Informationen personenbezogene Daten iSv § 5 IFG, welche geschwärzt werden müssen. Sind Sie damit einverstanden? Aufgrund der Drittbetroffenheit ist es zudem notwendig, dass Sie Ihren Antrag begründen, vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Bitte reichen Sie diese Begründung nach, falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens Gebühren entstehen. Danach müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Die Gebühren sind auch dann zu erheben, sollte im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens die Freigabe der Dokumente durch das Fraunhofer-Institut abgelehnt werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 15.11.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [gesch…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
19. November 2019 20:54
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Sie schreiben, dass Sie aufgrund der notwendigen Drittbeteiligung Gebühren erheben müssen. Ich sehe die Implikation hier nicht. Sie kennen sicher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.03.2016 (BVerwG 7 C 2.15) . Es sagt u. a. aus, dass es nur dann statthaft ist, Gebühren zu erheben, „wenn die Erfüllung des Teilanspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde“. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Sollten Sie trotzdem in diesem Fall beabsichtigen, Gebühren – widerrechtlich – zu erheben bitte Sie, mir mitzuteilen, in welcher Höhe Sie Gebühren dann ansetzen würden. [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 169304 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 19.11.2019. Nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG unterliegt der A…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
25. November 2019 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 19.11.2019. Nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG unterliegt der Antrag einer Begründungspflicht, wenn dieser Antrag Daten Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Dies ist hier der Fall. Die Begründung ist notwendig für die behördliche Abwägung zwischen Ihrem Auskunftsinteresse und der Schutzwürdigkeit der Drittrechte. Wir möchten Sie daher nochmals darum bitten, Ihre Begründung nachzureichen. Falls wir Ihrem Antrag (teilweise) stattgeben, werden wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands Gebühren in Höhe von 60 - 100 € anfallen. Im Falle eines ablehnenden Bescheids erheben wir keine Gebühren. Des Weiteren enthalten die angeforderten Informationen personenbezogene Daten iSv § 5 IFG, welche geschwärzt werden müssen. Sollten Sie der Anonymisierung nicht zustimmen, können die begehrten Dokumente nicht herausgegeben werden. Bei einer Zustimmung werden die personenbezogenen Daten in den Dokumenten geschwärzt und können somit herausgegeben werden. Andere Konsequenzen hat Ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Anonymisierung nicht. Bitte teilen Sie uns bis zum 29.11.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und ob Sie mit der Schwärzung einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
[geschwärzt], ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 25. November [geschwärzt]! Ihrer E-Mail entnehme ich, dass die…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
7. Dezember 2019 20:35
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 25. November [geschwärzt]! Ihrer E-Mail entnehme ich, dass die Beantwortung meiner Anfrage lediglich „erhöhten“ Aufwand in Ihrem Hause zur Folge hätte. Das BVerwG hat jedoch zum Entstehen einer Gebührenpflicht einen „im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand“ gefordert, der die „vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde“ (vgl. das Urteil 17.03.2016, Az. 7 C 2.15). Kann ich folglich davon ausgehen, dass auch meine Anfrage kostenfrei beantwortet werden wird? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 169304 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.12.2019. Wie bereits in der Mail vom 25.11.2…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
18. Dezember 2019 13:33
Status
Warte auf Antwort
. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.12.2019. Wie bereits in der Mail vom 25.11.2019 erläutert, werden im Fall eines (teilweise) stattgebenden Bescheids wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands Gebühren in Höhe von 60 - 100 € anfallen. In dem von Ihnen zitierten Urteil ging es nicht um die Erhebung von Gebühren, sondern um die Ablehnung eines IFG-Antrags wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 IFG. Laut § 10 Abs. 1 S. 1 IFG werden für Auskünfte nach dem IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Ausnahme besteht gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG nur für einfache Auskünfte. Generell kann von einer einfachen Auskunft nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung der Verwaltung keinen oder nur einen sehr geringen Aufwand abverlangt. In Ihrem Fall besteht jedoch schon aufgrund des vorzunehmenden Drittbeteiligungsverfahrens ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Demnach handelt es sich hier nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG, so dass hier Gebühren zu erheben sind. Eine weitere Ausnahme von der grundsätzlichen Kostenpflicht sind ablehnende Bescheide. Im Falle eines ablehnenden Bescheids werden wir daher keine Gebühren erheben. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG unterliegt der Antrag einer Begründungspflicht, wenn dieser Antrag Daten Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Eine Begründung, anhand derer Ihr Auskunftsinteresse nachvollzogen werden kann, liegt uns noch nicht vor. Am 19.11.2019 haben Sie uns Folgendes mitgeteilt: "Ich habe meinen Antrag auf Einsicht in die Verträge gestellt, damit ich überprüfen kann, inwieweit ich eine Möglichkeit habe, Einsicht in die Berechnungsalgorithmus, die Planungslogik, und die Testfälle für den Elterngeldrechner gemäß meiner Anfrage nach dem IFG vom 27. August zu nehmen." Dabei handelt es sich nicht um eine Begründung, warum Sie Interesse an den Berechnungsalgorithmen, der Planungslogik und den Testfällen des Elterngeldrechners haben. Eine entsprechende Begründung ist jedoch notwendig für die behördliche Abwägung zwischen Ihrem Auskunftsinteresse und der Schutzwürdigkeit der Drittrechte. Im Falle einer fehlenden Begründung ist es unwahrscheinlich, dass Ihr Antrag positiv beschieden wird. Wir möchten Sie daher nochmals darum bitten, Ihre Begründung nachzureichen. Des Weiteren enthalten die angeforderten Informationen personenbezogene Daten i.S.v. § 5 IFG, welche geschwärzt werden müssen. Ohne eine entsprechende Unkenntlichmachung kann keine Auskunft erfolgen, vgl. § 5 IFG. Sollten Sie der Anonymisierung nicht zustimmen, können die begehrten Dokumente nicht herausgegeben werden. Bei einer Zustimmung werden die personenbezogenen Daten in den Dokumenten geschwärzt und können somit herausgegeben werden. Sind Sie mit der Unkenntlichmachung dieser Daten einverstanden? Bitte teilen Sie uns bis zum 27.12.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und ob Sie mit der Schwärzung einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bin mit den von Ihnen in Aussicht gestellten Gebühren nicht einverstanden. Bitte senden Si…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zum Elterngeldrechner [#169304]
Datum
30. Dezember 2019 14:44
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bin mit den von Ihnen in Aussicht gestellten Gebühren nicht einverstanden. Bitte senden Sie mir daher zunächst jene Dokumente zu, die Sie auch ohne Gebühren zu erheben herausgeben. Bitte schwärzen Sie alle Stellen, [geschwärzt] Bitte beachten Sie, dass es mir bei dieser Anfrage lediglich um die Verträge mit dem Fraunhofer-Institut geht. [geschwärzt], [geschwärzt], wieso ich Interesse an den Berechnungsalgorithmen, der Planungslogik und den Testfällen des Elterngeldrechner habe. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 169304 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]