Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY welche als externe Ermittler bezüglich der Prüfung von Beraterverträgen eingesetzt werden.

vgl https://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-untersucht-fragwuerdige-beratervertraege-a-1271196.html
und
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-untersucht-beratervertraege-weiterer-ex-vorstaende-a-1272305.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie meine Anfrage (auch in Teilen) ablehnen bitte ich um Zusendung einer ausführlichen Begründung mit Nennung der Gesetzesgrundlage.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge mit de…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY [#150569]
Datum
14. Juni 2019 09:53
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY welche als externe Ermittler bezüglich der Prüfung von Beraterverträgen eingesetzt werden. vgl https://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-untersucht-fragwuerdige-beratervertraege-a-1271196.html und https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-untersucht-beratervertraege-weiterer-ex-vorstaende-a-1272305.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meine Anfrage (auch in Teilen) ablehnen bitte ich um Zusendung einer ausführlichen Begründung mit Nennung der Gesetzesgrundlage. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-125129971673 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY [#150569]
Datum
14. Juni 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-125129971673 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Nachricht vom: 14. Juni 2019 Unser Zeichen: 1-125129971673  Sehr geehrte vielen Dank für Ihre E-Mail. Die De…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Verträge mit der Anwaltskanzlei Noerr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY [#150569]
Datum
15. Juni 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 14. Juni 2019 Unser Zeichen: 1-125129971673  Sehr geehrte vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Deutsche Bahn AG ist nach den genannten Rechtsgrundlagen keine informationsverpflichtete Stelle. Ihrem Antrag auf Herausgabe der erbetenen Informationen werden wir mangels Anspruchsgrundlage nicht nachkommen, da der Anwendungsbereich der zitierten Gesetze nicht gegeben ist. Bei der Deutsche Bahn AG inkl. der Tochterunternehmen handelt es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsunternehmen, welches keine hoheitlichen oder behördlichen Aufgaben wahrnimmt. Von einer Beantwortung Ihrer Fragen sehen wir aus den genannten Gründen ab. Die für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zuständige deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA):  Eisenbahn-BundesamtHeinemannstraße 653175 Bonn  Wir danken für Ihr Interesse an der Bahn.  Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Leiterin Kundendialog  P.S.: Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 0180 6 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort Kundendialog. ________________________________________________________________Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier >> http://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutzInternetauftritt der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am MainRegistergericht: Frankfurt am Main, HRB 83173USt-IdNr.: DE 260656754Vorstand: Joachim Müller, Dr. Philipp Nagl, Dr. Michael Peterson, Heinz SiegmundVorsitzender des Aufsichtsrates: Berthold Huber