Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen

Anfrage an: ZITiS

jegliche Art von Verträgen, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden, welche Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
  • Ein:e Follower:in
Matthias Gliwka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: jegliche Art von…
An ZITiS Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#28037]
Datum
27. März 2018 22:18
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche Art von Verträgen, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden, welche Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Gliwka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka
Sehr geehrter Herr Gliwka, bezüglich Ihrer Anfrage verweise ich auf den inzwischen bestandskräftigen Bescheid vo…
Von
ZITiS
Betreff
Antwort:" Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#28037]"
Datum
5. April 2018 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gliwka, bezüglich Ihrer Anfrage verweise ich auf den inzwischen bestandskräftigen Bescheid vom 15. Dezember 2017. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag weicht im Umfang des Auskunftsersuchens substanziell von dem dem Besch…
An ZITiS Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
AW: Antwort:" Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#28037]" [#28037]
Datum
6. April 2018 15:03
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag weicht im Umfang des Auskunftsersuchens substanziell von dem dem Bescheid vom 15. Dezember 2017 zugrundelegenden Antrags ab und stellt damit einen neuen eigenständigen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, dar. So bezieht sich der aktuelle Antrag nicht auf die dem Zustandekommens des Vertragsverhältnisses zugrunde liegende interne sowie externe Kommunikation, sondern beschränkt sich rein auf die Verträge an sich. Ich bitte Sie nach §22 VwVfG aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften durch meinen Antrag ein Verwaltungsverfahren durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka Anfragenr: 28037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sehr geehrter Herr Gliwka, vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme. Bezüglich Ihrer Anfrage verweise ich un…
Von
ZITiS
Betreff
Aw: Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#28037]
Datum
10. April 2018 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gliwka, vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme. Bezüglich Ihrer Anfrage verweise ich unverändert auf den Bescheid vom 15. Dezember 2017. Mit freundlichen Grüßen