Verträge mit Investor Schoofs

aus der heutigen Lokalpresse ist zu entnehmen, das mit Investor Schoofs Kevelaer 4 Verträge unterschrieben wurden.
Da dieses Thema von allgemeinem Interesse ist frage Ich hiermit die 4 Verträge zwischen der Stadt, Baugenossenschaft und Investor Schoofs an.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit Investor Schoofs [#21184]
Datum
25. April 2017 22:03
An
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus der heutigen Lokalpresse ist zu entnehmen, das mit Investor Schoofs Kevelaer 4 Verträge unterschrieben wurden. Da dieses Thema von allgemeinem Interesse ist frage Ich hiermit die 4 Verträge zwischen der Stadt, Baugenossenschaft und Investor Schoofs an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Ihre Email vom 25.04.2017 Stadt Emmerich am Rh…
Von
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Ihre Email vom 25.04.2017
Datum
26. April 2017 15:25
Status
Warte auf Antwort
Stadt Emmerich am Rhein Der Bürgermeister Fachbereich 1 -Zentrale Dienste- Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Email Ich werde Ihren Antrag prüfen und Ihnen nach Abschluss meiner Prüfung eine entsprechende Nachricht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Ihre Email vom 25.04.2017 Stadt Emmerich am Rhein Der Bür…
Von
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Betreff
Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Ihre Email vom 25.04.2017
Datum
26. Mai 2017 13:30
Status
Warte auf Antwort
Stadt Emmerich am Rhein Der Bürgermeister Fachbereich 1 -Zentrale Dienste- Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Email entspricht nicht den im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) definierten Mindestanforderungen. Sofern Sie das Begehren aufrechterhalten möchten, darf ich Sie daher bitten, die Anfrage im Sinne des § 22 VwVfG mindestens um folgende Angaben zu ergänzen: - Name des konkreten Antragstellers - Nennung einer zustellfähigen Adresse Mit freundlichen Grüßen