Verträge mit Jelbi-Partnerinnen

die Kooperationsverträge in Bezug zur App "Jelbi" mit den folgdenen Partnerinnen:
- MILES Mobility GmbH
- TIER Mobility GmbH
- Voi Technology AB
- nextbike GmbH

Personenbezogene Stellen können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
25. Februar 2021 07:59
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kooperationsverträge in Bezug zur App "Jelbi" mit den folgdenen Partnerinnen: - MILES Mobility GmbH - TIER Mobility GmbH - Voi Technology AB - nextbike GmbH Personenbezogene Stellen können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213661/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr Antrag hat uns erreicht und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Sie …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
10. März 2021 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr Antrag hat uns erreicht und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Sie haben vorab um Mitteilung über die Kosten für den voraussichtlich entstehenden Verwaltungsaufwand gebeten. Da es sich um Verträge handelt, in denen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unserer Vertragspartner zu berücksichtigen sind, sind die Verträge mindestens um die entsprechenden Passagen zu schwärzen. Wir gehen bei 4 Verträgen von einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand aus, welche genauen Kosten damit einhergehen, können Ihnen jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitteilen. Wir können Ihnen aber versichern, dass der Betrag 250 EUR nicht übersteigen wird. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie vor diesem Hintergrund die Kostenübernahme erklären und am Antrag festhalten möchten. Darüber hinaus teilen wir mit, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir müssen unsere Vertragspartner über Ihren Antrag informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich bitte um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Ope…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
11. März 2021 13:26
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/FreistellungsbescheidOKF_2018.pdf Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213661/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, leider ist der von Ihnen verwendete Link nicht mehr aktiv. Ich bitte daher nochmal…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
26. März 2021 06:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, leider ist der von Ihnen verwendete Link nicht mehr aktiv. Ich bitte daher nochmals über Übermittlung der Freistellungsbescheinigung. Zudem konnte ich der Website nicht entnehmen, dass Sie für OKFD auftreten bzw. handeln dürfen und bitte daher um eine entsprechende Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> anbei finden Sie die Freistellungsbescheinigung sowie die Vollmacht. Mit freundlic…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
26. März 2021 09:50
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
freistellungsbescheid.pdf
210,3 KB
vollmacht-anfrage.pdf
494,5 KB
Sehr << Anrede >> anbei finden Sie die Freistellungsbescheinigung sowie die Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anhänge: - freistellungsbescheid.pdf - vollmacht-anfrage.pdf Anfragenr: 213661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213661/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für die Unterlagen und bitte sehen Sie es uns nach, dass wir insistier…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
26. März 2021 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für die Unterlagen und bitte sehen Sie es uns nach, dass wir insistieren. Aus dem Vereinsregister ergibt sich keine Vertretungsberechtigung zugunsten von Frau Dr. [geschwärzt], aus der sie eine Vollmacht erteilen kann. Nur die zum Vorstand gehörenden Personen sind vertretungsberechtigt, und zwar stets zwei gemeinsam. Die Vollmacht müsste somit von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr [geschwärzt], mir erschließt sich keine rechtliche Grundlage für eine Vollmacht zweier Vorstandsmitglieder. …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 21/00111 - AW: Verträge mit Jelbi-Partnerinnen [#213661]
Datum
26. März 2021 17:46
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mir erschließt sich keine rechtliche Grundlage für eine Vollmacht zweier Vorstandsmitglieder. Auf der Website der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. ist zu erkennen, dass ich dort arbeite und dass Frau Dr. [geschwärzt] die operierende Geschäftsführerin ist: https://okfn.de/team Zudem kann ich an der Vereinsadresse Post empfangen. Es sollte daher mehr als ausreichend begründet sein, dass ich der Führung der Anfrage bemächtigt bin. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag auf Gebührenbefreiung unverzüglich zu prüfen und meiner Anfrage nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213661 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Max Kronmüller [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ablehnung der Gebührenbefreiung Sehr geehrter Herr Kronmüller, mit EMail vom 25.02.2021 bitten Sie um Übermittlun…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Gebührenbefreiung
Datum
8. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
14,7 MB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, mit EMail vom 25.02.2021 bitten Sie um Übermittlung der Verträge von Jelbi- Verkehrsverbindungen Kooperationspartnern. Sie wurden wunschgemäß darauf hingewiesen, dass der voraussichtlich entstehende Verwaltungsaufwand als nicht unerheblich eingeschätzt und Kosten in Höhe von bis zu 250,00 EUR verursachen wird. Hierauf machten Sie geltend, den IFG-Antrag im Namen der Open Knowledge Foundation e.V. zu stellen und beantragten vor diesem Hintergrund Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Verwaltungsgebührenordnung. Unserer Aufforderung, Ihr Handeln mittels Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person nachzuweisen, sind Sie nicht nachgekommen, sondern legten eine Vollmacht von Frau Dr. [geschwärzt] vor, die als Geschäftsführerin fungiere. Unseren Hinweis, dass sich aus dem Vereinsregister keine Vertretungsberechtigung zugunsten von Frau Dr. [geschwärzt] ergebe, aus der sie eine Vollmacht erteilen kann, wiesen Sie zurück und bestanden auf Bescheidung des Gebührenbefreiungsantrages. Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Der Antrag auf Gebührenbefreiung wird abgelehnt. Die BVG hat Anspruch auf Gebühren, wenn durch die Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein nicht nur unwesentlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Im vorliegenden Fall entsteht der Verwaltungsaufwand durch die zu schwärzenden vier Verträge von einigem Umfang, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der BVG und ihrer vier Vertragspartner enthalten. Gem. § 2 VerwGebö tritt die Gebührenbefreiung nur ein, wenn die gebührenpflichtige Amtshandlung den gemeinnützigen Zwecken dient. Diese sind in dem von Ihnen vorgelegten Freistellungsbescheid mit "Förderung von Wissenschaft und Forschung" sowie "Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe" angegeben. Wir haben bereits erhebliche Zweifel daran, ob der Auskunftsantrag geeignet ist, diesen Zwecken zu dienen. Eine nähere Prüfung behalten wir uns vor. Zumindest sollte aber sichergestellt sein, dass Ihr Antrag im Namen von OKF e.V. erfolgte. Dies kann nur durch eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen werden. Aufgrund des Vereinsregisters sind ausschließlich die zum Vorstand gehörenden Personen vertretungsberechtigt, und zwar stets zwei gemeinsam. Eine Vollmacht müsste somit von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein. Da Sie die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht trotz unseres Hinweises verweigert haben, war der Antrag auf Gebührenbefreiung abzulehnen. 2. Gebührenerhebung Für die Ablehnung des Antrages auf Gebührenbefreiung werden keine Gebühren festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Gebührenbefreiung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstand, Frau Eva Kreienkamp, Holzmarktstraße 15-17, [geschwärzt], zum Aktenzeichen V-R21/00111, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann. Hinweis zum Datenschutz Im Zuge Ihres IFG-Antrages sowie des Gebührenbefreiungsantrages haben wir Ihre Daten, die sich aus Ihrer Anfrage ergeben sowie ggf. zur Ergänzung bei Ihnen nachgefragt wurden, bei uns gespeichert. Diese werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und danach gelöscht. Wir speichern diese Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der effektiven Bearbeitung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Die Pflicht zur Aufbewahrung ergibt sich zudem aus Gesetz, da der Gebührenbescheid eine buchhalterische Unterlage darstellt. Folgende Rechte stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu: - Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten berichtigen bzw. unvollständige Daten vervollständigen möchten (Art. 16 DSGVO), nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten. - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Erhalt oder Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO). - Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten, die auf Grundlage. von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Solche Widersprüche können Sie direkt bei der BVG ([geschwärzt]) einlegen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragter Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstraße 15-17 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Sie können sich hierzu an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin E-Mail: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661] Sehr << Anrede >> ich habe Ihren Bescheid erhalten und …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661]
Datum
15. April 2021 10:41
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihren Bescheid erhalten und halte an meiner Anfrage trotz Gebühren (i. H. v. maximal 250 Euro) fest. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213661/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661] Sehr geehrter Herr Kronmüller, gern möchte ich Sie ü…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661]
Datum
17. Mai 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, gern möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand Ihrer Anfrage informieren: im Anschluss an Ihre Mitteilung vom 15.04. sind wir auf unsere Vertragspartner zugegangen und haben diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu Ihrem Antrag eingeräumt. Ich kann Ihnen daher bis Ende Mai die Bescheidung Ihres Antrags in Aussicht stellen und schon vorab mitteilen, dass Ihnen die Verträge in geschwärzter Form zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen,
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661] Sehr geehrter Herr Kronmüller, unsere Vertragspartne…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661]
Datum
31. Mai 2021 19:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, unsere Vertragspartner haben die ihnen einzuräumende Gelegenheit zur Stellungnahme wahrgenommen. Wir befinden uns derzeit im Verfahren über die von Vertragspartnern geltend gemachten (weiteren) Auslassungen. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind wir daher nicht in die Lage gesetzt, Ihrem Antrag stattzugeben. Wir melden uns umgehend, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen,
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) Sehr geehrter Herr Kronmüller, Es ergeht…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG)
Datum
21. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
742,1 KB
283,2 KB
659,2 KB
geschwärzt
1,8 MB
1,1 MB
1,0 MB
1,1 MB
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt: Die angefragten Verträge liegen diesem Bescheid in geschwärzter Form bei. Die Schwärzungen beziehen sich auf personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vornehmlich unserer Vertragspartner. Die Verträge sind alle ähnlich aufgebaut, daher wird im Folgenden nur einmal auf die Schwärzungen eingegangen. Diese Schwärzungen wurden aus den folgenden Gründen vorgenommen: Rubrum- und Unterzeichnung: Schwärzung der personenbezogenen Daten (Einwendung gem. § 6 BlnIFG) § 1 Schwärzung von ggf. neu zu entwickelnden Tarifprodukten (Einwendung gem. & 7 BlnIFG, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) § 4 Schwärzung der Beziehung im Innenverhältnis zwischen BVG und Vertragspartner. Das Bekanntwerden der Klausel 'könnte den Vertragspartnern bei gleichartigen Verträgen einen Wett-bewerbsnachteil einbringen (Einwendung gem.§ 7 BlnIFG) § 7 Schwärzung betreffend Einzelheiten der Stellplatzvergabe. Das Bekanntwerden der Klausel könnte den Vertragspartnern bei gleichartigen Verträgen einen Wettbewerbsnachteil einbringen (Einwendung gem. § 7 BlnIFG) § 8 Regelungen, die sich auf Maßnahmen der Konzeptoptimierung beziehen (Einwendung gem. § 7 BlnIFG) §§ 11-13, 15, 17, 18 Regelungen, die die Vertragspartner als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ansehen (Einwendung gem. § 7 BlnIFG) Die funktionale Beschreibung der App und der Mobilitätshubs stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der App-Entwickler und der MSPs dar (§ 7 BlnIFG) Die Anlagen in den Verträgen variieren in der Nummerierung, daher werden sie hier nach dem Inhalt benannt: Anlage Factoring-Modell Die Herausgabe der Anlage wird nicht gewährt, da sie die Beziehung zwischen den MSP und dem Factorer regelt (§ 7 BlnIFG) Anlage AVV Beifügung des Musters. Technisch-organisatorische Maßnahmen der Vertragspartner sind vertraulich zu behandeln (§ 7 BlnIFG) Anlage Joint Controller Vertrag Beifügung des Musters Anlage Nutzungsbedingungen Mobilitätshubs Die Schwärzungen korrespondieren mit den Schwärzungen im Vertrag (§ 7 BlnIFG) Anlage Eigenerklärungen MSP Die Herausgabe kann nicht gewährt werden, da die Eigenerklärungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner darstellen (§ 7 BlnIFG) Anlage Kundensupport Die Anlage regelt die Zuständigkeiten im Einzelnen und den Prozess zwischen den jeweiligen Vertragsbeteiligten. Diese SLA sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen (§ 7 BlnIFG) Anlage Führerscheinverifizierung Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der zuständigen Firma (§ 7 BlnIFG) 2. Gebührenerhebung Da es sich um eine Auskunft handelt, die infolge zu schwärzender Unterlagen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursacht hat, wird eine Verwaltungsgebühr von 200 EUR festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf § 16 BlnIFG i.V.m. § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge i.V.m. Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) i.V.m. Ziffer 1004 a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Die Verwaltungsgebühr entrichten Sie bitte bis auf das folgende Konto: Bank: Berliner Sparkasse Konto: IBAN DE47 1005 0000 0990 0039 06 Verwendungszweck: V-R21/00111 / 40300 / 492110 / AO Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende, Frau Eva Kreienkamp, Holzmarktstraße 15-17, << Adresse entfernt >>, zum Aktenzeichen V-R 21/00111, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Wider-spruchsfrist nur gewahrt ist; wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann. Hinweis zum Datenschutz Im Zuge Ihres IFG-Antrages haben wir Ihre Daten, die sich aus Ihrer Anfrage ergeben sowie ggf. zur Ergänzung bei Ihnen nachgefragt wurden, bei uns gespeichert. Diese werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und danach gelöscht. Wir speichern diese Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der effektiven Bearbeitung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Die Pflicht zur Aufbewahrung ergibt sich zudem aus Gesetz, da der Gebührenbescheid eine buchhalterische Unterlage darstellt. Folgende Rechte stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu: - Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten berichtigen bzw. unvollständige Daten vervollständigen möchten (Art. 16 DSGVO), nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten. - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Erhalt oder Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Solche Widersprüche können Sie direkt bei der BVG (<<E-Mail-Adresse>>) einlegen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragter Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstraße 15-17 << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Sie können sich hierzu an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661] Sehr geehrter Herr Kronmüller, ich kann Ihnen nunmeh…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 21/00111 AW: Ablehnung der Gebührenbefreiung [#213661]
Datum
22. Juni 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, ich kann Ihnen nunmehr mitteilen, dass Verfahren mit unseren Vertragspartnern abgeschlossen ist und Ihnen der IFG-Bescheid nebst Anlagen in Kürze zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen,

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