Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"

die Verträge, sowie ggf. die Ausschreibungsunterlagen, auf Basis derer ein privater Sicherheitsdienst seitens der Stadt Tübingen damit beauftragt worden ist, die Einhaltung der Corona-Regeln auf Basis der Landsverordnung im öffentlichen Raum zu überprüfen, vgl. hier: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Privater-Sicherheitsdienst-soll-unterstuetzen-466972.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    11. September 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verträge, so…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen" [#195039]
Datum
12. August 2020 17:06
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verträge, sowie ggf. die Ausschreibungsunterlagen, auf Basis derer ein privater Sicherheitsdienst seitens der Stadt Tübingen damit beauftragt worden ist, die Einhaltung der Corona-Regeln auf Basis der Landsverordnung im öffentlichen Raum zu überprüfen, vgl. hier: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Privater-Sicherheitsdienst-soll-unterstuetzen-466972.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr Antragsteller/in wir geben keine Verträge weiter, die das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eines Unternehme…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen" [#195039]
Datum
13. August 2020 13:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in wir geben keine Verträge weiter, die das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens preisgeben würde (§ 6 LIFG). Diese Mail gilt auch als Empfangsbestätigung. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
13. August 2020 15:04
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195039/auth/8c97610a30ee90e32e98875b7e9037f7f1419dde/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ein pauschaler Verweis auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zur Ablehnung des Informationszugangs unangemessen sein dürfte. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen müsste im Einzelnen bezüglich der einzelnen Inhalte des Vertrags ("soweit", § 6 S. 1 Hs. 1LIFG) geprüft und eine Nicht-Herausgabe im Einzelnen begründet werden. Inhalte des Vertrags, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, müssten ohnehin herausgegeben werden. Schließlich hätte die Behörde die betreffende Firma bei Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen jedenfalls um die Einwilligung zur Herausgabe ersuchen müssen (§ 6 S. 2 LIFG). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195039.pdf Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
13. August 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimniss…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
22. September 2020 20:52
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müsste im Einzelnen von Ihnen geprüft und dargelegt werden und die erbetenen Informationen müssten, soweit es sich überhaupt tatsächlich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, jedenfalls im Übrigen zugänglich gemacht werden. Das der Vertrag vom ersten bis zum letzten Buchstaben Geheimhaltungserfordernissen unterliegt, scheint mir ausgeschlossen. Ich fordere Sie daher nochmals auf, mir den Vertrag in gebotenem Umfang zugänglich zu machen. Im Übrigen bitte ich um ordnungsgemäße Bescheidung, damit ich gegen die Versagung vorgehen kann. Besten Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass Sie noch bis zum 12.11.2020 Zeit haben, mei…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
9. November 2020 13:54
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass Sie noch bis zum 12.11.2020 Zeit haben, meine Anfrage zu bescheiden. Danach werde ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 13.08.2020 haben wir Ihre Anfrage beantwortet. Viele Grüße
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
9. November 2020 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 13.08.2020 haben wir Ihre Anfrage beantwortet. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei Ihrer Nachricht vom 13.8.2020 wird man - aus diversen Gründen - kaum von einer …
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
9. November 2020 14:55
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei Ihrer Nachricht vom 13.8.2020 wird man - aus diversen Gründen - kaum von einer ordnungsgemäßen Bescheidung sprechen können. Nicht zuletzt fehlt es an einer Rechtsbehelfsbelehrung. Da Sie offensichtlich den Antrag aber nicht bescheiden wollen, wird alles weitere das Verwaltungsgericht klären müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Rechtsanwalt Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr Antragsteller/in wie bereits mehrfach mitgeteilt, haben wir keine Ausschreibung vorgenommen, damit können w…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Verträge mit privatem Sicherheitsdienst in Zusammenhang mit "Corona-Kontrollen"“ [#195039] [#195039]
Datum
13. November 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie bereits mehrfach mitgeteilt, haben wir keine Ausschreibung vorgenommen, damit können wir auch keine Unterlagen übermitteln. Einen Vertrag übermitteln wir nicht aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses, aus dem ableitbar wäre, mit welchen Konditionen das Unternehmen unterwegs ist (§ 6 LIFG). Hierzu folgende Begründung: Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können sich auch öffentliche Stellen berufen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 – 8 A 1172/11). Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist anhand der Besonderheiten des jeweils betroffenen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Insbesondere das Kriterium des berechtigten Geheimhaltungsinteresses ermöglicht durch abwägende Interpretation in Einzelfällen Korrekturen vorzunehmen, da es einer wertenden Einschätzung der Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens und der Konsequenzen einer möglichen Veröffentlichung von Informationen bedarf. Gegen diese Ablehnung können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe / Zugang Widerspruch einlegen. Viele Grüße
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2020. In der Anlage senden …
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2020. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Universitätsstadt Tübingen Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung Schmiedtorstr. 4 72070 …
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
7. Dezember 2020
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Universitätsstadt Tübingen Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung Schmiedtorstr. 4 72070 Tübingen Ausschließlich per Fax an: 07071 204-41777 Berlin, den 7.12.2020 Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 13. November 2020 lege ich Widerspruch ein. Zur Ablehnung meines Antrags verweisen Sie auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen i.S.d. § 6 LIFG. Dies ist in dieser Pauschalität nicht überzeugend. Nach der auch von Ihnen zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfassen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat (so nun auch § 2 Nr. 1 GeschGehG). Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet dabei Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse danach, dass erstere im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne umfassen, während Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen betreffen. Dazu zählen etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006 – 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, Rn. 87; so auch BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 – 7 B 45/12, Rn. 10). Die Darlegungslast für die einen Ablehnungsgrund tragenden Tatsachen trifft Sie. Bislang haben Sie weder zu den erforderlichen tatsächlichen Umständen noch zum berechtigten Schutzinteresse vorgetragen. Um hier nun schnell zu einer Lösung im Sinne der Herausgabe des Vertrags zu gelangen, passe ich meinen Antrag auf Informationszugang insoweit an, als etwaig enthaltene Vergütungen, Kalkulationen und sonstige betriebswirtschaftliche Informationen geschwärzt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch [#195039] Sehr << Anrede >> mein Widerspruch ist von Ihnen seit mehr als 4 Monaten ni…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch [#195039]
Datum
15. April 2021 15:28
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Widerspruch ist von Ihnen seit mehr als 4 Monaten nicht beschieden worden. Ich räume Ihnen nun letztmals Gelegenheit bis zum 29.4.2021 ein, bevor ich Untätigkeitsklage erheben muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195039/upload/080ae60883a4c6195e23b8058941dbc579df0df6/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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geschwärzt
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Universitätsstadt Tübingen
WG: Informationsfreiheit Az. 0221.4-15/100 und Az. 0221.4-15/111 Sehr Antragsteller/in beiliegend wie vom LfDI we…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
WG: Informationsfreiheit Az. 0221.4-15/100 und Az. 0221.4-15/111
Datum
5. Juli 2021 15:23
Status
Sehr Antragsteller/in beiliegend wie vom LfDI weitergeleitet, die Unterlagen, die wir zu dem angemahnten Vorgang zur Verfügung stellen können. Viele Grüße