Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH

1. Verträge und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit der Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
2. Vorlagen und Richtlinien zur Aufarbeitung von Daten ihrer Behörde für die Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Verträge und Ver…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH [#184226]
Datum
8. April 2020 11:32
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Verträge und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit der Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg 2. Vorlagen und Richtlinien zur Aufarbeitung von Daten ihrer Behörde für die Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184226
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 349: Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH [#184226]
Datum
8. April 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. April 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1010001001-IF30349 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass es uns aufgrund der (der derzeitigen La…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerungsnachricht IFG Antrag 349: Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH [#184226]
Datum
12. Mai 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass es uns aufgrund der (der derzeitigen Lage geschuldeten) besonderen Arbeitssituation in unserem Hause sowie aufgrund eines hohen Aufkommens von Anträgen nach dem IFG leider nicht möglich ist, den von Ihnen am 08. April 2020 gestellten IFG-Antrag (unser Az.: A-IR/11100100-IF30349) innerhalb der gesetzlichen Frist zu bescheiden. Dies liegt auch daran, dass hier eine Abstimmung mit anderen Bereichen unseres Hauses notwendig ist. Wir entschuldigen uns hierfür und bitten um Ihr Verständnis. Ihr Antrag befindet sich in Bearbeitung, wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: A-IR/1010001001-IF30349 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge u…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzögerungsnachricht IFG Antrag 349: Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH [#184226]
Datum
17. Juni 2020 12:21
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: A-IR/1010001001-IF30349 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH“ vom 08.04.2020 (#184226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Frist, hatte ich aufgrund ihrer letzten Nachricht vom 12. Mai 2020 bereits aus Kulanz verlängert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184226/
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem IFG waren Abstimmungen innerhalb des Hauses durchzuführen u…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Verzögerungsnachricht IFG Antrag 349: Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH [#184226]
Datum
17. Juni 2020 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem IFG waren Abstimmungen innerhalb des Hauses durchzuführen und Erkundigungen einzuziehen, die gewisse Zeit in Anspruch genommen haben. Hinzu kommt eine momentan sehr hohe Auslastung durch die besonders große Zahl von eingehenden IFG-Anträgen. Wir entschuldigen uns für die lange Bearbeitungsdauer und bitten um Ihr Verständnis. Da durch Ihren IFG-Antrag außerdem Belange der Statista GmbH berührt sind, ist ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen. Die Statista GmbH hat einen Monat lang Zeit, Stellung zu nehmen. Wir haben diesbezüglich keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Wir warten derzeit auf die Stellungnahme der Statista GmbH und können Ihnen, sobald diese eingegangen ist, einen Bescheid nach dem IFG zusenden. Die entsprechende Bearbeitung in unserem Hause hierzu ist bereits abgeschlossen. Die Monatsfrist des IFG ist im Übrigen als Soll-Vorschrift zu verstehen. Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu und bitten um noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 08. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30349) eine…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Verträge und Beziehungen zur Statista GmbH (Az.: A-IR/1010001001-IF30349)
Datum
9. Juli 2020 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 08. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30349) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Verträge und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit der Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg 2. Vorlagen und Richtlinien zur Aufarbeitung von Daten ihrer Behörde für die Statista GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung und insbesondere nach Rücksprache mit der Statista GmbH, die im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG hinzuzuziehen war, das Folgende mit: Zu 1. Ihrer Anfrage wird stattgegeben, die gewünschten Verträge mit der Statista GmbH werden im Anhang übermittelt. Zu 2. Andere Richtlinien als der im Anhang des Vertrages zur Zeitbudgeterhebung (Anlage: 08D029_Statista GmH.pdf) befindliche "Leitfaden" sind nicht vorhanden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die längere Bearbeitungsdauer, die aus einem sehr hohen Aufkommen von IFG-Anträgen wie auch aus der notwendigen Beteiligung der Statista GmbH resultiert. Mit freundlichen Grüßen