Verträge und Entscheidungsdokumente über Kartenzahlungsoptionen

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Prenzlauerberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash).

Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen.

2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Lars Böhnke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Lars Böhnke
Betreff
Verträge und Entscheidungsdokumente über Kartenzahlungsoptionen [#167083]
Datum
22. September 2019 20:58
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Prenzlauerberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash). Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen. 2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Böhnke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lars Böhnke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Böhnke

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