Verträge und Entscheidungsdokumente über Kartenzahlungsoptionen
1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Prenzlauerberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash).
Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen.
2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. September 2019
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25. Oktober 2019
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