Sehr geehrter Herr Schwab,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 12.10.2016, mit der Sie Aktenauskunft über alle Verträge, Plandaten und Ausschreibungen, welche die Kooperation zwischen dem Internetprovider M-net und den Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises betreffen, gestützt auf die Rechtsgrundlage des § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit es sich um Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG), soweit es sich um Verbraucherinformationen handelt, hilfsweise als Bürgeranfrage beantragt haben. Ihrer Ansicht nach lägen auch keine Ausschlussgründe vor.
Diesen Antrag lehnt die Breitband-Main-Kinzig GmbH ab.
Bei den Verträgen und den begehrten weiteren Unterlagen, bezüglich welcher Sie Aktenauskunft begehren, handelt es sich weder um Umwelt- noch Verbrauchsinformationen im Sinne des Gesetzes. Nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 HUIG sind Umweltinformationen alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser und Boden (Nr. 1). Auch Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken (Nr. 3) sind ebenso Umweltinformationen, wie etwa Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung derartiger Maßnahmen nach Nr. 3 verwendet werden (Nr. 5). Ferner definiert § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 Verbraucherinformationen als Daten über die Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes sowie der dazugehörigen Rechtsverordnungen (Nr. 1), von Erzeugnissen oder Verbrauchsprodukten ausgehende Risiken und Gefahren (Nr. 2) oder ihre Zusammensetzung (Nr. 3), ihre Kennzeichnung, Herkunft, Verwendung, Herstellung oder Behandlung (Nr. 4), zugelassene Abweichungen zu den in Nr. 1 genannten Gesetzen oder Verordnungen (Nr. 5) oder Überwachungsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher (Nr. 7). Die betreffenden Verträge beinhalten lediglich Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich des Betriebes der vorhandenen passiven Netzinfrastruktur. Sie sind keine Umwelt- und/oder Verbraucherinformation im vorbezeichneten Sinne.
Im Übrigen gilt: Ausweislich des § 4 Abs. 2 Satz 1 HUIG und § 4 Abs. 1 Satz 1 VIG muss der Antrag dabei erkennen lassen, zu welchen Umwelt- und/oder Verbrauchsinformationen der Zugang gewünscht wird. Dem wird Ihr Antrag vom 12.10.2016 nicht ansatzweise gerecht, wenn von Ihnen pauschal und ohne nährer Darlegung "alle Verträge, Plandaten und Ausschreibungen" begehrt werden. Wir bitten dabei zu beachten, dass nach insoweit einschlägiger Judikatur allein der Anspruchsteller für das Vorliegen des anspruchsberechtigenden Tatbestands darlegungspflichtig ist (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.08.2016 - 5 A 687/16.Z -, BeckRS 2016, 51379). Dem sind Sie ersichtlich nicht nachgekommen. Zudem sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Vorlage "aller Verträge" zwischen den Beteiligten (jedenfalls auch) sonstige Belange im Sinne des § 8 Abs. 1 Ziffer 3 HUIG bzw. Ausschluss- und Beschränkungsgründe gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 VIG (auch) private Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, die durch die Aktenauskunft verletzt würden.
Da ein berechtigtes Individualinteresse an der Auskunft unter Beachtung dieser Umstände auch im Übrigen nicht ersichtlich ist, ist Ihr Anliegen im Ergebnis zurückzuweisen. In diesem Zusammenhang sei der guten Ordnung halber darauf hingewiesen, dass aktuelle Informationen zur Planung und Lage des Breitbandausbaus auch für das Gebiet des Main-Kinzig-Kreises durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (sog. "Breitbandatlas") allgemeinzugänglich zur Verfügung gestellt werden und für Jedermann einsehbar sind. Einsicht über etwa durchgeführte Ausschreibungen können ferner jederzeit auf den einschlägigen Veröffentlichungsportalen (Hessische Ausschreibungsdatenbank bzw. TED tender Portal) entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen