Verträge und Schriftverkehr zu beA und Problemen mit Zertifikaten

1) Verträge, Schriftverkehr und sonstige Dokumente zur Konzeptionierung, technischen Spezifikation und Durchführung im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), insbesondere zu einmaligen und laufenden Kosten
2) Schriftverkehr zwischen Ihnen und Herrn Markus Drenger zum Themenkomplex Sicherheitsprobleme und kompromittierte Zertifikate

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • 11 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Verträge, Sch…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
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Betreff
Verträge und Schriftverkehr zu beA und Problemen mit Zertifikaten [#25828]
Datum
28. Dezember 2017 16:54
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Verträge, Schriftverkehr und sonstige Dokumente zur Konzeptionierung, technischen Spezifikation und Durchführung im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), insbesondere zu einmaligen und laufenden Kosten 2) Schriftverkehr zwischen Ihnen und Herrn Markus Drenger zum Themenkomplex Sicherheitsprobleme und kompromittierte Zertifikate
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr E-Mail, die wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Verträge und Schriftverkehr zu beA und Problemen mit Zertifikaten [#25828]
Datum
3. Januar 2018 10:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr E-Mail, die wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Bescheid der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen Tage a…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Verträge und Schriftverkehr zu beA und Problemen mit Zertifikaten [#25828]
Datum
25. Januar 2018 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Bescheid der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen Tage auf Ihren Antrag vom 28.12.2017 wunschgemäß per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen