Verträge und sonstiges zur Einführung der Luca-App

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Evaluationen, Ausschreibungen, sämtliche Verträge sowie weitere Dokumente im
Rahmen der Einführung der Luca-App.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge und sonstiges zur Einführung der Luca-App [#226132]
Datum
4. August 2021 00:53
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Evaluationen, Ausschreibungen, sämtliche Verträge sowie weitere Dokumente im Rahmen der Einführung der Luca-App.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226132/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem Amt für Informationsverarbeitung ka…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Wtrlt: Verträge und sonstiges zur Einführung der Luca-App [#226132]
Datum
6. August 2021 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem Amt für Informationsverarbeitung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Die Stadt Chemnitz hat die Luca-App nicht vertraglich gebunden. Es existieren also keine von Ihnen geforderten Unterlagen, die wir zusenden könnten. In Chemnitz findet diese App wie folgt Einsatz: Jeweils der Betreiber einer Einrichtung (Gaststätte, Einkaufszentrum, Ladengeschäft, Kultureinrichtung, ...) schließt mit den Anbietern der Luca-App einen Vertrag - in einigen Bundesländern erfolgte dies stellvertretend durch die Landesregierung und wurde somit auch über sie finanziert, in Sachsen hingegen wurde das nicht so gehandhabt. Jeder Bürger kann die App auf seinem Smartphone installieren und bestätigt damit die AGB des Anbieters zur Speicherung und Verwendung der Daten. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, da entsprechend der Coronaschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer auch alternative Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung anzubieten sind. Mit Zustimmung des jeweiligen Nutzers der App kann das Gesundheitsamt des Wohnortes Daten zur Kontaktnachverfolgung erhalten, falls es an einem Aufenthaltsort einen relevanten Kontakt zu einer positiv getesteten Person gegeben hat. Voraussetzung ist die technische Empfangsmöglichkeit im PLZ-Bereich des Gesundheitsamtes, die in der Locations-Übersicht der Luca-App-Betreiber ausgewiesen wird. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Freundliche Grüße