Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH

Alle Verträge und Vereinbarungen, die das ZDF mit der Buhl Data Service GmbH geschlossen hat.
Insbesonders bitte ich um Dokumente zur Kooperation der ZDF-Sendung WISO mit der Buhl Data Service GmbH.

Ergebnis der Anfrage

Laut LfDI können aufgrund der Gesetzeslage keine Ansprüche auf Infos vom ZDF erhoben werden. Eine Beantwortung ist nur freiwillig möglich

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge und…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH [#168139]
Datum
8. Oktober 2019 19:07
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge und Vereinbarungen, die das ZDF mit der Buhl Data Service GmbH geschlossen hat. Insbesonders bitte ich um Dokumente zur Kooperation der ZDF-Sendung WISO mit der Buhl Data Service GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Se…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH [#168139]
Datum
12. November 2019 06:25
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH“ vom 08.10.2019 (#168139) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168139
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Se…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH [#168139]
Datum
19. November 2019 21:44
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH“ vom 08.10.2019 (#168139) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168139
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH“ [#168139] [#168139]
Datum
23. November 2019 18:19
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168139 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist um mittlerweile 11 Tage überschritten wurde. In diesem Zeitraum habe ich keine Nachrichten erhalten, auch keine Bitte um eine Verlängerung der Frist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 168139.pdf Anfragenr: 168139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168139

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) De…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)
Datum
3. Dezember 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 03.12.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.114 Ihr Zeichen: Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hier: Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Beschwerde vom 23.11.2019 aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht geprüft und möchte Ihnen hiermit das Ergebnis mitteilen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist nach § 19 Abs. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) dafür zuständig, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen der Norm zu kontrollieren. Nach § 3 Abs. 7 LTranspG gilt das Landestransparenzgesetz für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Es besteht demnach keine Transparenzpflicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten. In Bezug auf die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung - hiervon werden regelmäßig die Verwaltungsabteilungen dieser Einrichtungen erfasst - bedarf eine Geltung des Landestransparenzgesetzes einer staatsvertraglichen Regelung (vgl. Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz vom 24.11.2017, Rn. 3.8). Der ZDF-Staatsvertrag sieht eine solche Regelung jedoch nicht vor. Das ZDF ist daher nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit komplett vom Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen, so dass jedwede Reaktion auf Ihre Anfrage auf freiwilliger Basis erfolgt. Da das ZDF nicht in den Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes fällt, verstößt die nicht fristgerechte Beantwortung Ihrer Anfrage nicht gegen die Vorgaben der Norm, so dass der LfDI keine Grundlage für eine vermittelnde Intervention hat. Mit freundlichen Grüßen