Verträge zu E-Rollern in Kiel

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Seit 2020 gibt es E-Roller der Firma "TIER Mobility GmbH" in Kiel. Diese werden im Free-Floating-Modell angeboten. D.h. sie können quasi überall abgestellt werden. Nun kommt mit "Lime Electric Ireland Limited" eine weitere Firma hinzu. Welche Verträge gibt es seitens der Stadt mit den Anbietern? Was zahlen diese Anbieter an die Stadt? Gibt es vereinbarte Zahlungen pro Rollerstellplatz? Ist die Stadt Kiel der Meinung, dass es mit dem Abstellen und Nutzen der Roller zu keinen Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen kommt? Und falls doch, was wird dagegen unternommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Thilo Pfennig
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 2020 gibt es…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Thilo Pfennig
Betreff
Verträge zu E-Rollern in Kiel [#215082]
Datum
14. März 2021 11:36
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 2020 gibt es E-Roller der Firma "TIER Mobility GmbH" in Kiel. Diese werden im Free-Floating-Modell angeboten. D.h. sie können quasi überall abgestellt werden. Nun kommt mit "Lime Electric Ireland Limited" eine weitere Firma hinzu. Welche Verträge gibt es seitens der Stadt mit den Anbietern? Was zahlen diese Anbieter an die Stadt? Gibt es vereinbarte Zahlungen pro Rollerstellplatz? Ist die Stadt Kiel der Meinung, dass es mit dem Abstellen und Nutzen der Roller zu keinen Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen kommt? Und falls doch, was wird dagegen unternommen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig Anfragenr: 215082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215082/ Postanschrift Thilo Pfennig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Thilo Pfennig, Ihre Anfrage wurde an das Ideen- und Beschwerdemanagement weitergeleitet. Zuständigk…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Verträge zu E-Rollern in Kiel [#215082]
Datum
15. März 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Thilo Pfennig, Ihre Anfrage wurde an das Ideen- und Beschwerdemanagement weitergeleitet. Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail zur Beantwortung an das Tiefbauamt übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag Thilo Pfennig, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.03.2021. Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Die beid…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Verträge zu E-Rollern in Kiel [#215082]
Datum
22. März 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Thilo Pfennig, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.03.2021. Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Die beiden E-Scooter-Anbieter haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, welche Sie anbei finden. Wir werden diese und weitere Informationen demnächst auch auf einer Webseite der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung stellen. Zu Ihren Fragen: Die Anbieter zahlen der Stadt Kiel keinen Beitrag, dazu sind sie nicht verpflichtet, da sie dazu berechtigt sind im öffentlichen Raum ihren Service anzubieten. Es existieren damit auch keine Zahlungen pro Rollerstellplatz. Auch die Vereinbarung, die sie mit der Stadt geschlossen haben, basiert auf Grund der Nutzung des öffentlichen Raums, auf Freiwilligkeit - da uns kein weiterer Rechtsrahmen zur Verfügung steht. Wir beobachten daher die Entwicklungen stetig, setzen uns kritisch mit den Anbietern auseinander und führen regelmäßig Austausche. Bislang waren weitgehend selten Auffälligkeiten mit bislang einem E-Scooter-Anbieter von Seiten der Verwaltung, dem Ordnungsamt und der Polizei zu verzeichnen - dies ist eine gute Bilanz. Wie es sich mit zwei Anbietern gestalten wird, bleibt allerdings abzuwarten. Wir werden dahingehend aber auch ebenso genauer hinsehen. Für uns steht dabei unbedingt im Vordergrund, dass es zu keiner Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen durch die E-Scooter kommt und kommunizieren dies regelmäßig an die Anbieter. Unser Ordnungsamt gibt auch sein Bestes solche Probleme zu vermindern. Zudem versuchen wir auch klare Abstellflächen für E-Scooter mit zu planen, dies ist bspw. an der Mobilitätsstation am Rungholtplatz bereits der Fall. Ich hoffe Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Kommen Sie sonst gerne auf mich zu. Viele Grüße,

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Thilo Pfennig
Hallo << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ja, das beantwortet meine Frage. Allerdings sehe ich …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Thilo Pfennig
Betreff
AW: Verträge zu E-Rollern in Kiel [#215082]
Datum
25. März 2021 18:59
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ja, das beantwortet meine Frage. Allerdings sehe ich damit folgende Probleme: Jede Nutzung eines Parkplatzes anders als zum Parken ist mit einem Sondernutzungsantrag und Kosten verbunden. Ich habe festgestellt, dass diese Roller ÜBERALL parken, bevorzugt mitten auf dem Gehweg. Es ist in Kiel nicht möglich auf Fußwegen zu gehen ohne nicht ständig beinahe darüber zu stolpern. Da die Fußwege der Verkehrsraum ist, der am meisten eingeschränkt ist, zB durch parkende Fahrzeuge, verstehe ich weder, dass das Parken hier toleriert wird, noch warum die Stadt nicht einen Mindestbetrag für die Sondernutzung der Gehwege verlangt. Weil das sonst JEDE:R bezahlen muss, es sei denn es ist ein unkommerzielles Unterfangen. ZB habe ich als Ablehnungsgrund für ein Parklet am Straßenrad bekommen, dass es dann mitten auf der Straße stünde. Diese Roller stehen aber bevorzugt mitten auf Fußwegen (erst heute wieder ein Roller von Lime direkt auf der Haltestelle Karlstal, wo alle ein- und aussteigen. Insbesondere für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen ist es oft nicht möglich, zufälligen Hindernissen auszuweichen. Meine Wahrnehmung ist, dass es schon seit Monaten eine einzige Katastrophe ist mit diesen Rollern, die zusätzlich zu den Autos die Fußgänger:innen als am meisten eingeschränkte Gruppe und dort insbesondere Menschen mit Behinderungen einschränkt. Mein konstruktiver Vorschlag wäre. dass es für solche Roller wie für Räder Abstellflächen gibt, die nur auf Autoparkplätzen entstehen, damit es keinen Nettoverlust von Fußwegeflächen gibt. Im Anhang ein typisches Foto aus Gaarden, Augustenstraße, wie ich es jeden Tag erlebe. Ich finde nicht, dass man sagen kann, das Leute einfach darum herum gehen können. Mein Gefühl ist, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. ... Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig Anhänge: - 20200722_100800.jpg Anfragenr: 215082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215082/ Postanschrift Thilo Pfennig << Adresse entfernt >>