Verträge zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de

Sämtlichen Schriftverkehr rund um die Beauftragung zum Betrieb der auf Jitsi Meet basierenden Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de, insbesondere eine Übersicht aller schriftlich eingeholten Vergleichsangebote im Rahmen der (freihändigen) Vergabe, eine Einschätzung des Datenschutzbeauftragten, sämtliche Verträge mit der Horizon44 GmbH und eine Auflistung aller entstandener sowie entstehender Kosten in diesem Zusammenhang.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    24. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schri…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de [#213150]
Datum
18. Februar 2021 21:50
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr rund um die Beauftragung zum Betrieb der auf Jitsi Meet basierenden Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de, insbesondere eine Übersicht aller schriftlich eingeholten Vergleichsangebote im Rahmen der (freihändigen) Vergabe, eine Einschätzung des Datenschutzbeauftragten, sämtliche Verträge mit der Horizon44 GmbH und eine Auflistung aller entstandener sowie entstehender Kosten in diesem Zusammenhang.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213150/upload/41a301fb40ae1c026c6ad66619e3334d1f5ecee5/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG | Anfragenr: 213150 über fragedenstaat.de Guten Tag, die Bearbeitung Ihrer Anfrage…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG | Anfragenr: 213150 über fragedenstaat.de
Datum
8. März 2021 08:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird leider noch einige Tage in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichem Gruß
Landeshauptstadt Stuttgart
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wie aus dem Betreff der E-Mail ersichtlich beinhaltet diese E-Mail folgende Pun…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Eingangsbestätigung | Fristverlängerung | Informationen zu Gebühren | Postanschrift | Verträge zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de [#213150]
Datum
9. März 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wie aus dem Betreff der E-Mail ersichtlich beinhaltet diese E-Mail folgende Punkte: a) Eingangsbestätigung b) Fristverlängerung c) Information zu Gebühren d) Anforderung Postanschrift a) Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft vom 18.02.2021. b) Wir dürfen Sie auf die Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG hinweisen. Soweit eine Antragsbearbeitung innerhalb der Monatsfrist nicht möglich ist, kann die Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden. Da bei der Beauftragung, Angebotseinholung, zum Datenschutz und Vertragsabschluss mehrere Ämter beteiligt waren, machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und verlängern die Frist der Antragsbearbeitung auf drei Monate. c) Hinsichtlich der Gebühren weisen wir darauf hin, dass in Bezug auf Anträge auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gem. § 10 Abs. 1 und 2 LIFG Gebühren und Auslagen nach der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben werden. Die Gebührenregelungen in § 10 Abs. 3 LIFG, die nur für das Land, jedoch nicht für die Kommunen gelten, finden vorliegend dementsprechend keine Anwendung. Es gibt also insbesondere keine Gebühren- und Auslagenfreiheit für einfache Fälle. Einschlägig ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) grundsätzlich die allgemeine Gebührenziffer nach § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung der LHS (VwGbS) und Ziffer. 1.13 des Gebührenverzeichnisses. Für die Bemessung ist u. a. der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Übersteigen die Gebühren voraussichtlich die Höhe von 200 Euro, werden wir Sie gem. § 10 Abs. 2 LIFG über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags auffordern. Eine Rücknahme des Antrags in diesem Fall ist nicht gebührenpflichtig. In sonstigen Fällen, z. B. wenn Sie, ohne dass es eine Mitteilung nach § 10 Abs. 2 LIFG gegeben hat, den Antrag zurücknehmen fallen grundsätzlich Gebühren nach Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses an. Im Übrigen ist auch die Ablehnung des Antrags nach Ziff. 1.1 des Gebührenverzeichnisses gebührenpflichtig. Bezugsgröße für die Ziffern 1.1 und 1.2 ist Ziffer 1.13 des Gebührenverzeichnisses. In Ausnahmefällen, z. B. bei einer kurzen telefonischen Auskunft oder bei sehr geringem Aufwand, kann von Gebühren abgesehen werden (nach § 3 Abs. 3 VwGbS oder gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. c und Nr. 5 lit. a KAG in Verbindung mit §§ 156 Abs. 2, § 163 bzw. § 227 AO). Ein Ausnahmefall, der ein Absehen von Gebührenerhebung bei Beantwortung Ihres Antrags rechtfertigen würde, ist vorliegend nicht gegeben. **Um Ihnen im Voraus einen Eindruck der zu erwartenden Gebührenhöhe zu geben, teilen wir Ihnen ausschließlich unverbindlich und ohne Gewähr mit, dass ich momentan aufgrund des zu erwartenden Arbeitsaufwands bei mir und den Kolleginnen und Kollegen davon ausgehe, dass sich wahrscheinlich eine Gebühr in Höhe von ca. 150,00 € ergeben wird.** d) Angesichts dessen, dass ein Absehen von Gebührenerhebung für die Beantwortung Ihres Antrags hier nicht in Betracht kommt und für die Gebührenerhebung zwingend eine postalische Adresse notwendig ist, bitten wir Sie für den Fall, dass Sie Ihren Antrag nach dieser E-Mail aufrecht erhalten möchten, uns **Ihre Postanschrift** (Straße mit Hausnummer sowie Postleitzahl und Stadt) mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass ohne die Mitteilung Ihrer postalischen Adresse vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht die weitere Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Vertr…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung | Fristverlängerung | Informationen zu Gebühren | Postanschrift | Verträge zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de [#213150]
Datum
22. März 2021 08:22
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de“ vom 18.02.2021 (#213150). Mit den vorgeschlagenen Kosten bin ich einverstanden und bitte Sie mir die Ergebnisse an die beigefügte Adresse zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213150/upload/41a301fb40ae1c026c6ad66619e3334d1f5ecee5/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Auskunfterteilung zu Ihrer Anfrage über fragdenstaat.de zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Auskunfterteilung zu Ihrer Anfrage über fragdenstaat.de zum Betrieb der Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de vom 18.02.2021
Datum
25. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir im Oktober 2020 im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für den Betrieb einer Videokonferenzplattform auf Basis jitsi eingeholt. Die Leistungsbeschreibung finden Sie in der Anlage 1 zu diesem Schreiben. Ein Angebot wurde bei den folgenden Anbietern angefordert: * AlphaNodes GmbH * NS Systems GmbH * Horizon44 GmbH. Die Angebotsabfrage erfolgte gleichlautend an alle genannten Anbieter am 29. Oktober 2020, exemplarisch finden Sie die Anfrage an die Horizond4 in der Anlage 2. Von INS Systems GmbH wurde kein Angebot abgegeben, AlphaNodes GmbH teilte uns in einer Email vom 29.09.2020 mit, dass die in der Leistungsbeschreibung genannte Anzahl von Videokonferenzräumen und -teilnehmern nicht dargestellt werden kann und verwies auf die auf ihrer Internetseite genannten Leistungen (hitps /alphanodes.com/de/managed-hosiingfitsi). Somit verblieb nur das Angebot der Horizon44 GmbH (s. Anlage 3). Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen der Horizond4 GmbH (Verpflichtungserklärung, Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung, Geheimhaltungsvereinbarung und den TOMs) hat unser Datenschützer der Nutzung der Videokonferenzplattform zugestimmt. Durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart wird sichergestellt, dass die Videokonferenzplattform nur in einer dediziert bereitgestellten Infrastruktur außerhalb unseres Stadtnetzes betrieben werden kann. Mit Auftrag vom 19.10.2020 (Anlage 4} haben wir die im Angebot genannt SaaS-Lösung „Large“ bezogen. Die Kosten der Lösung können Sie dem Angebotsscheiben der Horizon44 bzw. dem Auftrag entnehmen. Es wurden keine weiteren optionalen Leistungen bezogen oder verrechnet. Seit dem 01. Dezember 2020 ist die Videokonferenzplattform meet.stuttgart.de im produktiven Einsatz. Die Laufzeit beträgt zunächst 18 Monate.