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Verträge zum BSAG-WLAN
Anfrage an:
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Die Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern, die das WLAN-Pilotprojekt der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) betreffen.
Sofern Verträge einen Gegenstandswert mindestens 50.000 € haben, können Sie nach §11 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes ohnehin zur selbstständigen Veröffentlichung verpflichtet sein, ohne dass es eines IFG-Antrags bedarf.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum8. März 2017
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11. April 2017
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