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Verträge zum BSAG-WLAN

Die Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern, die das WLAN-Pilotprojekt der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) betreffen.

Sofern Verträge einen Gegenstandswert mindestens 50.000 € haben, können Sie nach §11 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes ohnehin zur selbstständigen Veröffentlichung verpflichtet sein, ohne dass es eines IFG-Antrags bedarf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die V…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
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Betreff
Verträge zum BSAG-WLAN [#20616]
Datum
8. März 2017 03:11
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern, die das WLAN-Pilotprojekt der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) betreffen. Sofern Verträge einen Gegenstandswert mindestens 50.000 € haben, können Sie nach §11 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes ohnehin zur selbstständigen Veröffentlichung verpflichtet sein, ohne dass es eines IFG-Antrags bedarf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zum BSAG-WLAN“ vom 08.03.2017 (#20616…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
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Betreff
AW: Verträge zum BSAG-WLAN [#20616]
Datum
11. April 2017 00:03
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zum BSAG-WLAN“ vom 08.03.2017 (#20616) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zum BSAG-WLAN“ vom 08.03.2017 (#20616…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Verträge zum BSAG-WLAN [#20616]
Datum
12. Mai 2017 09:18
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zum BSAG-WLAN“ vom 08.03.2017 (#20616) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Haben Sie den Antrag am 08.03.2017 erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>