Verträge zum Grundstückskauf der ehemaligen Reichswaldkaserne

Alle zwischen der Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben und der Stadt Goch, einschließlich ihrer eigenständigen Organisationseinheiten, im Rahmen des Grundstücksverkaufs der ehemaligen Reichswaldkaserne geschlossenen Verträge und Vereinbarungen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2014
  • Frist
    5. Dezember 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Goch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zum Grundstückskauf der ehemaligen Reichswaldkaserne [#7921]
Datum
1. November 2014 15:38
An
Kommunalverwaltung Goch
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle zwischen der Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben und der Stadt Goch, einschließlich ihrer eigenständigen Organisationseinheiten, im Rahmen des Grundstücksverkaufs der ehemaligen Reichswaldkaserne geschlossenen Verträge und Vereinbarungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Goch
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Von
Kommunalverwaltung Goch
Via
Briefpost
Betreff
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Datum
15. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
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