Verträge zum Monitoring neuer Technologien mit privaten Dienstleistern

Aktuelle und vergangene Verträge zum Monitoring neuer Technologien und Trends für Bundeswehr/BAAINBw mit privaten Dienstleistern wie der Firma VICO und weiteren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuelle und ver…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Verträge zum Monitoring neuer Technologien mit privaten Dienstleistern [#20968]
Datum
6. April 2017 12:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle und vergangene Verträge zum Monitoring neuer Technologien und Trends für Bundeswehr/BAAINBw mit privaten Dienstleistern wie der Firma VICO und weiteren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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Bundesministerium der Verteidigung
Geschäftszeichen Bearbeiter Z1.1 - 39-22-17 (IFG 17-02) RAmtm Schopp …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verträge zum Monitoring neuer Technologien mit privaten Dienstleistern [#20968]
Datum
18. Mai 2017 17:49
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen Bearbeiter Z1.1 - 39-22-17 (IFG 17-02) RAmtm Schopp Koblenz, 18. Mai 2017 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Verträge zum Monitoring neuer Technologien mit privaten Dienstleistern [#20968] Ihre Anfrage vom 06.04.2017 Sehr geehrte Frau Biselli, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfrage wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Die Prüfung der Verfügbarkeit der von Ihnen gewünschten Information dauert noch an, da gemäß § 8 IFG Belange Dritter berührt sind. Sollte sich herausstellen, dass es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft gemäß § 10 (1) Satz 2 handelt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen