Verträge zur 116117-Hotline

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Verträge im Bezug auf die Bereitschaftsdienstnummer 116117.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Verträge im Bezu…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zur 116117-Hotline [#219727]
Datum
3. Mai 2021 15:42
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Verträge im Bezug auf die Bereitschaftsdienstnummer 116117. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Antrag nach dem IFG Extern-Vertraulich Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Zusendung sämtlicher Verträge in Bezug a…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
20. Mai 2021 09:29
Status
Warte auf Antwort
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Extern-Vertraulich Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Zusendung sämtlicher Verträge in Bezug auf die Bereitschaftsdienstnummer 116 117 ist bei uns als Antrag nach dem IFG eingegangen. Hierzu teilen wir mit, dass ein Informationszugang gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats nicht erfolgen kann, da ein Verfahren bei Beteiligung Dritter gemäß § 8 IFG durchgeführt werden muss. Sie begehren Informationszugang zu Verträgen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit externen Vertragspartnern geschlossen hat. Nach § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Ein Informationszugang darf gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG erst dann erfolgen, wenn die Entscheidung über den Informationszugang dem Dritten gegenüber bestandskräftig oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Da es sich um einen Informationszugang unter Beteiligung von Dritten handelt, ist Teil A Nr. 1 Punkt 3 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung einschlägig. Es werden mehrere Vertragspartner befragt, so dass mit einer Gebühr in Höhe von 400,- € zu rechnen ist. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass in den Verträgen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner enthalten sein werden. Hierfür wird es erforderlich sein, dass die entsprechenden Seiten des Vertrages geschwärzt werden, sofern die beteiligten Dritten nicht ihre Einwilligung geben werden. Je zu schwärzender Seite wird zusätzlich ein Auslagenbetrag in Höhe von 0,10 € gemäß Teil B Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung hinzukommen. Eine detailliertere Aufschlüsselung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da nicht bekannt ist, wie viele Seiten geschwärzt werden müssen. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist es gemäß § 76 Abs. 1 SGB IV nicht gestattet, auf Einnahmen zu verzichten. Daher kommt eine Befreiung oder Ermäßigung gem. § 2 Informationsgebührenverordnung nicht in Betracht. Bitte teilen Sie uns bis zum 25. Mai 2021 mit, ob Sie an dem Antrag nach dem IFG festhalten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Antrag nach dem IFG Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen mit E-Mail vom 20.05.2021 mitgeteilt…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
26. Mai 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen mit E-Mail vom 20.05.2021 mitgeteilt, dass Ihr Auskunftsbegehren kostenpflichtig ist und darum gebeten, uns mitzuteilen, ob Sie gleichwohl an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten. Leider haben wir bis heute noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Unabhängig hiervon weisen wir darauf hin, dass § 7 Abs. 1 S. 3 IFG vorsieht, dass der Antrag auf Informationszugang begründet werden muss, wenn der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Wie bereits mitgeteilt, enthalten die angeforderten Verträge Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten. Eine fehlenden Begründung kann dazu führen, dass die Drittinteressen den Interessen des Informationszugang überwiegen. Bitte teilen Sie uns bis zum 02.06.2021 mit, wie Sie verfahren möchten und ob Sie Ihren Antrag begründen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG [#219727] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und entsch…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#219727]
Datum
3. Juni 2021 08:53
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und entschuldige mich meinerseits für die späte Rückmeldung. Zunächst möchte ich meine – zu pauschal gefasste – Anfrage etwas präzisieren: Es geht mir darum, in Erfahrung zu bringen, wie all jene Mitarbeiter der Bereitschaftsdienstnummer 116 117 instruiert werden, die am Telefon ihrerseits Bürger beraten, die Fragen bezüglich Corona haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es hier zu widersprüchlichen Angaben verschiedener Mitarbeiter gekommen ist, insbesondere im Hinblick auf Fragen zur Impfpriorisierung, die für die Ratsuchenden von großer Bedeutung waren. Aus diesem Grund richtet sich meine Anfrage nach dem IFG an Sie als Träger dieser Kampagne. Ich würde gerne wissen, wie Ihrerseits verwaltungstechnisch dafür Sorge getragen wird, dass die Informationen – auf deren Verlässlichkeit der Bürger gerade in diesen Zeiten besonders angewiesen ist – durch die Hotline-Mitarbeiter widerspruchsfrei mitgeteilt werden. Gibt es dort Direktiven, Runderlasse oder ähnliche Instrumente, mit denen eine Kohärenz der Informationspolitik gewährleistet wird? Nach der Darstellung meines Informationsinteresses möchte ich noch – da aus verwaltungsgebührenrechtlicher Sicht von großer Bedeutung – darauf hinweisen, dass ich, sollte ein Drittbeteiligungsverfahren grundsätzlich notwendig sein, mit weitestgehenden Schwärzungen von Namen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden bin. Des Weiteren möchte ich Sie daran erinnern, wie schon in meinem Anfragetext erwähnt, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 6.15) Auslagen, die bei der Beantwortung von IFG-Anfragen entstehen, nicht erhoben werden dürfen, da es keine gültige Ermächtigungsgrundlage für Teil B der IFG-GebV gibt. Nachdem ich mein Informationsinteresse präzisiert habe und nicht mehr pauschal „sämtliche Verträge“ erfragen möchte, gehe ich davon aus, dass nun auch der zu erwartende Verwaltungsaufwand ein gänzlich anderer sein könnte. Ich würde Sie daher bitten, erneut eine Abschätzung des Verwaltungsaufwands vorzunehmen, um mir auf dieser Basis mitzuteilen, ob ich mit Kosten zu rechnen hätte. Ich gehe – nach der Spezifizierung meines Informationsinteresses – davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handeln dürfte. Von einer solchen wird in der Praxis der Bundesbehörden ausgegangen, wenn die Bearbeitungszeit der Anfrage nicht über 30 Minuten beträgt. Erst nachdem ich über die Kostenfrage Gewissheit habe, möchte ich grünes Licht zur Bearbeitung der Anfrage geben. Zuletzt sei noch erwähnt, dass die Pflicht zur Erhebung und Beitreibung von Beiträgen gegenüber den Versicherungsnehmern (§ 76 I SGB IV) mit der gebührenrechtlichen Frage bezüglich eines IFG-Antrags nicht zusammenhängt. Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219727/
Kassenärztliche Bundesvereinigung
AW: Antrag nach dem IFG [#219727] Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Konkretisierung.…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#219727]
Datum
3. Juni 2021 10:01
Status
Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Konkretisierung. Die von Ihnen angesprochene Impfkapagne und deren Inhalte werden vom Bundesministerium für Gesundheit verantwortet. Wir stellen lediglich die Rufnummer zur Verfügung, aber Träger der Impfkapagne ist das Ministerium. Daher haben wir auch keine Verträge hierzu abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Anfrage an uns erledigt hat. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns dies kurz bestätigen können, damit wir unser Verwaltungsverfahren abschließen können. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem IFG [#219727] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage an Sie …
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#219727]
Datum
7. Juni 2021 10:13
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage an Sie ist für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219727/