Verträge zwischen BVerfG

Alle Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.

Antwort verspätet

  • Datum
    15. Mai 2013
  • Frist
    19. Juli 2013
  • 7 Follower:innen
Bundesverfassungsgericht
Antrag auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH
Datum
15. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge zw…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zwischen BVerfG
Datum
15. Mai 2013 11:32
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply toVerträge zwischen BVerfG
Datum
15. Mai 2013 11:41
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Bundesverfassungsgericht
Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
27. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
712,7 KB
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AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Seh…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
26. Juni 2013 14:53
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Sehr geehrter Herr Rohrhuber, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG Anfrage. Sie unterscheidet sich positiv von den Reaktionen anderer Behörden.Zur Erteilung einer Auskunft baten Sie mich um eine Begründung meiner Anfrage. Diese möchte ich Ihnen hiermit übermitteln. Wie Sie wissen wurde vor einigen Wochen ein Urteil verkündet, in dem die bisherige Praxis des BVerfG seine aufbereiteten Urteile der juris GmbH zu überlassen, gerügt und für nicht rechtens erklärt wurde. Die genaue Begründung liegt Ihnen sicher vor. Da das Urteil, konsequent weiter gedacht, davon spricht, dass die gesamte Rechtsdokumentation des Gerichts als amtliche Veröffentlichung anzusehen sei und damit gemeinfrei wäre, kann davon ausgegangen werden, das in nächster Zeit diese Urteile für die Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Im schlechtesten Fall können nur weitere Wettbewerber die Urteile von Ihrer Institution kaufen und auf ihren Plattformen zur Verfügung stellen. Im besten Fall würde das Gericht die Dokumente über eine offene API und ohne Lizenzverkrüppelung für jederman anbieten. Beides hätte große Auswirkungen auf die Praxis der Bundesregierung im Bereich der Rechtsdokumentation. Sie reichen weiter von den Mindereinnahmen des Bundesjustizministerium bis zu einem hoffentlich anderen Umgang mit den für die Gesellschaft sehr wichtigen Urteilen. Den besonders die Urteile des BVerfG sind, man schaue sich nur das Beispiel des Ehegattensplitting an, für diese Gesellschaft und für Europa wegweisend. Aus den genannten Punkten erschließt sich ein großes öffentliches Interesse an dem Fall, das sich auch auf die bisherige Praxis und die damit verbundenen Verträge erstreckt. Diesem Interesse will ich mit den angefragten Dokumenten genüge tun. Für die Veröffentlichung spricht auch, dass der Vertrag mit der juris GmbH bereits in Teilen öffentlich ist, es aber, nach der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter (Bundestagsdrucksache 17/12983), in den letzten beiden Jahren Änderungen gab. Im Fall der weiter angefragten Dokumente ist es für die interessierte Öffentlichkeit wichtig, sowohl das derzeitige Vorgehen, deren Dokumentation und die technischen Maßgaben bei der Übermittlung der Datensätze zwischen Ihrem Amt und der juris GmbH zu kennen um entsprechende Datenbanken entwerfen zu können. Diese könnten dann bei Beendigung des Alleinverwertungsanspruchs der juris GmbH eingesetzt werden. Dabei ist es irrelevant wie die juris GmbH die von Ihnen erhaltenen Dokumente in ihr eigenes System einspeist. Deren Interessen sind somit von diesem Teil der Anfrage nur peripher betroffen. Ich hoffe ich konnte Ihnen die verschiedenen Gründe für meine Anfrage deutlich machen und freue mich darauf von Ihnen zu hören. Das Sie meine Anfrage und diese Begründung auch der juris GmbH zusenden find ich gut und richtig. Bitte schicken Sie mir die abgegebene Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>

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Bundesverfassungsgericht
autoreply toAW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesver…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply toAW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes
Datum
26. Juni 2013 15:01
Status
Warte auf Antwort
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