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Verträge zwischen der FHH und hamburg.de

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

- alle aktuell gültigen Verträge und Vereinbarungen zwischen der FHH und der hamburg.de GmbH & Co. KG sowie der hamburg.de Beteiligungs GmbH
- alle weiteren Verträge und Vereinbarungen zwischen der FHH und der hamburg.de GmbH & Co. KG sowie der hamburg.de Beteiligungs GmbH seit deren Gründung im Jahr 2001

Ergebnis der Anfrage

Die Verträge und fast alle Anlagen wurden herausgegeben, aber die Unterlagen sind zu etwa 10% geschwärzt. Dahinter verbergen sich zentrale Einzelheiten wie Geldbeträge oder die Laufzeit der Verträge selbst. Die Anfrage war daher nur teilweise erfolgreich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2012
  • Frist
    13. April 2013
  • Kosten dieser Information:
    153,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zwischen der FHH und hamburg.de
Datum
8. Oktober 2012 11:34
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- alle aktuell gültigen Verträge und Vereinbarungen zwischen der FHH und der hamburg.de GmbH & Co. KG sowie der hamburg.de Beteiligungs GmbH - alle weiteren Verträge und Vereinbarungen zwischen der FHH und der hamburg.de GmbH & Co. KG sowie der hamburg.de Beteiligungs GmbH seit deren Gründung im Jahr 2001
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihre Anfrage gem. HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das HmbTG gestützten Ausk…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage gem. HmbTG
Datum
12. Oktober 2012 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das HmbTG gestützten Auskunftsantrags. Die von Ihnen beantragte Auskunft betrifft einen vor Inkrafttreten des HmbTG geschlossenen Vertrag, der eine Geheimhaltungsvereinbarung enthält. Insofern hat die BWVI gemäß § 17 Abs. 2 HmbTG zunächst mit dem Vertragspartner Nachverhandlungen mit dem Ziel der Freigabe der Informationen zu führen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG für die beantragte Amtshandlung voraussichtlich Gebühren erhoben werden. Zum Gebührenrahmen kann ich Ihnen derzeit allerdings noch keine Angaben machen. Ich bitte Sie, mir Ihre Anschrift und eine direkte Email mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Rolf-Barnim Foth Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Leiter des Stabsbereiches Norddeutsche Zusammenarbeit, Metropolregion Hamburg, Marketing und Tourismus Alter Steinweg 1-3 20459 Hamburg 040/428412618 <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Bearbeitung meiner Anfrage. I…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG
Datum
13. Oktober 2012 12:14
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Bearbeitung meiner Anfrage. Ich bin guter Dinge, dass die BWVI in den Verhandlungen nach §17 Abs. 2 HambTG zu einer Einigung im Sinne des Gesetzes kommen wird. Ich bitte Sie weiterhin, mich über eventuelle Kosten für die Anfrage im Vorfeld zu informieren, sollten Sie davon Kenntnis erlangen. Eine separater Email-Kontakt ist nicht erforderlich; Ihre Nachrichten erreichen mich auf diesem Wege zuverlässig. Eine Postanschrift nenne ich Ihnen gern, sofern es erforderlich wird, Papier zu verschicken. Ich weise jedoch auf nach §12 Abs. 4 HambTG zu bevorzugenden, kostensparenden Weg der Veröffentlichung im Internet hin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in ich wollte Ihnen gern mitteilen, dass wir zu Ihrem Anlie…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG
Datum
7. November 2012 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich wollte Ihnen gern mitteilen, dass wir zu Ihrem Anliegen in Gesprächen mit den Gesellschaftern der hamburg.de GmbH & Co. KG stehen, ich aber noch nicht absehen kann, ob und ggfs. welche vertraglichen Unterlagen Ihnen zugänglich gemacht werden können. Dies vorausgeschickt, möchte ich Sie nunmehr nochmals bitten, mir Ihre Anschrift mitzuteilen. Wenn bei Antragstellung absehbar ist, dass Gebühren zu erheben sind, so darf der Antrag nicht anonym gestellt werden. Er muss von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt werden, der ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann und gegen die er auch vollstreckt werden kann. Die im Gesetz vorgesehene Bearbeitungsfrist beginnt übrigens erst mit Stellung eines zulässigen Antrags. Der mögliche Gebührenrahmen zu Anfragen nach dem Transparenzgesetz liegt, anders als auf Frag-den-Staat.de zu finden, zwischen 5 und 1000 Euro. Je nach weiterem Verhandlungs- und Arbeitsaufwand würde ich erwarten, dass Ihre Anfrage eine Gebühr von 100-200 Euro auslöst. Mit freundlichen Grüßen Barnim Foth
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Einwand bzgl. der Erforderlichkeit einer natürl…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage gem. HmbTG
Datum
9. November 2012 15:22
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Einwand bzgl. der Erforderlichkeit einer natürlichen Person bei gebührenpflichtigen Anfragen leuchtet ein. Meine Anschrift ist dieser Nachricht beigefügt. Bitte informieren Sie mich über den Fortgang der Anfrage, insbesondere wenn sich die absehbare Höhe der Gebühren verändert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG)
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG)
Datum
28. Dezember 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid
Datum
21. Januar 2013
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Nachricht wurde nicht gesendet
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Widerspruch vom 21. Januar 2013 gegen den Gebührenbescheid vom 28.12.2012
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch vom 21. Januar 2013 gegen den Gebührenbescheid vom 28.12.2012
Datum
31. Januar 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verträge zwischen der FHH und hamburg.de"
Datum
20. Februar 2013 20:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2568 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht in wesentlichen Teilen nicht beantwortet. Aus den übermittelten Verträgen sind sämtliche Informationen bezüglich Kosten und Vertragslaufzeiten entfernt. Angesichts des Monopols, das mit der Vereinbarung zwischen der Stadt und der hamburg.de GmbH entstanden ist, gibt es ein schwer wiegendes öffentliches Interesse an den Kosten, die der Stadt entstehen sowie der Dauer dieser Bindung. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2013 12:31
Status
Anfrage teilweise erfolgreich

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.