Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc

Sämtliche Verträge zwischen der Technischen Universität Berlin und der Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc, insbesondere die Verträge zur Beschaffung der Software "Alma", "Leganto" und "Primo", inklusive der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
Gereon Dusella
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Gereon Dusella
Betreff
Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779]
Datum
7. April 2022 10:47
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Verträge zwischen der Technischen Universität Berlin und der Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc, insbesondere die Verträge zur Beschaffung der Software "Alma", "Leganto" und "Primo", inklusive der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245779/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gereon Dusella
Gereon Dusella
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Grou…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Gereon Dusella
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779]
Datum
10. Mai 2022 09:45
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc“ vom 07.04.2022 (#245779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Gereon Dusella
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Grou…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Gereon Dusella
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779]
Datum
1. Juni 2022 11:28
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc“ vom 07.04.2022 (#245779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Gereon Dusella
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Grou…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Gereon Dusella
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779]
Datum
4. Juli 2022 10:41
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc“ vom 07.04.2022 (#245779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des B…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779] - Part 1
Datum
5. Juli 2022 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG BE) besteht ein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft. Dies beinhaltet nicht, dass auf Verlangen Akten bzw. Bestandteile von Akten zugesandt werden. Wir werden Ihnen hier jedoch die nachfolgend benannten Verträge zwischen der TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc zusenden: Vertrag über die Beschaffung der Software Alma Vertrag über die Beschaffung der Software Primo Wir werden diese Zusendung getrennt vornehmen, da die Dateien zusammengenommen die für den Server von "fragdenstaat.de" zulässige Größe überschreiten. . Hinsichtlich der Zusendung des Vertrages über die Beschaffung der Software Leganto erfolgt derzeit noch eine Abstimmung zwischen der Universitätsbibliothek der TU Berlin und Ex Libris. Wir weisen darauf hin, dass die Vertragspartner bei der Herausgabe von Vertragsunterlagen nach dem IFG BE berechtigt sind, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen (§ 7 IFG BE). Dies kann im Einzelfall sogar zu einer Versagung des Akteneinsichts- oder Auskunftsrechts führen. Die Vertragsunterlagen über die Beschaffung der Software Leganto werden uns voraussichtlich am 15. Juli 2022 vorliegen. Wir werden Ihnen diese sodann mit einem gesonderten Bescheid unaufgefordert zukommen lassen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der TU Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des B…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779] - Part 2
Datum
5. Juli 2022 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG BE) besteht ein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft. Dies beinhaltet nicht, dass auf Verlangen Akten bzw. Bestandteile von Akten zugesandt werden. Wir werden Ihnen hier jedoch die nachfolgend benannten Verträge zwischen der TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc zusenden: Vertrag über die Beschaffung der Software Alma Vertrag über die Beschaffung der Software Primo Wir werden diese Zusendung getrennt vornehmen, da die Dateien zusammengenommen die für den Server von "fragdenstaat.de" zulässige Größe überschreiten. . Hinsichtlich der Zusendung des Vertrages über die Beschaffung der Software Leganto erfolgt derzeit noch eine Abstimmung zwischen der Universitätsbibliothek der TU Berlin und Ex Libris. Wir weisen darauf hin, dass die Vertragspartner bei der Herausgabe von Vertragsunterlagen nach dem IFG BE berechtigt sind, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen (§ 7 IFG BE). Dies kann im Einzelfall sogar zu einer Versagung des Akteneinsichts- oder Auskunftsrechts führen. Die Vertragsunterlagen über die Beschaffung der Software Leganto werden uns voraussichtlich am 15. Juli 2022 vorliegen. Wir werden Ihnen diese sodann mit einem gesonderten Bescheid unaufgefordert zukommen lassen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der TU Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des B…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779] - Vertrag Software Leganto
Datum
1. August 2022 13:36
Status
Sehr geehrter Herr Dusella, auf Ihre Anfrage vom 7. April 2022 ergeht folgender Bescheid: Nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG BE) besteht ein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft. Dies beinhaltet nicht, dass auf Verlangen Akten bzw. Bestandteile von Akten zugesandt werden. Wir werden Ihnen hier jedoch zusätzlich zu den bereits mit Bescheid vom 5. Juli 2022 zugesandten Verträgen "Software Alma" und "Software Primo" nachfolgend benannten Vertrag zwischen der TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc zusenden: Vertrag über die Beschaffung der Software Leganto. Wir weisen darauf hin, dass die Vertragspartner bei der Herausgabe von Vertragsunterlagen nach § 7 IFG BE dazu berechtigt sind, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der TU Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gereon Dusella
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen << Adr…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Gereon Dusella
Betreff
AW: Verträge zwischen TU Berlin und Ex Libris Group Ltd. / Clarivate Plc [#245779] - Vertrag Software Leganto [#245779]
Datum
1. August 2022 15:17
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245779/