Vertragliche Regelungen zur Schneeräumung

- sämtliche vertraglichen Regelungen zur Schneeräumung (mit der ASP oder sonstigen Beauftragten Unternehmen/Betriebe)

=> Insbesondere Regelungen zur Priorisierung von Straßen/Strecken
=> In elektronischer Form

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    23. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragliche Regelungen zur Schneeräumung [#213200]
Datum
19. Februar 2021 13:33
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche vertraglichen Regelungen zur Schneeräumung (mit der ASP oder sonstigen Beauftragten Unternehmen/Betriebe) => Insbesondere Regelungen zur Priorisierung von Straßen/Strecken => In elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Anfragenr: 213200 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Übersendung der bestehenden Regelungen zur Durchführung…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Anfragenr: 213200
Datum
11. März 2021 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Übersendung der bestehenden Regelungen zur Durchführung des Winterdienstes in der Stadt Paderborn komme ich durch Überlassung (siehe Anlage) der Satzung der Stadt Paderborn über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren nach. Gestatten Sie zum besseren Verständnis einige grundsätzliche Hinweise: Die Stadt Paderborn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Dabei umfasst die Reinigung auch die Winterwartung der Gehwege und Fahrbahnen. Die Reinigungspflicht beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Die Straßen werden in Winterdienstklassen eingeteilt. Die Klasse 1 umfasst die besonderen Gefahrenstellen, die Hauptverkehrsstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen, sowie alle Straßen die von Buslinien (auch Schulbuslinien) befahren werden und Straßen, die aufgrund anderer Besonderheiten eine höhere Dringlichkeit in der Winterwartung erfordern. In die Klasse 2 fallen die übrigen Straßen, die im Winterdienst nachrangig zu warten sind. Mit der Betriebssatzung für den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) hat der Rat der Stadt Paderborn diesem die Organisation und die Durchführung der Stadtreinigung und des Winterdienstes zugeordnet. Bei der Durchführung des Winterdienstes bedient sich die Stadt Paderborn/ASP durch vertragliche Bindungen den nachfolgend genannten Drittunternehmen: Firma Blitz und Blank Firma Landschaftspflege Heinrich Gruß
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AW: Anfragenr: 213200 [#213200] Sehr << Anrede >> ich danke recht herzlich für die schnelle, probleml…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 213200 [#213200]
Datum
11. März 2021 16:52
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke recht herzlich für die schnelle, problemlose und korrekte Bearbeitung meines IFG-Antrags. Die Schwärzungen sind m.E. in Ordnung - mir geht es bei dir Anfrage um die Priorisierung von Straßen und vor allem Radwegen an Hauptstraßen in der Schneeräumung. Können Sie mir noch die in den Aufträgen referenzierten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Paderborn - ASP" in der aktuellen Fassung zukommen lassen? Ich danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213200/
Kommunalverwaltung Paderborn
WG: Anfragenr: 213200 Sehr Antragsteller/in die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Anfragenr: 213200
Datum
15. März 2021 08:55
Status
Sehr Antragsteller/in die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für die Ausführung von Leistungen sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Paderborn stelle ich Ihnen mit den beigefügten Anlagen wie angefordert zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfragenr: 213200 [#213200] Sehr << Anrede >> können Sie kurz bestätigen, dass die zugesandte…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfragenr: 213200 [#213200]
Datum
15. März 2021 09:05
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie kurz bestätigen, dass die zugesandten "Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen" die im Auftrag erwähnten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Paderborn - ASP" sind? Die unterschiedlichen Namen der Bedingungen irritieren mich ein wenig. Erfolgt die Priorisierung der Hauptverkehrsstraßen im Winterdienst alleinig über die Satzung oder gibt es hierzu vertragliche Regelungen? Wie verhält es sich mit der Priorisierung von Radwegen an Hauptverkehrsstraßen? Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213200/