Vertragliche Vereinbarungen mit der Datenlotsen Informationssysteme GmbH

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Datenlotsen Informationssysteme GmbH zuzusenden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir alle vertraglichen Ve…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragliche Vereinbarungen mit der Datenlotsen Informationssysteme GmbH [#8082]
Datum
27. November 2014 13:46
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Datenlotsen Informationssysteme GmbH zuzusenden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
RE: Vertragliche Vereinbarungen mit der Datenlotsen Informationssysteme GmbH [#8082]
Datum
1. Dezember 2014 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 27.11.2014 bitten Sie um die Zusendung aller vertraglichen Ver…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
AW: Vertragliche Vereinbarungen mit der Datenlotsen Informationssysteme GmbH [#8082]
Datum
18. Dezember 2014 18:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 27.11.2014 bitten Sie um die Zusendung aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Datenlotsen Informationssysteme GmbH. Sie stützen Ihr Auskunftsbegehren dabei vorrangig auf § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Bei den hier in Rede stehenden Dokumenten handelt es sich um Unterlagen, die nicht dem Anwendungsbereich des LIFG unterfallen. Nach § 2 Abs. 1 LIFG gilt das Landesinformationsfreiheitsgesetz unter anderem für alle Behörden des Landes, soweit sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Verwaltungstätigkeit ausüben. § 2 LIFG eröffnet seinem Wortlaut nach einen weiten Anwendungsbereich, der lediglich eine Eingrenzung durch den Begriff der Verwaltungstätigkeit erfährt. Hierunter versteht das Gesetz die Wahrnehmung ein im öffentlichen Recht wurzelnden Verwaltungsaufgabe. Keine Verwaltungsaufgabe im Sinne von § 2 LIFG sind indes Angelegenheiten, die ihre Grundlage in der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Freiheit in Forschung und Lehre haben. Ich verweise im Näheren auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Mainz im Beschluss vom 07.09.2009 - 3 L 762/09. Dieser grundrechtlich geschützte Bereich der Lehre ist hier betroffen, da nicht nur die Lehre im engeren Sinne, sondern sämtlich unmittelbar wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten dem grundgesetzlich geschützten Bereich unterliegen. Bei den hier in Rede stehenden Verträgen handelt es sich um Angelegenheiten der Studierendenverwaltung, insbesondere um das lehrstützende Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement, also unstreitig um den wissenschaftsrelevanten (Lehr-)Bereich. Ungeachtet dieser Rechtslage und ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtsverpflichtung hierzu wird das in § 6 Abs. 1 LIFG normierte Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. Da Ihr Antrag auf Zusendung aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Datenlotsen Informationssysteme GmbH Daten Dritter im Sinne von § 3 Nr. 2 LIFG RLP betrifft, muss dieser begründet werden, § 5 Abs. 1 Satz 4 LIFG. Ich bitte Sie daher, eine Begründung Ihres Antrages nachzureichen. Nach Eingang Ihrer Begründung wird das Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 6 LIFG durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen