Sehr geehrter Herr Heger,
wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 14.02.2022.
Nach Rücksprache mit dem Forstamt möchten wir auf die aufgeworfenen Punkte wie folgt antworten und auf die verschiedenen Aussagen näher eingehen.
1) Im verlinkten Geoportal ist weder eine Beschriftung der einzelnen Wälder, noch eine Unterteilung und Bezeichnung der einzelnen Distrikte vorhanden.
> Die am 05.01.2022 vorgetragene Frage lautete:
"Wie genau verlaufen die eigentumsrechtlichen Grenzen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wälder?"
Die eigentumsrechtlichen Grenzen können dem Geoportal entnommen werden. Unabhängig davon ist vorgesehen, eine Karte des Stadtwaldes einschließlich Einteilungsgrenzen in den kommenden Monaten auf der Internetseite der Stadt Stutensee zu veröffentlichen.
2) Gefragt war nicht, ob sich der Gemeinderat mit dem Thema zu kommenden Einschlägen befasst oder gar einen Beschluss gefasst hat, sondern nach der Planung forstlicher Maßnahmen 2022/2023, aufgeschlüsselt für die einzelnen Wälder/Distrikte und den jeweiligen dortigen Beständen.
> Der forstliche Jahresplan 2022 wurde noch nicht vom Gemeinderat behandelt und verabschiedet. Bis dies nicht der Fall ist, besteht bestenfalls ein Planungsentwurf, ohne Rechtskraft und Verbindlichkeit.
3) Zum Zeitpunkt der Erstellung der Forsteinrichtung (2017) und der Festlegung der jährlichen Einschlagsmengen der nächsten 10 Jahre lagen andere Voraussetzungen als heute vor. Beispielsweise war mit 3 Trockenjahren in Folge nicht zu rechnen, ebenso nicht mit der Erweiterung der Natura-2000-Gebiete.
> Auf unvorhergesehene Ereignisse wie Trockenjahre mit erheblichen Schadflächen reagiert ein Forstbetrieb mit angepassten Maßnahmen, insbesondere mit einer Rückstellung planmäßiger Hiebe und der Konzentration auf sogenannte zufällige Nutzungen. Dies allein macht eine Forsteinrichtungsplanung deshalb nicht obsolet.
Der Stadtwald Stutensee liegt bereits jetzt zu fast 90 % in einem FFH-Gebiet. Wann und wo FFH-Gebiete eventuell erweitert werden, ist aktuell nicht bekannt. Für bestehende FFH-Gebiete und ihre Bewirtschaftung ändert sich dadurch nichts.
4) Auch gab es noch keinen Managementplan, der inzwischen die Forstwirtschaft in erheblichen Maßen in den FFH-Gebieten einschränkt.
> Der betreffende Managementplan war mit eine Grundlage der Forsteinrichtung. Auf diese Integration -und damit auf die Forsteinrichtung als integrierter Bewirtschaftungsplan- wurde bereits in der Antwort auf die ursprüngliche Frage Nr. 3 hingewiesen.
5) Eschentriebsterben und Rußrindenkrankheit beeinträchtigen die Gesundheit des Waldes und führten zu spontanen Hieben.
> Das Eschentriebsterben ist seit etwa zehn Jahren im Stadtwald bekannt und war Gegenstand der Planung bei der letzten Forsteinrichtung. Insofern erfolgen die Hiebe grundsätzlich keinesfalls spontan, sondern angepasst an die örtliche Entwicklung und auf Grundlage der Forsteinrichtungsplanung. Schadensentwicklungen, hervorgerufen durch Pilze, Sturm oder anderen Ursachen, sind nicht vorhersehbar, weshalb eine Kategorisierung und Bewertung etwa mit "spontan" nicht zielführend ist (vgl. auch Ziff. 3).
6) Gleichzeitig hat das Bewusstsein der Gesellschaft für die Bedeutung des Waldes enorm zugenommen, insbesondere wegen starken Auflichtungen und des andauernden Corona Zeitraumes.
Das Walten des Forstamts in den vergangenen 3 Jahren hat gezeigt, dass fehlende Abstimmungen forstlicher Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden
> Diese waren bei den vollzogenen Maßnahmen nicht erforderlich.
- Kahlschläge im Lochenwald,
> Tatsächlich handelte es sich um das teils flächige Absterben von Eschen aufgrund des Eschentriebsterbens.
- das Befahren von Waldboden in der Büchiger Hardt
> Die Befahrung erfolgte auf Rückegassen
sowie das Fällen von Biotopbäumen im Lachwald
> Nicht bekannt.
zur Folge hatten. Das Forstamt erläutert, „forstliche Maßnahmen erfolgen usw. unter Berücksichtigung des aktuellen Waldzustandes“. Gleichzeitig wird eine fortlaufende ständige Überwachung von Vorgängen und Prozessen bestritten,
> Wie bereits mitgeteilt, gibt es kein Monitoring.
um eine Herausgabe entsprechender Dokumente zu vermeiden. Der Verweis auf die FVA oder LUBW ist fadenscheinig.
Stutensee als Waldbesitzer ist aufgefordert, die erbetenen Betriebsdaten der letzten 3 Jahre beim Forstamt einzufordern – falls im Rathaus nicht vorhanden – und zu übermitteln.
Gleiches gilt für die Planung der laufenden Saison, schließlich wurden im Stadtwald aktuell schon wieder Bäume gefällt,
> Es handelte sich ausschließlich um Verkehrssicherungsmaßnahmen. Sie wurden eigens in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2022 behandelt und freigegeben und anschließend im Gemeindeblatt angekündigt.
ohne Information in meiner Anfrage und ohne die jährliche gesetzliche vorgeschriebene Gemeinderatsgenehmigung
> s. vorstehende Antwort.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass verschiedene Angaben auf der Internetseite von "Lachwald erhalten", für die Sie verantwortlich zeichnen, unseres Erachtens unrichtig sind.
So bezeichnen Sie z.B. auf einem dort verlinkten Video vom 15.07.2021 über angebliche "Forstexzesse" im Lachwald die angeblich unzulässige Befahrung eines Weges mit einer Forstmaschine weiterhin als "amtliche Schweinerei" , obwohl Sie bei der örtlichen Begehung mit Frau Oberbürgermeisterin Becker und dem Forstamt am 01.09.2021 darauf hingewiesen wurden, dass es sich lediglich um eine zwischenzeitlich teils zugewachsene Rückegasse handelte und obwohl Ihnen an dieser Stelle Ihr eigener Forstexperte Herr Ziesling widersprach, indem er ausführte, dass dort (im westlichen Randbereich des Lachwaldes) abgestorbene Bäume bei der Fällung nach innen gezogen werden mussten.
Wir bitten daher nachdrücklich die betreffenden unrichtigen Sachverhaltsdarstellungen zu korrigieren.
Weiter möchten wir im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen darauf hinweisen, dass die Zusammenstellung der erbetenen Umweltinformationen bislang trotz teils großen Verwaltungsaufwandes zwar bis dato kulanzhalber gebührenfrei erfolgte, künftige Anfragen aber grundsätzlich nur noch gegen Gebühr nach Zeitaufwand beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen