Vertragsbedingungen der Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- die Verträge und Unterlagen des Bundestags sowie des Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V. zu den Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verträge u…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertragsbedingungen der Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft [#11445]
Datum
28. September 2015 17:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verträge und Unterlagen des Bundestags sowie des Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V. zu den Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. September 2015 …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. September 2015 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung von Verträgen und Unterlagen des Deutschen Bundestages sowie der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft e. V. zu den Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft. Ihren Antrag beantworte ich auf der Grundlage des IFG. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht mich § 1 Abs. 1 S. 2 IFG in Verbindung mit§ 2 Nr. 1 IFG nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Der Bundestagsverwaltung liegen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#11445] Sehr geehrte Damen und Herren, in der IFG-Anfrage…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#11445]
Datum
15. November 2015 23:12
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der IFG-Anfrage mit dem AZ ZR 4-1334-IFG-483/2015 bitte ich Sie um Übersendung der Verträge des Bundestags mit der Vertretung des Adlerkreises. Sollten diese ebenfalls nicht existieren, bitte ich um Weiterleitung zur zuständigen Rechtsaufsicht des Hauses der Parlamentarischen Gesellschaft. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 11445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. September 2015 …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. September 2015 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung von Verträgen und Unterlagen des Deutschen Bundestages sowie der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft e. V. zu den Sitzungen des "Adlerkreises" in der Parlamentarischen Gesellschaft. Ihrem Antrag konnte nicht entsprochen werden, da der Verwaltung des Deutschen Bundestages die erbetenen Informationen nicht vorliegen (Bescheid vom 5. Oktober 2015). Nunmehr bitten Sie mit E-Mail vom 15. November 2015 um Übersendung der Verträge des Deutschen Bundestages mit der Vertretung des Adlerkreises, hilfsweise um Weiterleitung an die Rechtsaufsicht der Parlamentarischen Gesellschaft. Ihrer E-Mail vom 15. November 2015 kann ich kein neues Begehren entnehmen. Wie bereits mit dem Bescheid vom 5. Oktober 2015 mitgeteilt, sind der Verwaltung des Deutschen Bundestags keine entsprechenden Verträge mit der Vertretung des Adlerkreises bekannt. Es steht Ihnen jedoch frei, sich mit Ihrem Anliegen an den Verein "Parlamentarische Gesellschaft e.V.", Friedrich-Ebert-Platz 2 10117 Berlin zu wenden, der sodann in eigener Zuständigkeit prüfen wird, ob und inwieweit Ihre Fragen beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen