Vertragsgeber der GIZ

Ich bitte um Information über die Auftraggeber der GIZ im sogenannten gemeinnützigen Bereich, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und Bundesländern sowie weiteren Auftraggebern für die Jahre 2012, 2013 und 2014 mit Angabe des Geschäftsvolumens.

Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Inf…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
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Betreff
Vertragsgeber der GIZ [#9592]
Datum
29. April 2015 23:21
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information über die Auftraggeber der GIZ im sogenannten gemeinnützigen Bereich, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und Bundesländern sowie weiteren Auftraggebern für die Jahre 2012, 2013 und 2014 mit Angabe des Geschäftsvolumens. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass in wenigen Tagen die gesetzliche Frist…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
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Betreff
Vertragsgeber der GIZ [#9592]
Datum
28. Mai 2015 09:14
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass in wenigen Tagen die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage vom 29.04.2015 abläuft. Leider haben Sie bislang nicht reagiert und auch übersehen, den Eingang zu bestätigen. Sollten Hinderungsgründe vorliegen, kann die Beantwortung natuerlich immer etwas länger dauern. Ich bitte hierzu jedoch um eine Information. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie bis zum 02.06.2015 Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Bitte beantworten Sie meine Anfrage elektronisch gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und nutzen Sie meine Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrte(r)Antragsteller/in Antragsteller/in,Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
WG:Antragsteller/in Vertragsgeber der GIZ Antragsteller/in[Antragsteller/in#9592]Antragsteller/in
Datum
2. Juni 2015 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r)Antragsteller/in Antragsteller/in,Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage.Antragsteller/in Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor-Antragsteller/in und Nachnamen unterzeichnet.Antragsteller/in Für die Bearbeitung von Anfragen mit Verweis auf das IFG bitten wir Sie,Antragsteller/in uns Ihre vollständige,Antragsteller/in zustellfähige Postanschrift mitzuteilen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Vielen Dank und viele GrüAntragsteller/inße,Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in i.A.Antragsteller/in RenéAntragsteller/in Hingst Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Ursprüngliche Nachricht-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in-Antragsteller/in Antragsteller/in Von:Antragsteller/in Tanja Beyerle Antragsteller/in<Antragsteller/in<E-Mail-Adresse>Antragsteller/in>Antragsteller/in Antragsteller/in Gesendet:Antragsteller/in Donnerstag,Antragsteller/in 28.Antragsteller/in Mai 2015 09:15 Antragsteller/in An:Antragsteller/in Info 5001 Antragsteller/in Betreff:Antragsteller/in Vertragsgeber der GIZ Antragsteller/in[Antragsteller/in#9592]Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren,Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Ich darf Sie darauf aufmerksam machen,Antragsteller/in dass in wenigen Tagen die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage vom 29.04.2015 abläuft.Antragsteller/in Leider haben Sie bislang nicht reagiert und auch Antragsteller/inübersehen,Antragsteller/in den Eingang zu bestätigen.Antragsteller/in Antragsteller/in Sollten Hinderungsgründe vorliegen,Antragsteller/in kann die Beantwortung natuerlich immer etwas länger dauern.Antragsteller/in Ich bitte hierzu jedoch um eine Information.Antragsteller/in Ansonsten gehe ich davon aus,Antragsteller/in dass Sie bis zum 02.06.2015 Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Bitte beantworten Sie meine Anfrage elektronisch gem.Antragsteller/in Par.Antragsteller/in 7 Abs.Antragsteller/in 3 Satz 1 IFG und nutzen Sie meine Emailadresse Antragsteller/in<<E-Mail-Adresse>Antragsteller/in> für Ihre Antwort.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Sachstandes Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle …
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
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Betreff
AW: WG: Vertragsgeber der GIZ [#9592]
Datum
2. Juli 2015 16:51
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Sachstandes Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertragsgeber der GIZ" [#9592]
Datum
9. Juli 2015 20:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9592 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Der Antragsteller hat gegenüber der GIZ einen Antrag gem. dem IFG auf Auskunft des im Betreff genannten Sachverhaltes gestellt, der im Antragstext weiter ausgeführt wurde. Die GIZ ist ein im 100%igem Bundesbesitz befindliches privatrechtlich organisiertes Unternehmen, welches lt. der eigenen Darstellung die Aufgabe hat „Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung dabei, ihre Ziele in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen Bildungsarbeit.” Es nimmt damit im Auftrage des Bundes hoheitliche Aufgaben war, die der Bund mit der Gründung privatrechtlich organisierter Unternehmen in diese Organisationsform ausgelagert hat. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Aufgaben des Bundes, die durch den Bundeshaushalt definiert und ausschließlich an die GIZ verwiesen sind. Die GIZ arbeitet zudem auf der Basis eines sogenannten Generalvertrages, welches für alle Behörden des Bundes eine auftragsfreie Auftragsvergabe zur Folge hat. Die Auftraggeberstruktur der GIZ ist geprägt durch den Bund, wie die GIZ auf ihrer Homepage schreibt: „Wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Darüber hinaus ist die GIZ für weitere Bundesressorts – darunter das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern –, für Bundesländer und Kommunen sowie für öffentliche und private Auftraggeber im In- und Ausland Antragsteller/inätig.“ Die GIZ hat sich bislang geweigert, auf die Anfrage inhaltlich zu reagieren. In einer Email vom 08.07.2015 führt sie aus: „Auch Anfragen von Bürgern nehmen wir ernst und beantworten sie gerne. Transparenz bedeutet aber auch, dass wir uns an die vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen. Anfragen nach dem IFG werden von den angefragten Behörden beantwortet; die GIZ wird in der Regel, wenn sich die Fragen auf die GIZ beziehen, in die Bearbeitung einbezogen. Personenbezogene Daten sind ausdrücklich von der Weitergabe ausgenommen. Anonyme Anfragen beantworten wir nicht. Bei Anfragen zu dem Unternehmensteil GIZ International Services, der nicht durch deutsche Steuermittel finanziert wird, greift das IFG jedoch grundsätzlich nicht. Die Entwicklung von International Services ist übrigens ein Routine-TOP im Aufsichtsrat.“ Damit wird deutlich, dass die GIZ nicht gewillt ist, die Anfrage zu beantworten. Vielmehr ist sie gewillt, sich dauerhaft dem Auskunftsanspruch zu entziehen. Der Auskunftsanspruch ist jedoch gem. Par. 1 Abs. 1 Satz 3 IFG eröffnet. Die Behörden des Bundes bedienen sich der GIZ auf der Basis des Generalvertrages, um ihre eigenen hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen. Dies trifft auch zu auf GIZ International Service. Dieser Unternehmenszweig ist integraler Bestandteil der bundesamtlichen Entwicklungspolitik: „Die Bundesregierung unterstützt die kommerzielle, steuerpflichtige Tätigkeit der GIZ im Geschäftsbereich „International Service“ (GIZ IS) aus einer Reihe von Gründen. In dem Geschäftsfeld von GIZ IS können zusätzliche entwicklungspolitische Wirkungen unter Nutzung deutscher Konzepte aber ohne Einsatz zusätzlicher deutscher Steuermittel erzielt werden. Die Aktivitäten in diesem Geschäftsfeld ermöglicht der GIZ auch, ihre internationalen Netzwerke und ihre Kompetenz zu erweitern und zusätzliches Know-How zu erwerben, das wiederum der staatliche deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu Gute kommt. Darüber hinaus können von GIZ IS erwirtschaftete Gewinne einen zusätzlichen entwicklungspolitischen Nutzen erzeugen, indem sie für GIZ-eigene gemeinnützige Vorhaben (Eigenmaßnahmen) eingesetzt werden.“ (vgl. Drs. BT 18/2756, S. 2). Die Bundesregierung sieht also die Tätigkeit nicht nur des gemeinnützigen, aus deutschen Steuermitteln finanzierten Bereich als Teil der amtlichen Entwicklungshilfe, sondern ebenso den wettbewerbsorientierten Teil der GIZ. Dies wird auch nochmals dadurch deutlich, dass das BMZ gem. Par. 3 des Gesellschaftervertrages jedes Drittgeschäft genehmigen muss und „nur bei Vereinbarkeit mit den entwicklungspolitischen und außenpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung erfolgt.“ (vgl. Drs. BT 18/2756, S. 3). Dies wird auch nochmals deutlich aus der Positionierung, die der ehemalige Vorstand der GIZ, Tom Paetz, im Frühjahr 2013 in einem Strategiepapier vorgenommen wurde, welches er gemeinsam mit dem Bereichsleiter Martin Hansen erarbeitet hat und durch den Vorstand beschlossen und dem Aufsichtsrat der GIZ gebilligt wurde. Hinzu kommt noch ein anderer Fakt: die Eigentümerin ist Gewährsträgerin der GIZ und haftet für alle Verluste. Dies wird zwischenzeitlich relevant, da GIZ IS seit mehreren Jahren Verluste schreibt und diese Verluste auch nicht mehr durch Rücklagen des Geschäftsbereichs aufgefangen werden können. In 2013 waren lediglich noch die Operationen in Saudi-Arabien und Griechenland überhaupt rentabel, zwischenzeitlich ist das Geschäft in Griechenland abgewickelt und in Saudi-Arabien rückläufig und eher defizitär. Spätestens damit ist der Bund betroffen und der Auskunftsanspruch nach dem IFG eröffnet. Nach alle dem ist die GIZ zur Auskunft verpflichtet, mindestens jedoch für den gemeinnützigen Bereich. Wie dargelegt erstreckt sich aber auch die Auskunftspflicht auf den kompletten Geschäftsbetrieb. Die Weigerung auf Auskunft der GIZ ist damit rechtswidrig und die GIZ versucht, den Auskunftsanspruch zu unterlaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bitte, mir den Schriftverkehr mit der Behörde zu zusenden und offen zu legen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Harald Andreesen & Tanja Beyerle Anfragenr: 9592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0027 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Vertragsgeber der GIZ" [#9592]; Bezug: Ihre E-mail vom 9. Juli 2015; Az. IX-733/002 II#0027
Datum
15. Juli 2015 12:18
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0027 Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrter Herr Andreesen, Ihre Eingabe vom 9. Juli 2015 habe ich zum Anlass genommen, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/959…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertragsgeber der GIZ" [#9592]
Datum
12. Januar 2016 04:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/9592 Az IX-733/002 II#0027 und senden Sie mir die Stellungnahme der GIZ zu Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>