Vertragsunterlagen zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Vertragsunterlagen (Ausschreibungsdokumente, Beauftragung, Honorarvereinbarungen etc.) zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Vertra…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragsunterlagen zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich [#11830]
Datum
6. November 2015 07:04
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vertragsunterlagen (Ausschreibungsdokumente, Beauftragung, Honorarvereinbarungen etc.) zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem UIG/IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem UIG/IFG
Datum
10. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage &qu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830]
Datum
15. Dezember 2015 19:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage "Vertragsunterlagen zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich" vom 06.11.2015 (#11830) teile ich Ihnen mit: 1) Begründung: Der Antragsteller schreibt derzeit an einem Hintergrundartikel über die Vorgänge im 1. Untersuchungsausschusses des Bundestages. Hierzu zählt auch die umstrittene Bestellung des im IFG-Antrag genannten Sonderbeauftragten. Die angefragten Informationen sind für die Sachverhaltsdarstellung notwendig. 2) Konkretisierung: Sensible personenbezogene Daten (Kontoverbindung, Steuernummer etc.) können geschwärzt werden. Der Höhe der vereinbarten/gezahlten Honorare muss aber ersichtlich sein. 3) § 8 IFG sieht nicht vor, dass personenbezogene Daten des Antragstellers an den zu beteiligten Dritten weitergegeben werden. Insofern bitte ich um nähere Begründung, warum dieser Schritt durch das Bundeskanzleramt in Erwägung gezogen wird. Ich bitte außerdem um die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830] Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG-02814-IN 2015/Na 193 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830]
Datum
5. Januar 2016 15:30
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG-02814-IN 2015/Na 193 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 15. Dezember 2015. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Ein umfassender Verfahrensschutz des Dritten verlangt, dass der Dritte über den Antrag auf Informationszugang, dessen Inhalt sowie die Begründung des Antragstellers unterrichtet wird. Um einen umfassenden Abwägungsprozess ermöglichen, wird dem Dritten -sofern eine Einwilligung des Antragstellers vorliegt- auch die Identität des Antragstellers übermittelt (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, IFG § 8 Rn. 33 und 34). Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830] Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend teile ich Ihnen zu meiner Inf…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfragen nach dem UIG/IFG [#11830]
Datum
10. Januar 2016 11:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend teile ich Ihnen zu meiner Informationsfreiheitsanfrage "Vertragsunterlagen zum Sonderbeauftragten für die Selektorenprüfung Dr. Kurt Graulich" vom 06.11.2015 (#11830) mit, dass Sie meine Identität dem Dritten NICHT mitteilen dürfen. Der in Arbeit befindliche Artikel wird später veröffentlicht und Herr Dr. Graulich wird von mir persönlich darüber unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen