Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bundestagsdrucksache 18/10151 hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 28.09.2016 ein Mahnschreiben zur Anwendung der EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie 2002/49/EG an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet (VVV 2016/2116). Die Kommission beanstandet u.a., dass ein Teil der gemeldeten Aktionspläne bestimmten Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht entspreche und dass teilweise die Öffentlichkeit nicht gemäß den Vorgaben der
Richtlinie beteiligt worden sei. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 wurden die Länder über die Kritikpunkte der Europäischen Kommission informiert, um ergänzende Stellungnahmen gebeten und zur möglichst zeitnahen Beseitigung von
berechtigten Beanstandungen aufgefordert.
Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen, ob auch der Hamburger Lärmaktionsplan in diesen Zusammenhang bemängelt wurde.
Falls ja, können Sie mir bitte die durch die EU und/oder die Bundesregierung genannten Mängel nennen (falls möglich, im originalen Wortlaut).
Können Sie mir darüber hinaus, sofern eine Stellungnahme seitens der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben wurde, den Inhalt dieser Stellungnahme mitteilen (falls möglich, im originalen Wortlaut).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum24. November 2016
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28. Dezember 2016
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